Engel & Völkers
  • 2 Min. Lesezeit

Was ist der Unterschied zwischen bebauten und nutzbaren Metern?

Viele Menschen, die eine Immobilie kaufen oder verkaufen, sind sich über das Konzept der bebauten Fläche und der Nutzfläche nicht ganz im Klaren. Dies wird von einigen skrupellosen Verkäufern ausgenutzt, die diese Verwirrung ausnutzen, um einen höheren Verkaufserlös zu erzielen.

Aus diesem Grund ist es am sinnvollsten, den Verkauf einer Immobilie durch die Angabe der Quadratmeter zu fördern, die im Grundbuch als Nutz- oder Baumasse eingetragen sind. In jedem Fall ist es ratsam, die Unterschiede zwischen Nutz- und bebauten Quadratmetern zu kennen:

- Nutzfläche: Damit sind die Quadratmeter gemeint, die sich im Inneren der Immobilie befinden innerhalb der Wohnung und betreten werden können. Zu dieser Kategorie gehört auch der Raum, der von Schränken eingenommen wird.

- Bebaute Fläche: Wenn wir von bebauter Fläche sprechen, zählen wir dazu alle vorhandenen Meter innerhalb der Grundstücksgrenzen (Galerien, Lüftungskanäle, Wände, Trennwände usw.)

Bewertung nach Nutz- oder Baumetern


In Kenntnis dieses Unterschieds, die Bewertung nach nutzbaren oder gebauten Metern vorzugsweise auf der Grundlage der nutzbaren Meter. Dies ist der beste Weg, um Probleme mit Messabweichungen zu vermeiden. In diesem Sinne ist es, wie bereits erwähnt, am besten, sich auf die in der Urkunde angegebenen Quadratmeter zu beziehen, da im Grundbuch zusätzlich zu den bebauten Metern in der Regel auch der entsprechende Prozentsatz der Gemeinschaftsflächen angegeben ist.
Außerdem ist zu bedenken, dass bei der Bewertung nach Nutz- oder Baumetern auch andere Elemente wie Abstellräume oder Garagenplätze einbezogen werden stellplätze müssen unbedingt berechnet werden getrennt in Bezug auf die Hauptwohnung.

Private Nutzung von Gemeinschaftsflächen

Ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt ist die private Nutzung von Gemeinschaftsflächen. In einigen Fällen wurde bestimmten Wohnungen, wie z. B. den ersten Stockwerken oder Dachgeschossen, die ausschließliche Nutzung von Gemeinschaftsflächen wie Innenhöfen oder Terrassen zugewiesen. Diese Meter, die rechtlich zu den Gemeinschaftsflächen zählen, werden ausschließlich von einer bestimmten Wohnung genutzt, die damit ein anerkanntes Nutzungsrecht hat recht auf den konstitutiven Titel des horizontalen Eigentums des Gebäudes. Diese Tatsache erhöht den Wert der begünstigten Immobilie erheblich, da diese gemeinsamen Elemente zwar nicht ihr Eigentum sind, die Nutzung und der Genuss dieser Elemente jedoch schon.

Berechnung der nutzbaren Meter aus den bebauten Metern

Schließlich ist die Berechnung der Nutzmeter aus den Baumetern nicht immer einfach. In jedem Fall ist die Verwendung der Maße, die im kataster kann in jedem Fall zu Verwirrung führen, da zum Beispiel überdachte Terrassen, sofern sie nicht an drei ihrer vier Seiten geschlossen sind, zu 50 % berechnet werden, d. h. eine Terrasse von 10 Quadratmetern wird im Grundbuch als Nutz- oder bebaute Fläche von 5 Metern ausgewiesen. Aus diesem Grund können bestimmte Messungen, die von nicht qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden, zu Verwirrung führen.

In jedem Fall ist es ratsam, die Dienste eines Architekten in Anspruch zu nehmen, der diese Art von Berechnungen durchführt und in seinem Bericht die tatsächlichen Nutzmeter der Immobilie festlegt.

Das könnte Sie auch interessieren

Kontakt

Kontaktieren Sie uns jetzt – persönlich

Engel & Völkers Spanien

Avenida Diagonal 640, 6B

08017 Barcelona, España

Tel: +34 900 747 281