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Sie haben gerade eine Immobilie gekauft oder planen den Kauf und möchten wissen, wo Sie mit den Renovierungsarbeiten beginnen können. Welche Arbeiten dürfen Sie ohne vorherige Genehmigung oder Meldung bei der Gemeinde durchführen? Die Antwort liegt im Konzept der genehmigungsfreien Bauarbeiten, das bestimmte Maßnahmen umfasst, die ohne eine entsprechende Baugenehmigung oder sonstige baurechtliche Genehmigung durchgeführt werden können. Die Grenzen dieses Konzepts zu kennen, ist entscheidend, denn wer sie – auch unbeabsichtigt – überschreitet, kann eine baurechtlich nicht genehmigte Maßnahme durchführen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was genehmigungsfreie Bauarbeiten sind, welche Maßnahmen ohne Genehmigung zulässig sind, welche Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden können und welche zusätzlichen Regeln bei Immobilien in einer Eigentümergemeinschaft gelten.
Inhaltsverzeichnis
Was sind genehmigungsfreie Bauarbeiten? Definition und rechtliche Grundlagen
Genehmigungsfreie Bauarbeiten: Welche Maßnahmen Sie ohne Genehmigung durchführen dürfen
Pergolen und Außenstrukturen: Wann gelten sie als genehmigungsfreie Bauarbeiten?
Genehmigungsfreie Bauarbeiten und Steuervergünstigungen: Was die italienische Finanzbehörde sagt
Genehmigungsfreie Bauarbeiten in einer Eigentümergemeinschaft: Zusätzliche Regeln und Einschränkungen
Warum Sie auf Engel & Völkers vertrauen sollten
Unter genehmigungsfreien Bauarbeiten versteht man kleinere Baumaßnahmen, die ohne vorherige behördliche Genehmigung oder Baugenehmigung durchgeführt werden können, also ohne Permesso di costruire, SCIA oder CILA. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist Artikel 6 des italienischen Einheitlichen Baugesetzes (D.P.R. 380/2001), ergänzt durch das Glossar der genehmigungsfreien Bauarbeiten (D.M. 2. März 2018), in dem die entsprechenden Maßnahmen aufgeführt sind.
Zunächst ist jedoch ein wichtiger Irrtum zu klären, der häufig zu Fehlern führt: Genehmigungsfreie Bauarbeiten bedeuten nicht, dass die geltenden Vorschriften außer Kraft gesetzt werden. Auch genehmigungsfreie Maßnahmen müssen den kommunalen Bau- und Planungsvorschriften sowie allen einschlägigen Fachvorschriften entsprechen, insbesondere in den Bereichen Erdbebensicherheit, Arbeitssicherheit, Hygiene und Gesundheit, Energieeffizienz sowie Landschafts- und Denkmalschutz. Bei einer geschützten Immobilie, etwa einer historischen Villa, kann sogar ein einfacher Anstrich eine Genehmigung erfordern. Die Genehmigungsfreiheit bedeutet, dass keine vorherige Genehmigung der Gemeinde erforderlich ist – nicht, dass die Einhaltung der geltenden Vorschriften entfällt.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft das Glossar: Es sollte weniger als abschließende Liste und vielmehr als Orientierungshilfe verstanden werden. Wenn eine bestimmte Maßnahme darin aufgeführt ist, ist dies ein guter Hinweis darauf, dass sie genehmigungsfrei sein kann. Die endgültige Beurteilung hängt jedoch stets von den konkreten Eigenschaften der Maßnahme und den Gegebenheiten der jeweiligen Immobilie ab. Deshalb empfiehlt es sich, vor Beginn der Arbeiten immer einen qualifizierten Fachmann zu konsultieren, der die korrekte Einstufung prüfen und mögliche Überraschungen vermeiden kann.

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Es gibt zahlreiche Arbeiten, die unter die genehmigungsfreien Bauarbeiten fallen. Die erste Kategorie ist die Instandhaltung: Dazu gehören Reparaturen, Erneuerungen und der Austausch von Oberflächen sowie Arbeiten, die erforderlich sind, um bestehende Anlagen und Installationen funktionstüchtig zu halten. Dazu zählen beispielsweise das Streichen von Innenräumen, das Erneuern von Putz, der Austausch von Bodenbelägen sowie die Reparatur von Dachrinnen und Fallrohren.
Auch der Austausch von Fenstern und Türen ist in der Regel genehmigungsfrei, sofern sich dadurch die Gebäudeform und die wesentlichen Eigenschaften des Gebäudes nicht verändern. Ebenfalls genehmigungsfrei können die Installation von Luft-Luft-Wärmepumpen mit einer Leistung von weniger als 12 kW, Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Barrieren, sofern diese die Gebäudeform nicht verändern und keinen außenliegenden Aufzug erfordern, sowie die Installation von Anlagen wie Klimaanlagen, Außenbeleuchtung und Ladestationen für Elektrofahrzeuge sein – jeweils unter Einhaltung der geltenden technischen Vorschriften. Auch Gestaltungs- und Ausstattungsmaßnahmen im Außenbereich sowie Außenbeläge können darunter fallen.
In diesem Zusammenhang ist die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außerordentlicher Instandhaltung wichtig. Die gewöhnliche Instandhaltung umfasst Reparaturen, Erneuerungen und Austauscharbeiten, die weder die Gebäudestruktur noch die Nutzung der Räume verändern, und fällt typischerweise unter die genehmigungsfreien Bauarbeiten. Die außerordentliche Instandhaltung umfasst dagegen umfangreichere Arbeiten und Veränderungen, etwa die Erneuerung technischer Anlagen oder die Aufteilung von Innenräumen, und kann eine CILA oder SCIA erfordern. Entscheidend sind Art und Umfang der Maßnahme: Sobald tragende Strukturen betroffen sind, das Bauvolumen verändert oder die Nutzung eines Gebäudes geändert wird, fällt die Maßnahme in der Regel nicht mehr unter die genehmigungsfreien Bauarbeiten.
Dies ist eines der am häufigsten gesuchten und zugleich am häufigsten missverstandenen Themen und sollte daher besonders präzise betrachtet werden. Das Salva-Casa-Dekret hat die Regelungen für Sonnenschutzstrukturen präzisiert, die Abgrenzung bleibt jedoch komplex.
Markisen, Pergola-Markisen und bioklimatische Pergolen mit einem ausziehbaren bzw. einziehbaren Tuch können unter bestimmten Voraussetzungen als genehmigungsfreie Bauarbeiten gelten. Sie müssen dem Schutz vor Sonneneinstrahlung und Witterung dienen, im Wesentlichen aus beweglichen oder einziehbaren Elementen bestehen und am Gebäude angebracht sein, auch wenn dafür feste Tragstrukturen verwendet werden. Entscheidend ist eine Voraussetzung: Sie dürfen keinen dauerhaft geschlossenen Raum schaffen und weder zusätzliches Bauvolumen noch zusätzliche Nutzfläche erzeugen.
Hier liegt die entscheidende Abgrenzung. Solange die Konstruktion leicht und offen ist und über eine einziehbare Überdachung verfügt, fällt sie grundsätzlich unter die genehmigungsfreien Bauarbeiten. Sobald jedoch eine feste, starre Überdachung, dauerhafte seitliche Abschlüsse oder andere feste Verglasungen bzw. Schließungen hinzukommen, die den Bereich in einen dauerhaft nutzbaren geschlossenen Raum verwandeln, kann die Konstruktion als Überdachung oder Veranda eingestuft werden. Dadurch entsteht zusätzliches Bauvolumen, sodass eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Eine häufig gestellte Frage ist, ob für genehmigungsfreie Bauarbeiten Steuervergünstigungen für Renovierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Die Antwort hängt von der Art der Maßnahme ab. Der Steuerabzug für Baumaßnahmen zur Sanierung und Modernisierung von Immobilien gilt für außerordentliche Instandhaltungsarbeiten, Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie Renovierungsarbeiten. Bei der gewöhnlichen Instandhaltung ist der Steuerabzug dagegen nur möglich, wenn die Arbeiten an den Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses bzw. einer Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden.
Bei den Steuersätzen ist insbesondere für Käufer einer Zweitwohnung eine wichtige Unterscheidung zu beachten. Für Ausgaben, die im Jahr 2026 getätigt werden, beträgt der IRPEF-Steuerabzug 50 % ausschließlich für die Hauptwohnung, während für alle anderen Immobilien, einschließlich Zweitwohnungen, ein Steuersatz von 36 % gilt. Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben liegt bei 96.000 Euro pro Wohneinheit. Wer also ein Ferienhaus oder eine andere Immobilie kauft, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird, muss mit dem Steuersatz von 36 % rechnen.
Da sich die steuerlichen Regelungen ändern können, empfiehlt es sich für den konkreten Einzelfall, stets die aktuellen Informationen der Agenzia delle Entrate (italienische Finanzbehörde) zu prüfen und gegebenenfalls einen qualifizierten Steuer- oder Fachberater zu konsultieren.
Befindet sich eine Immobilie in einer Eigentümergemeinschaft, gelten für genehmigungsfreie Bauarbeiten zusätzliche Einschränkungen. Eine Maßnahme, die bei einer einzelnen Immobilie genehmigungsfrei wäre, kann dennoch den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung unterliegen und, wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist, die Zustimmung der Eigentümerversammlung erfordern.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Maßnahmen, die ausschließlich die eigene Wohneinheit betreffen, und solchen, die Gemeinschaftsflächen oder das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes betreffen. Innenarbeiten in der eigenen Wohnung sind in der Regel auch in einer Eigentümergemeinschaft genehmigungsfrei. Arbeiten an Gemeinschaftsflächen oder Maßnahmen, die das architektonische Erscheinungsbild und die äußere Gestaltung des Gebäudes verändern, etwa die Installation bestimmter Konstruktionen an Balkonen oder Fassaden, können hingegen die Zustimmung der Eigentümerversammlung erfordern. Zusätzlich müssen die Vorgaben der Gemeinschaftsordnung eingehalten werden.
Vor Beginn der Arbeiten an einer Immobilie in einer Eigentümergemeinschaft empfiehlt es sich daher, die Gemeinschaftsordnung sorgfältig zu prüfen. So lassen sich Auseinandersetzungen mit anderen Eigentümern vermeiden, nachdem die Arbeiten bereits begonnen haben.
Das Potenzial einer Immobilie hängt nicht allein von ihrem aktuellen Zustand ab, sondern auch davon, welche Veränderungen und Maßnahmen möglich sind. Bereits vor dem Kauf zu prüfen, welche Arbeiten durchgeführt werden können und welche Genehmigungen oder Verfahren dafür erforderlich sind, ist ein wichtiger Bestandteil einer fundierten Kaufentscheidung.
Engel & Völkers unterstützt Kaufinteressenten auch bei dieser Einschätzung und hilft ihnen dabei, bereits vor dem Erwerb die Möglichkeiten zur Veränderung einer Immobilie zu verstehen und einzuschätzen, welche Maßnahmen zu ihrer Aufwertung beitragen können. Diese Beratung geht über die eigentliche Immobilientransaktion hinaus und begleitet den Kunden auch in der Phase, in der die neu erworbene Immobilie nach seinen individuellen Vorstellungen gestaltet wird – stets unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Engel & Völkers, um eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen.
FAQ zu genehmigungsfreien Bauarbeiten
Die gewöhnliche Instandhaltung, etwa das Streichen von Wänden, der Austausch von Bodenbelägen und Fenstern, kleinere Maßnahmen zur Gestaltung des Außenbereichs sowie Pergola-Markisen und Markisen. Dabei sind stets die geltenden Bau- und Planungsvorschriften sowie bestehende Schutzbestimmungen, insbesondere der Landschaftsschutz, zu beachten.
Ja, sofern es sich um leichte, offene Konstruktionen mit einer einziehbaren Überdachung handelt und dadurch weder geschlossene Räume noch zusätzliches Bauvolumen entstehen. Sobald eine feste, starre Überdachung oder dauerhafte seitliche Abschlüsse hinzukommen, kann die Konstruktion als Überdachung oder Veranda eingestuft werden und eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Das hängt von der Art der Maßnahme ab. Der Steuerabzug gilt für außerordentliche Instandhaltungsarbeiten; bei gewöhnlichen Instandhaltungsarbeiten ist er nur möglich, wenn diese an den Gemeinschaftsflächen einer Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden. Daher sind nicht alle genehmigungsfreien Bauarbeiten steuerlich absetzbar.
36 %, bei einem Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 96.000 Euro pro Wohneinheit. Der Steuerabzug von 50 % gilt ausschließlich für die Hauptwohnung, also für die Immobilie, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und dauerhaft leben.
Nicht immer. Innenarbeiten in der eigenen Wohnung sind in der Regel weiterhin genehmigungsfrei. Maßnahmen an Gemeinschaftsflächen oder solche, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändern, können hingegen die Zustimmung der Eigentümerversammlung erfordern und müssen den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprechen.