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Engel & Völkers Saarlouis
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W-02V3OX – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Claudia Podevin
JoBa-Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
9Badezimmer
2Wohnfläche
300 m²Grundstücksfläche
667 m²Garagen
2Baujahr
1979Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
262.4 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Immobilie befindet sich in einem bevorzugten und ruhigem Wohngebiet von Überherrn-Berus, in Mitten landschaftlich reizvoller Umgebung, dennoch nur 10 km von Saarlouis entfernt. Der Kindergarten ist in unmittelbarer Nähe. Einkaufsmöglichkeiten und Discounter sind ca. 5 km entfernt. Durch die Höhenlage von Berus genießt man einen wunderbaren Blick auf die schöne Landschaft des "Saarlouiser Beckens". Sie erreichen Saarbrücken in ca. 30 km über die neue Umgehungsstraße B269 , Metz in ca. 40 km und bis Luxemburg sind es ca. 70 km.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Bibelstraße 16, 66740, Saarlouis
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. JoBa Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.