Lassen Sie sich persönlich beraten
Engel & Völkers Mülheim
+49 208 8848400
W-02U30C – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
John König
EV Mülheim Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
9Schlafzimmer
6Badezimmer
2Wohnfläche
278 m²Grundstücksfläche
648 m²Zustand
Sehr gutStellplätze
1Baujahr
1920Energieausweis vorhanden
NeinEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungDas Wohngebiet gehört traditionell mit zu den besten Wohnlagen in Mülheim an der Ruhr und Umgebung. Eine exklusive Nachbarschaft mit wunderschönen Anwesen umgibt Sie. In den nahe gelegenen Stadtteilen Speldorf und Broich, aber auch in der nahe gelegenen Innenstadt von Duisburg, finden Sie sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Schulen, Kindergärten, Ärzte aller Fachrichtungen und Banken. Besonders reizvoll ist diese Wohnlage durch das Mülheim-Duisburger Wald- und Seengebiet sowie die zentralen Verkehrsanbindungen in das gesamte Rhein / Ruhrgebiet. Die Städte Essen und Düsseldorf erreichen Sie in nur ca. 15 - 20 Minuten Fahrzeit.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Düsseldorfer Straße 106, 45481, Mülheim
+49 208 8848400
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.