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Altlasten: Tipps für Eigentümer und Investoren

„Heute ist Abreißen und alles zusammen wegschaffen nicht mehr möglich”, sagt Roland Schiffler, Experte für Altlasten und Rückbau. „Den berühmten Baumischcontainer darf es nicht mehr geben.” Eine Fülle von Gesetzen zum Schutz von Mensch und Umwelt spricht dagegen. Und harte Strafen: „Das reicht bis zum Gefängnis, wenn beispielsweise Asbest wissentlich als ungefährlicher Bauschutt entsorgt wird”, warnt Schiffler.

Oberstes Gebot beim modernen Flächenrecycling ist darum: sortenreine Trennung – egal, ob eine Fabrik abgerissen wird, man eine wilde Deponie auf einer Brache abräumt oder ob die Grundsanierung eines Bestandsgebäudes ansteht.


Überraschungen für Eigentümer und Investoren

Roland Schiffler hat schon zahllose schadstoffbelastete Böden untersucht. Er arbeitet bei HPC. Das international tätige Unternehmen ist auf Flächenrecycling, Umweltberatung und Infrastrukturplanung spezialisiert. Im jüngsten Webinar von Engel & Völkers Commercial stand er den Teilnehmern Rede und Antwort. Nachdrücklich wies er auf die bösen Überraschungen hin, die Grundstücke und Gebäude sowohl für Eigentümer als auch für Investoren bereithalten können.

Darum sollte vor dem Kauf eines Grundstücks dessen Zustand beim Altlastenkataster abgefragt werden, empfiehlt Schiffler. Darin sind unter anderem schädliche Bodenveränderungen und sogenannte altlastverdächtige Flächen erfasst. Die Register werden in der Regel von den Umweltämtern der Länder oder der Kommunen geführt und sind bei begründetem Interesse von jedem einsehbar.

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Das Thema Altlasten betrifft aber längst nicht mehr nur brachliegende Industrieareale. Selbst innerstädtische Mehrfamilienhäuser können belastet sein: Möglicherweise sei im Erdgeschoss des Altbaus einmal eine Schlosserwerkstatt angesiedelt gewesen, gibt der Experte für Altlasten ein Beispiel. „Das muss heute nicht mehr erkennbar sein.” Aber auch dort können sich Gefahrstoffe abgelagert haben.


Mit Laboranalytik gegen Umweltschäden

Wenn Gutachter und Fachplaner wie Roland Schiffler Böden und Gebäude auf Schadstoffe prüfen, nehmen sie unter anderem Bodenproben, kontrollieren die Qualität der Luft in Bodennähe und analysieren das Grundwasser. Typische Schadstoffe, auf die sie immer wieder stoßen, sind Mineralölprodukte, Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle, Säuren, Laugen oder auch Kampfmittel und Sprengstoffrückstände.

Nach der Analyse im Labor steht die Bewertung der Ergebnisse an, erläutert Roland Schiffler. Beurteilt werden Ausmaß und Art der Verunreinigung, der Aufbau des Untergrunds, das Grundwasser und alle Faktoren, die es beeinflussen, sowie langfristige Auswirkungen und notwendige Sofortmaßnahmen. „Das Ergebnis der Bewertung ist eine Gefährdungsabschätzung”, so Schiffler. Davon abhängig ist, welcher Aufwand beim Rückbau von Gebäuden und beim Flächenrecycling betrieben werden muss. Und letztendlich auch, welche Kosten es verursacht, die Altlasten zu entfernen. (3.3.21)


Zum Weiterlesen: Einige fürs Flächenrecycling relevante Gesetze

Bundes-Bodenschutzgesetz

Bundes-Klimaschutzgesetz

Biostoffverordnung


Kostenfreie Webinare von Engel & Völkers Commercial

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