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Zweitwohnsitzsteuer Hamburg – Was kostet die Zweitwohnung in Hamburg?

Wer eine zweite Wohnung in der Freien und Hansestadt Hamburg nutzt, den bittet unter Umständen das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz mit der Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg zur Kasse. Unter die Besteuerung fallen Ferienwohnungen, Studentenwohnungen oder Nebenwohnungen zu anderen Zwecken. Selbst der Campingwagen auf dem Dauerstellplatz kann eine meldepflichtige Zweitwohnung sein. Die Kommunen legen in Deutschland selber fest, ob sie für die Nutzung von Zweitwohnungen Steuern erlassen, wer steuerpflichtig ist und in welcher Höhe die Abgabe zu leisten ist. Erfahren Sie, ob Ihre Nebenwohnung am Wohnungsmarkt in Hamburg unter die Hamburger Zweitwohnungssteuer (HmbZWSt) fällt. Mit Engel & Völkers Hamburg Elbe finden Sie traumhafte Wohnungen als Kapitalanlage, Hauptwohnsitz oder Nebenwohnung.

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Wer muss eine Zweitwohnungssteuer in Hamburg bezahlen und wer nicht?

Wer eine zweite Wohnung innehat, ist prinzipiell erst einmal als steuerpflichtig im Sinne des Zweitwohnungssteuergesetzes in Hamburg anzusehen. Das Hamburger Finanzamt unterscheidet dabei nicht, ob sich der Erstwohnsitz auf dem Stadtgebiet von Hamburg oder außerhalb davon befindet. Als Inhaber der Wohnung gilt dabei der Nutzer, der gemäß Bundesmeldegesetz meldepflichtig ist, nicht aber der Vermieter. Wie bei fast jedem Gesetz gibt es auch hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer in Hamburg Ausnahmen von der Regel. Wenn die Familie ihren Wohnsitz in einer Stadt hat und der verheiratete Ehepartner oder Lebenspartner aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung in Hamburg benötigt, entfällt für ihn die Zweitwohnungssteuer in Hamburg. Das setzt jedoch voraus, dass die Partner nicht in Trennung leben und sich der Hauptwohnsitz eben nicht in Hamburg befindet. Explizit nicht ausgenommen sind Studenten, die in Hamburg die Zweitwohnsitzsteuer in vollem Umfang zahlen müssen. Befreit sind dagegen:

Wohnungen der Wohlfahrtspflege für Therapiezwecke

Wohnungen der freien Jugendhilfe für Erziehungsmaßnahmen

Wohnwagen oder Wohnschiffe, die regelmäßig fortbewegt werden

Verheiratete Pendler, die nicht dauerhaft getrennt leben

Die Höhe und Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer Hamburg

Die Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg beträgt pauschal acht Prozent der Bemessungsgrundlage. Ihre Berechnung erfolgt als Jahressteuer, zu zahlen ist sie dagegen quartalsweise. Üblicherweise handelt es sich bei der Bemessungsgrundlage um die Nettokaltmiete laut Mietvertrag, also die Miete ohne Nebenkosten, die Sie zu Beginn der Steuerpflicht zahlen. Mieter müssen daher mit der ersten Anmeldung für die Zweitwohnungssteuer in Hamburg eine Kopie Ihres Mietvertrages zur Festsetzung der Bemessungsgrundlage einreichen. Aktualisiert wird die Steuer dann nur alle drei Jahre oder auf Antrag des Steuerschuldners, beispielsweise wenn sich seine Miete gesenkt hat. Für Mieter ist die Berechnung der Hamburger Zweitwohnsitzsteuer damit ganz einfach. Doch wie sieht das bei Eigentümern aus, die ihre Anlageimmobilien in Hamburg als Nebenwohnung selbst nutzen oder beispielsweise Familienmitgliedern beziehungsweise Arbeitnehmern unentgeltlich überlassen? In diesem Fall verwendet der Fiskus den Mietenspiegel Hamburg und ermittelt eine Vergleichsmiete als Bemessungsgrundlage. Zahlen muss in Hamburg die Zweitwohnungssteuer übrigens nicht prinzipiell der Eigentümer der Immobilie, sondern derjenige, der beispielsweise die Immobilien in Hamburg HafenCity bewohnt. Dabei kann es sich genauso um Häuser handeln.

Warum gibt es die Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg?

Wer seinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat, zahlt in der Stadt Steuern auf sein Einkommen. Gerade in den Elbvororten haben viele Hamburger zum Beispiel eine Wohnung im Blankeneser Treppenviertel als Nebenwohnsitz. Eine andere Alternative ist beispielsweise, wenn Sie ein günstiges Haus kaufen in Wedel und ein Apartment in einem der Neubauprojekte in der HafenCity Hamburg als Zweitwohnsitz dazu mieten. In diesem Szenario gingen Ihre Steuern nach Schleswig-Holstein, obwohl Sie Ihr Einkommen am Arbeitsplatz in Hamburg generieren. Die Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg ist als Ausgleich gedacht, um die entgangene Einkommensteuer zu kompensieren.

Hauptwohnsitz, Nebenwohnung oder Ferienimmobilie? In jedem Fall Engel & Völkers

Mit Engel & Völkers können Sie Ihre Immobilie verkaufen in Hamburg. Und genauso finden Sie sowohl Ihren Hauptwohnsitz als auch schöne Wohnungen und Häuser als Ferienimmobilie oder beruflichen Zweitwohnsitz. Ob traumhafte Immobilien in Nienstedten oder Immobilien in Eimsbüttel – unsere Immobilienmakler für Hamburg Eimsbüttel beraten Sie gerne. Bevorzugen Sie Wohnungen und Häuser im Bezirk Altona, dann sind unsere Immobilienmakler für Hamburg Altona Ihre lokalen Ansprechpartner. Senden Sie uns Ihren Suchauftrag zu und lassen Sie sich von unseren aktuellen Angeboten wie Immobilien in Blankenese, Baakenhafen, oder Immobilienmakler in Ottensen inspirieren. Auch für weitere Informationen zu einem Hamburger Mietvertrag finden Sie bei uns.

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