Zur Vermietung gelangt einen großzügige 3-Zimmer-Wohnung in einem revitalisierten Altstadthaus in der Linzer Gasse.
Die Wohnung befindet sich im 2. Liftstock und liegt absolut ruhig.
Auf ca. 112 m² Wohnfläche bietet die Wohnung einen großzügigen Eingangsbereich, einen sehr großen Wohnbereich, ein Schlafzimmer mit Fenster in den Innenhof und ein weiteres Schlafzimmer mit Fenster in die Linzergasse, Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss, Küche mit Essbereich sowie ein Gäste-WC.
Die Wohnung verfügt über Charme und bietet eine hochwertige Ausstattung mit Fischgrätparkettböden, hochwertiger Küche und ein Badezimmer mit Steinböden sowie hohe Decken.
Heizung: Fußbodenheizung
Miete: EUR 1.339,48 monatlich zuzüglich ca. EUR 167,31 MWSt, zuzüglich ca. EUR 1,00 Manip. Gebühr und BK ca. EUR 334,62 mtl. Gesamtmiete somit EUR 1.841,41 monatlich. In der Miete ist der Strom und die Kosten für die Fernwärme nicht enthalten. HWB: 60
Die Wohnung liegt inmitten der Linzer Gasse, in der rechten
Salzburger Altstadt. Entfernungen: Schloss Mirabell ca. 6
Gehminuten, Salzburger Dom ca. 9 Gehminuten, Sebastianskirche
ca. 3 Gehminuten, Universität Mozarteum Salzburg ca. 3
Gehminuten, Residenz ca. 8 Gehminuten. Die an der Salzach
liegende Landeshauptstadt zählt seit Jahrzehnten zu den schönsten
und lebenswertesten Plätzen der Welt. Jedes Jahr während der
Festspiele wird Salzburg zum Hotspot Europas und ist
Aushängeschild für Kulturliebhaber. Immer mehr gewinnt die
Mozartstadt an internationaler Beliebtheit und lässt keine Wünsche
offen. Eleganz trifft hier auf eine ausgeglichene Mischung aus
Tradition und Moderne, gezeichnet von weltberühmten Architekten
schmiedet sich das Stadtbild in die von Wiesen und Bergen
umgebene Landschaft.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Die Courtage zuzüglich Umsatzsteuer ist in der gesetzlich festgelegten Höhe bei Abschluss des Mietvertrages nur von Vermieterseite zur Zahlung fällig. (siehe Nebenkostenübersicht und Informationsblatt).
Für den Mieter fällt keine Provision an.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.