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Engel & Völkers Jever
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W-02V2U7 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Lutz Zeyma
E+V Möhle + Herovic OHG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
5Wohnfläche
216 m²Gesamtfläche
423 m²Grundstücksfläche
1.856 m²Zustand
Sehr gutStellplätze
10Baujahr
1900Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
Fußbodenheizung, HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, Gasheizung, FußbodenheizungDieses schöne Einfamilienhaus befindet sich in Horsten, einer ländlichen Ortschaft der Gemeinde Friedeburg. Friedeburg ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und bietet eine Vielzahl von Erholungsreinrichtungen. Sämtliche Freizeitangebote sind in unmittelbarer Nähe gut zu erreichen. Im Ortskern von Horsten befinden sich kleinere Geschäfte. Größere Einkaufsmöglichkeiten bieten die angrenzenden Gemeinden Zetel und Friedeburg. Hier befindet sich alles, was Sie für das tägliche Leben benötigen. Positiv hervorzuheben ist das Vereinsleben (Sportverein, Bürgerverein, Schützenverein, Angelsportverein, Niederdeutsche Theatergruppe, Reitverein, Instrumentalkreis, Kirchenchor) sowie der nahegelegene Wald. Die Küste erreichen Sie in wenigen Autominuten, den Flugplatz Mariensiel ebenfalls. In die größeren Städte wie Wilhelmshaven und Oldenburg gelangen Sie problemlos über die Autobahn. Der Bremer Flughafen ist in ca. 60 Minuten erreichbar. Somit bietet Ihnen diese Wohnlage alle Möglichkeiten, familienfreundlich und naturnah zu leben, aber trotzdem auf die Vorteile der städtischen Lebensweise und die entsprechende Infrastruktur nicht verzichten zu müssen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
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Rundum-Service
Mühlenstraße 6, 26441, Jever
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.