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Courtageteilung: Gilt das Gesetz auch für Gewerbe?
Derjenige, der kauft, oder derjenige, der verkauft: Wer zahlt eigentlich die Maklerprovision? Und wo gilt das diesbezügliche Gesetz?

Das Gesetz zur Courtageteilung steht im Bürgerlichen Gesetzbuch und heißt in in voller Länge „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser". Es besagt, dass nicht nur eine Seite – in der Regel war es früher die Kaufpartei – die Gebühr für die Maklerin oder den Makler trägt. Das soll die privaten Käufer:innen von Wohnimmobilien bei den Kaufnebenkosten entlasten. Egal, wer den Maklerauftrag erteilt: Wenn der Handel abgeschlossen ist, kann der Auftraggeber bis zu 50 Prozent der Kosten an die andere Vertragspartei weiterreichen.
Was ist beim Verkauf eines Büros oder Mehrfamilienhauses?
Immer wieder wirft das Gesetzt aber auch die Frage auf: Wie ist das im Bereich der Gewerbeimmobilien? Wer trägt die Maklerprovision, wenn ein Büro, eine Logistikfläche oder ein Mehrfamilienhaus verkauft wird?
Im Grunde steckt die Antwort schon im Namen des Gesetzes über die „Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Es geht also um Wohneigentum, das von Privatpersonen gekauft wird, von „Verbrauchern”, wie es im Gesetz ebenfalls wortwörtlich heißt.
Gewerbeflächen dagegen werden normalerweise von Unternehmen gekauft. Diese Transaktionen fallen somit nicht unter das Gesetz zur Courtageteilung. Auch Investierende, die Mehrfamilienhäuser erwerben, gelten in diesem Sinne als gewerblich tätig und sind davon nicht betroffen.
Wer aber zahlt die Courtage bei Gewerbeimmobilien?
Im Gegensatz zu privaten Wohnimmobilien ist es bei Gewerbeimmobilien Verhandlungssache, welche der beteiligten Parteien die Courtage ganz oder zu welchen Teilen trägt. Starken Einfluss darauf hat natürlich das Marktumfeld.
Agiert man auf einem Verkäufermarkt (mehr Nachfrage als Angebot) wird eher die erwerbende Partei zur Zahlung der Courtage bereit sein. Auf einem Käufermarkt (mehr Angebot als Nachfrage) liegt der Druck auf demjenigen, der verkaufen möchte – was die Bereitschaft zur Übernahme der Courtage in der Regel deutlich erhöht.
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