Engel & Völkers
  • 4 min. Lesezeit
  • 12.06.2024

Maklerprovision - alles Wissenswerte zur Maklercourtage

Immobilienberatung durch Engel & Völkers Expertinnen und Experten

Mit der Maklerprovision wird jene Courtage bezeichnet, die eine Immobilienmaklerin bzw. ein Immobilienmakler für geleistete Dienste bei der neutralen Vermittlung zwischen Käufer:in und Verkäufer:in einer Immobilie erhält. Im Folgenden erfahren Sie, wer die Maklergebühren zahlt, wie hoch sie ausfallen, wie sie unter den Parteien beim Wohnungs- und Hausverkauf aufgeteilt werden und warum sich die Beauftragung einer Maklerin bzw. eines Maklers mehr lohnt denn je.

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Reform der Maklerprovision 2020

Bis ins Jahr 2020 existierte in Deutschland noch keine gesetzliche Vorgabe dazu, wer die Provision für die Immobilienmaklerin bzw. den Immobilienmakler zahlen muss und wie hoch sie ausfällt. Die Vorgaben zur Courtage unterschieden sich von Bundesland zu Bundesland. Mit einem Beschluss des Bundeskabinetts im Mai 2020 änderte sich dies. Welche Änderungen mit dieser Reform für Käufer:innen und Verkäufer:innen einer Immobilie im Einzelnen einhergehen, haben wir für Sie in unseren Erläuterungen zum Gesetz zur Maklerprovision zusammengetragen. 

Wer zahlt die Maklerprovision?

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts wurde das Signal gesetzt, dass sich künftig Käufer:in und Verkäufer:in einer Immobilie die Kosten der Maklerprovision deutschlandweit je zur Hälfte teilen. Damit verzichtet das Kabinett auf eine Regelung nach dem sogenannten Bestellerprinzip, bei dem jene Partei die Maklercourtage zu tragen hat, die den Auftrag dazu gegeben hat. Die Entscheidung soll die Position der Maklerin/ des Maklers bei der Vermittlung zwischen den beteiligten Parteien festigen und zu einer Entlastung von Immobilienkäufer:innen in Ballungsräumen beitragen.

Wie hoch fällt die Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie aus?

Eine deutschlandweit einheitliche Vorgabe dazu, wie hoch die Maklerprovision beim Wohnungs- oder Hausverkauf ausfällt, existiert nicht. In der Praxis beträgt die Provision meistens ungefähr 7 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie. Mit der neuen Regelung wird diese Courtage künftig fair und bundesweit einheitlich zwischen Käufer:in und Verkäufer:in aufgeteilt. 

Rechenbeispiel:

Kostet eine Immobilie 350.000 Euro und die Maklerprovision liegt insgesamt bei 7,14 Prozent, so sind von der verkaufenden und der kaufenden Partei jeweils 3,57 Prozent = 12.495 Euro Maklercourtage zu bezahlen.

So zahlen Sie nicht zu viel Maklerprovision

In der Praxis ist es nach Ansicht von Engel & Völkers am sinnvollsten, wenn die Vereinbarung zur Maklercourtage durch einen Suchkundenauftrag seitens der Käuferin bzw. des Käufers oder in Form eines qualifizierten Alleinauftrags durch die verkaufende Partei gegeben ist. In der Konsequenz sind beide Parteien gleichermaßen und sofort zahlungspflichtig. In der Diskussion um das Bestellerprinzip wird eine vertragliche Regelung zur Provision durch den Notar empfohlen. Ziel ist die verbindliche und transparente Dokumentation von Zahlungsverpflichtungen und der exakten Provisionssumme im Notarvertrag, um die Rechtssicherheit der beteiligten Parteien zu gewährleisten.

Überlassen Sie Ihren Verkaufserfolg nicht irgendwem

Sowohl Verkäufer:in als auch Käufer:in profitieren von der Kostenteilung, die das neue Gesetz zur Maklerprovision vorsieht. Durch das faire Aufsplitten der Maklercourtage können sie sich einer neutralen und professionellen Beratung gewiss sein, die im Sinne beider Parteien gleichermaßen agiert. Bei Engel & Völkers profitieren Kundinnen und Kunden zudem von unserem globalen Netzwerk. Durch diese einzigartige Vernetzung ist es uns möglich, den richtigen Interessierten für die richtige Immobilie zu finden.

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