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Umsetzung von Sanierungsarbeiten und Neubauten - die wichtigsten Schritte im Überblick

Konzeption

Ist die Baubewilligung eingetroffen, geht es an die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens. Die Ausführung kann einsetzen, wenn alle Detailpläne gezeichnet und die Aufträge (Werkverträge) an die Unternehmer vergeben sind. Gerade in dieser intensiven Zeit ist es von Vorteil, wenn man einen Bauleiter an seiner Seite weiss, welcher den Überblick behält, die Arbeiten koordiniert und deren bauliche Qualität sicherstellt. Er weiss auch, wie sich teure Planungsfehler und Baumängel vermeiden lassen.

Bauarbeiten

Während den Bauarbeiten müssen verschiedene Arbeitsabläufe gut ineinandergreifen, damit alles nach Plan abläuft. Gerade schlechtes Wetter, überlastete Handwerker oder Lieferengpässe bei Material können zu Verzögerungen führen. Darum ist es von grosser Wichtigkeit, dass man schnell reagieren kann, wenn sich solche Abweichungen vom Bauprogramm abzeichnen, um mit den Verzögerungen pragmatisch umgehen zu können. Hier kann der Bauleiter rasch und mit Fachkenntnis eingreifen. Aber auch die Bauherrschaft wird in dieser Phase regelmässig in das Bauvorhaben involviert sein, damit allfällige Detailentscheide rasch und unbürokratisch gefällt und Zeitverluste dadurch verhindert können.


Hinweis: Unbedingt mehrere Offerten einholen für zu vergebende Arbeiten. So kann der Handwerker mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt werden.



Hinweis: Der Bauherr sollte niemals direkt den Handwerkern Anweisungen geben, auch wenn er danach gefragt wird, denn er kann in den seltensten Fällen abschätzen, welche Tragweite solche Entscheide haben. Diese könnten unter Umständen weitere Arbeiten auslösen, die gar nicht budgetiert oder geplant waren.

Übergabe

Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erfolgt die Übergabe an die Bauherrschaft. Dabei ist die ausführliche Bauabnahme von zentraler Bedeutung sowie das Festhalten der Mängel, die in der Folge behoben werden. Die Schlussabrechnung rundet das Bauvorhaben schliesslich ab. Sollten nach dem Einzug noch weitere Mängel oder nicht abgeschlossene Arbeiten auffallen, lohnt es sich, diese dem Architekten zu melden. So kann sichergestellt werden, dass dieser den Überblick behält und nicht Arbeiten verrechnet werden, die ursprünglich offeriert wurden.

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