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Expertentipp zum Thema Sanierungs- und Erhaltungsgebiet (Teil 1)

Wer ein Mehrfamilienhaus erwerben oder veräußern möchte, hat einige baurechtliche Gesetze zu beachten.

  
Neben der aktuellen Gesetzeslage sollte auch die mögliche Entwicklung gemeindlicher Regelungen bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt werden. Denn selbst wenn der Kauf eines Objekts bereits länger zurückliegt, kann die örtliche Gemeinde auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) Satzungen erlassen, die Eigentümer bzw. Investoren in ihrer Dispositionsfreiheit hinsichtlich ihres Grundstückes einschränken und ihnen ggf. zusätzliche Pflichten auferlegen.

Lesen Sie mehr dazu in unserem 1. Teil des Expertentipps im Main Echo. Zum Lesen des Artikels klicken Sie bitte hier.

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