Dieses großzügige Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 1.762 m², bestehend aus zwei Flurstücken, bietet in einer sehr guten und ruhigen Wohnlage von Neustadt attraktive Möglichkeiten für die Verwirklichung eines individuellen Wohnkonzepts.
Ob großzügiges Einfamilienhaus, Mehrgenerationenwohnen oder ein durchdachtes Wohnkonzept mit mehreren Bereichen – die großzügige Grundstücksfläche bietet viel Raum für individuelle Ideen. Die konkrete Bebauungsmöglichkeit richtet sich nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und sollte im Vorfeld mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Am Schalkert“ und ist als Reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3. Hinsichtlich der geplanten Bebauung sieht der Bebauungsplan eine überwiegend eingeschossige Bebauung mit einem Kniestock von 80 cm und einer Dachneigung von 30–35° vor. Alternativ ist auch eine zweigeschossige Bebauung ohne Kniestock vorgesehen. Als Dachform ist ein Satteldach festgesetzt.
Eine GFZ ist im vorliegenden Bebauungsplan nicht ausdrücklich festgesetzt. Die konkrete Ausnutzbarkeit des Grundstücks ist daher insbesondere anhand der festgesetzten GRZ, der überbaubaren Grundstücksflächen und der weiteren Vorgaben des Bebauungsplans zu beurteilen.
Auch hinsichtlich der Erschließung bietet das Grundstück gute Voraussetzungen: Wasser, Abwasser und Strom liegen bereits in der Straße.
Die Kombination aus großzügiger Grundstücksfläche, zwei Flurstücken, ruhiger Wohnlage und guter Erschließung macht dieses Grundstück zu einer interessanten Gelegenheit für Familien, Mehrgenerationenhaushalte oder Bauherren, die sich ein großzügiges und individuell geplantes Zuhause schaffen möchten.
Hinweis: Die tatsächliche Bebaubarkeit sowie eine mögliche Nutzung der beiden Flurstücke für unterschiedliche Bauvorhaben sind anhand des Bebauungsplans und der konkreten Grundstückssituation zu prüfen. Eine verbindliche Aussage hierzu kann nur durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde bzw. im Rahmen einer entsprechenden Bauvoranfrage getroffen werden.