Das traditionsreiche Gasthaus „Fähr-Eck“ präsentiert sich als vielseitige Gewerbeimmobilie mit angeschlossener Betreiberwohnung und verbindet damit auf ideale Weise Gastronomie, Wohnen und unternehmerisches Entwicklungspotenzial. Auf einem insgesamt ca. 1.612 m² großen Grundstück befindet sich das ursprünglich um 1900 beziehungsweise 1957 errichtete und in den Jahren 1992/1993 umfassend modernisierte Hauptgebäude. Die massive Bauweise mit Ziegelmauerwerk, Klinkerverblendung und teilweise fachwerkähnlich gestalteten Giebelflächen verleiht dem Objekt einen regionaltypischen und einladenden Charakter. Ergänzt wird der Gebäudebestand durch ein Garagengebäude sowie einen Lagerschuppen. Die Gesamtwohn- und Nutzfläche von ca. 280 m² verteilt sich auf eine Gastronomieeinheit im Erdgeschoss und eine großzügige Wohneinheit im Dachgeschoss. Der ca. 159 m² umfassende Gastronomiebereich bietet mit zwei separaten Gasträumen, Empfangs- und Dielenbereich sowie Ausschank Platz für rund 65 Gäste. Die vorhandene Raumstruktur eignet sich insbesondere für einen klassischen, regional ausgerichteten Restaurantbetrieb und bietet ideale Voraussetzungen für die Bewirtung von Einheimischen, Ausflugsgruppen sowie Urlaubsgästen der Insel Rügen. Ergänzt wird das gastronomische Angebot durch eine bereits vorhandene, großzügige Außenterrasse, die in den warmen Monaten zusätzliche Sitzplätze im Freien schafft und den Betrieb um einen besonders attraktiven Aufenthaltsbereich erweitert. Mehrere Küchen- und Vorbereitungsräume, eine zusätzliche Wintergartenküche, Kühl- und Lagerflächen, ein Heizungsraum sowie getrennte Damen- und Herren-WC-Anlagen schaffen die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen professionellen Gastronomiebetrieb. Besonders attraktiv ist die Verbindung von Arbeiten und Wohnen unter einem Dach. Im Dachgeschoss steht eine ca. 121 m² große Betreiberwohnung zur Verfügung. Diese umfasst mehrere Wohn- und Aufenthaltsräume, ein Schlafzimmer, ein großzügiges Esszimmer, eine separate Küche, ein Badezimmer sowie Abstell-, Ankleide- und Flurbereiche. Die Wohnung kann durch den künftigen Betreiber selbst genutzt oder – vorbehaltlich der rechtlichen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen – als Personal- oder zusätzlicher Wohnraum eingesetzt werden. Für Erwerber eröffnet sich die Möglichkeit, ein bestehendes, regional geprägtes Gastronomiekonzept fortzuführen, dieses zeitgemäß weiterzuentwickeln oder eine neue gastronomische Ausrichtung im Rahmen der örtlichen Nachfrage zu etablieren. Denkbar sind beispielsweise ein Restaurant mit regionaler Küche, ein Café- und Bistrokonzept mit saisonalem Schwerpunkt, ein Ausflugslokal mit Außengastronomie, ein Hofladen mit gastronomischer Ergänzung oder eine Kombination aus Bewirtung und kleineren Veranstaltungen. Das großzügige Grundstück bietet darüber hinaus Potenzial für die Nutzung der bestehenden Terrasse, zusätzliche Außenbestuhlung sowie eine weiterführende Nutzung der vorhandenen Nebenflächen.