Lassen Sie sich persönlich beraten
Engel & Völkers Bremen Schwachhausen
+49 421 16 82 50
W-02U718 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Louis Michels
Thorsten W. Michels Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
7Schlafzimmer
5Badezimmer
2Gesamtfläche
251 m²Grundstücksfläche
917 m²Zustand
SanierungsbedürftigGaragen
2Stellplätze
4Baujahr
1975Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
159 kWh/m²aEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisIn optimal verkehrsgünstiger Lage, mit guter Anbindung zum Autobahnzubringer Horn-Lehe, befindet sich dieses schöne Haus, im gewachsenen Bremer Stadtteil Horn-Lehe, angrenzend an den Stadtteil Oberneuland. Die Gebäude der Nachbarschaft bestehen mehrheitlich aus modernisierten und neueren Einfamilienhäusern. Die Ortslage verfügt über eine gute Infrastruktur mit nahegelegenen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Banken, Post, sowie Schulen, Kindergärten als auch das nah gelegene Erholungsgebiet des Blocklandes und der Wümmeniederungen. Die Bremer City kann u.a. auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schnell erreicht werden.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Wachmannstr. 105, 28209, Bremen
+49 421 16 82 50
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.