
Denkst du darüber nach zu verkaufen?
Engel & Völkers begleitet dich in jeder Phase – von den verpflichtenden Unterlagen bis zum Abschluss der Verhandlung.

Der Verkaufsprozess einer Immobilie erfordert bereits vor der Veröffentlichung eines Inserats die Sammlung präziser und aktueller Unterlagen. Unter den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten ist der APE (Energieausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes) oft das am wenigsten bekannte Dokument für diejenigen, die sich zum ersten Mal mit einem Immobilienverkauf beschäftigen, und dennoch ist er eines der Elemente, die am stärksten die Rechtmäßigkeit des Verkaufs und die Wertwahrnehmung durch den Käufer beeinflussen.
Zu verstehen, was der APE ist, wie man ihn erhält, wie viel er kostet und welche Auswirkungen er auf die Verhandlung hat, ist der erste Schritt, um den Verkauf bewusst anzugehen und keine Sanktionen oder Verzögerungen in den späteren Phasen zu riskieren.
Inhaltsverzeichnis
Der APE, Abkürzung für Attestato di Prestazione Energetica, ist das Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes zertifiziert. In der Praxis misst er, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und die Erzeugung von Warmwasser verbraucht, und ordnet diese Leistung in einer Skala ein, die von der Klasse G bis zur Klasse A4 reicht.
Das APE-Zertifikat darf ausschließlich von einem befugten und unabhängigen Fachmann ausgestellt werden, der in einem entsprechenden regionalen Register eingetragen ist. Zu dieser Kategorie gehören Ingenieure, Architekten, Bauingenieure und Industrietechniker mit spezifischer Fachkompetenz im Energiebereich. Der Zertifizierer muss gegenüber dem Eigentümer und der gegebenenfalls beauftragten Immobilienagentur neutral sein, um die Objektivität der Bewertung zu gewährleisten.
Das Verfahren zur Erlangung des Dokuments umfasst eine vorläufige Phase der Dokumentensammlung (Grundrisse, Baugenehmigungen, Anlagenzertifikate), gefolgt von einer Besichtigung vor Ort, bei der der Techniker den Zustand der Immobilie überprüft, die Eigenschaften der Gebäudehülle und der Anlagen erfasst und die notwendigen Daten für die Ausarbeitung sammelt. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten liegen zwischen wenigen Tagen und ein bis zwei Wochen, abhängig von der Komplexität der Immobilie und der Verfügbarkeit des beauftragten Fachmanns.
Nach Fertigstellung wird das Dokument im zuständigen regionalen Energiekataster hinterlegt und dem Verkäufer übergeben. Dieser ist verpflichtet, den APE dem Käufer vor der Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags zur Verfügung zu stellen.

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Die Kosten des Attestato di Prestazione Energetica variieren je nach Art, Größe und Komplexität der Immobilie. Es ist stets ratsam, mehrere Angebote von befugten Fachleuten einzuholen und dabei nicht nur den Preis, sondern auch die spezifische Erfahrung im Wohnimmobilienbereich zu berücksichtigen.
Die Gültigkeit des APE beträgt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum, vorausgesetzt, es werden keine wesentlichen Eingriffe am Gebäude vorgenommen, die eine vorzeitige Erneuerung erforderlich machen würden (z. B. Austausch der Heizungsanlage oder Arbeiten an der Gebäudehülle). Wer bereits im Besitz eines APE ist, sollte daher vor der Vermarktung der Immobilie dessen Gültigkeit überprüfen.
Was die Frage betrifft, wer den APE bezahlt: Gesetzlich liegt die Verpflichtung beim Verkäufer, der das Dokument erstellen und dem Käufer zur Verfügung stellen muss. Diese Pflicht kann vertraglich nicht übertragen werden, auch wenn sich die Parteien in der Praxis im Rahmen der Verhandlung anders einigen können.
Die APE-Pflicht bei Immobilienverkäufen ist im Gesetzesdekret 192/2005 und seinen späteren Änderungen geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass der Energieausweis dem Immobilieninserat beigefügt und dem Kaufvertrag beigelegt werden muss. Es reicht nicht aus, ihn lediglich erstellt zu haben: Er muss dem Käufer physisch übergeben werden vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags.
Die Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Pflicht sind konkret und betreffen sowohl den Verkäufer als auch den beauftragten Immobilienmakler. Für den Verkäufer können die nach geltendem Recht vorgesehenen Geldstrafen mehrere tausend Euro betragen. Für den Makler kann das Versäumnis einen Verstoß gegen die beruflichen Pflichten darstellen, mit sowohl finanziellen als auch reputationsbezogenen Folgen.
Nicht alle Immobilien unterliegen jedoch der APE-Pflicht. Ausgenommen sind unter anderem Ruinen, unbeheizte landwirtschaftliche Gebäude, temporäre Bauten sowie Immobilien mit einer Fläche unter 50 Quadratmetern, die für bestimmte Zwecke genutzt werden. Für die große Mehrheit der zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien gilt die Pflicht jedoch vollständig und ohne Ausnahmen.
Ein gut organisierter Immobilienverkauf beginnt lange vor der Veröffentlichung des Inserats. Die verpflichtenden Unterlagen, zu denen der APE gehört, müssen bereits in den frühen Phasen des Prozesses vollständig, aktuell und konform sein, um eine reibungslose Vermarktung zu gewährleisten und den Verkäufer vor rechtlichen Risiken und unerwarteten Verzögerungen zu schützen.
Engel & Völkers unterstützt den Verkäufer bei der Sammlung und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen, vom Energieausweis bis hin zu den Prüfungen der städtebaulichen und katasterrechtlichen Konformität. Die Beratung umfasst auch eine Analyse der energetischen Positionierung der Immobilie, um gemeinsam zu bewerten, ob und welche Maßnahmen vor dem Verkauf sinnvoll sind, um den Marktwert zu maximieren.
Von der Erstellung des Inserats bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags sorgt die Präsenz eines erfahrenen Fachmanns dafür, dass jeder Schritt des Verkaufsprozesses mit der Kompetenz und Sorgfalt durchgeführt wird, die eine wichtige Vermögensentscheidung erfordert.
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis
Nein. Der APE ist gesetzlich bei allen Immobilienverkäufen verpflichtend, außer in den ausdrücklich in der Gesetzgebung vorgesehenen Ausnahmen. Das Fehlen des Dokuments setzt den Verkäufer Sanktionen aus und kann die Unterzeichnung des Kaufvertrags verhindern.
Ja. Das Gesetz sieht vor, dass bereits in der Verkaufsanzeige die Energieklasse der Immobilie angegeben werden muss, die aus dem APE hervorgeht. Eine Anzeige ohne diese Information zu veröffentlichen stellt einen Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten dar.
Das hängt vom Ausstellungsdatum und von eventuellen am Gebäude durchgeführten Maßnahmen ab. Der APE ist zehn Jahre lang gültig, verliert jedoch vor Ablauf dieser Frist seine Gültigkeit, wenn wesentliche Eingriffe an den Anlagen oder an der Gebäudehülle vorgenommen wurden. Vor dem Verkaufsstart ist es daher immer ratsam, die Gültigkeit des vorhandenen Dokuments zu überprüfen.
Der Verkäufer ist frei, jeden qualifizierten Fachmann zu wählen, der im zuständigen regionalen Register eingetragen ist. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Zertifizierer unabhängig ist, das heißt, er darf keine direkten Interessen an der Kauf- oder Verkaufstransaktion haben
Ja, und in einigen Fällen kann es sinnvoll sein, dies zu tun. Maßnahmen wie der Austausch des Wärmeerzeugers, die Installation von Solarpanelen oder die Verbesserung der Wärmedämmung können die Energieklasse verbessern und den wahrgenommenen Wert der Immobilie steigern.
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