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Comeback der Mitarbeiterwohnung

Zwei Mängel – ein Trend: Der Fachkräftemangel einerseits und der Mangel an bezahlbaren Wohnraum in teuren Großstadtlagen andererseits könnten Treiber für das Konzept Mitarbeiterwohnen werden. Unternehmen können so neue Mitarbeitende locken und an sich binden.
Bekanntes Konzept lebt auf
Schon zu Zeiten der industriellen Revolution entstanden ganze Quartiere für Arbeitnehmer großer Unternehmen wie etwa die Berliner Siemensstadt. Auch in den 1970er-Jahren gab es einen Bauboom bei Mitarbeiterwohnungen – etwa 450.000 wurden damals errichtet. Heute gibt es jedoch nur noch rund 100.000 davon in Deutschland. Doch es könnten bald mehr werden.
Schon jetzt stellen einige große Firmen wieder eine beachtliche Zahl an Werkswohnungen zur Verfügung. Darunter die Deutsche Bahn, Immobiliengesellschaften von BASF, VW und Audi. Auch der Bund will Wohnungen für Bedienstete errichten. Und das obwohl die meisten Arbeitgeber zuvor von diesem Konzept Abstand genommen hatten. Werkswohnungen erschienen auf einem entspannten Wohnungsmarkt einfach zu verwaltungsintensiv.
Ein Plus für Arbeitgeber: Mitarbeiterbindung
Ein Argument pro Werkswohnung ist der Fachkräftemangel. Gutes Personal lockt man am besten mit einem attraktiven Gesamtpaket. Gerade Menschen in gesellschaftlich wichtigen Berufen wie etwa Pflegekräfte im Krankenhaus und Kita-Erzieher:innen, können sich in der Regel keine hohen Mieten leisten. Genau hier bieten Mitarbeiterwohnungen eine Erleichterung.
Generell haben die neuen Konzepte aber wenig mit den früheren Werkswohnungen Ende des 19. Jahrhunderts gemeinsam. Im Fokus stehen heute Berufseinsteiger:innen und Arbeitnehmende, deren Gehalt gerade in Großstädten kaum für eine adäquate Wohnung ausreicht.
Wer beim Arbeitgeber mietet, bindet sich allerdings auch an ihn. Und wenn man den Arbeitgeber wechselt, muss unter Umständen auch die Wohnung geräumt werden. Bei manchen Unternehmen ist das Mietverhältnis jedoch unabhängig vom Arbeitsverhältnis.
Steuerliche Vorteile fürs Mitarbeiterwohnen
Auch steuerlich gesehen ist das Mitarbeiterwohnen recht attraktiv, denn es greifen hierbei Steuererleichterungen. Noch vor einigen Jahren mussten Arbeitnehmende die Differenz der günstigen Miete der Mitarbeiterwohnung zur ortsüblichen Vergleichsmiete als geldwerten Vorteil versteuern.
Das gilt nun nicht mehr, jedenfalls solange die Miete der Mitarbeiterwohnung nicht mehr als ein Drittel unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dabei muss der Arbeitgeber nicht selbst Eigentümer der Wohnung sein. Es genügt, wenn er diese gemietet hat oder wenn sie ihm aufgrund von Belegungsrechten zur Verfügung steht.
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