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Einer städtebaulich vorbildlichen Lösung folgte im Jahr 1972 der renommierte Bremer Bauunternehmer Dr. Hübotter und ließ - durch einen Architektur-Wettbewerb ausgelobt - Häuser besonderer Güte in optischer Übereinstimmung errichten.
Auch diese Doppelhaushälfte überzeugt durch einen klaren und offenen Grundriss in Fachwerk-Holzbaubauweise sowie transparente Räume mit vielen lichten Öffnungen. Zudem beeindruckt ein weiter Traumblick über die benachbarten Grünflächen des Nedderlandes / Achterdiek.
Empfehlenswert wäre eine energetische und kosmetische Anpassung an den heutigen Zeitgeist.
DETAILS IM ÜBERBLICK:
- Südgrundstück mit Weitblick, ca. 523 m² inkl. Wegeanteil
- Überdachte Terrasse als Freisitz
- Carport mit Abstellbereich, ca. 18,85 m²
- Gesamtfläche ca. 167,29 m² auf 2 Vollgeschossen
- 5 Zimmer, 2 Bäder, Gäste-WC, Küche, Nebenräume
- Neudämmung des Daches in 2008
- Mahagoni-Holzfenster mit überwiegend Doppelverglasung
- Z.T. Oberlichter
- Markisen zum Süden
- Sichbares Balkenwerk
- Gasheizung mit Warmwasserspeicher aus 2006
- Weiße Einbauküche mit Vorratsraum
- Großer Hauswirtschaftsraum
- 1 Dusch-, 1 Wannenbad
- Offene Holz-Geschosstreppe mit Galerie
- Diverse Einbauten
Eine der beliebtesten Wohngegenden für Familien zeichnet sicher das 'Nedderland' in Oberneuland aus.
Eingebunden in eine harmonische Nachbarschaft im architektonisch homogenen Baustil, besticht die Lage durch die Nähe zu diversen Freizeiteinrichtungen, wie z.B. dem Achterdieksee mit seinen rundum gelegenen Wanderwege sowie dem Bremer Golf-, Hockey- und Tennisclub.
Im fußläufig erreichbaren Achterdiekpark - ehemaliges Tierparkgelände mit reizvollen naturbelassenen Wasserflächen - befindet sich ein attraktiver Spiel- und Bolzplatz.
Sportvereine sowie Schulen und Kindergärten sind in wenigen Minuten zu erreichen. Ebenso Supermärkte, Bäckereien, Restaurants und alle weiteren Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Erwähnenswert ist die komfortable Anbindung zur Innenstadt und zur Autobahn A27.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.