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Erforderliche Dokumente für den Hausverkauf 2025: Vollständiger und aktualisierter Leitfaden

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Denken Sie darüber nach, la vostra immobiliare zu verkaufen? Dann ist es unerlässlich, genau zu wissen, welche Dokumente per den Hausverkauf im Jahr 2025 erforderlich sind. Die italienischen Vorschriften schreiben eine Reihe von Pflichtdokumenten vor, die der Verkäufer vorlegen muss, um eine reibungslose und rechtskonforme Transaktion zu gewährleisten. Schauen wir uns an, um welche es sich handelt, wie man sie erhält und warum sie so wichtig sind.

1. Die Eigentumsurkunde (Atto di Provenienza)

Die Eigentumsurkunde ist das offizielle Rechtsdokument, das bescheinigt, wie Sie rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie geworden sind. Sie ist ein entscheidendes Element bei jeder Immobilientransaktion, da sie Ihre Verfügungsberechtigung nachweist. Die Eigentumsurkunde kann aus verschiedenen Quellen stammen, wie zum Beispiel:

  • einem notariellen Kaufvertrag, falls Sie die Immobilie von einem Vorbesitzer erworben haben,

  • einer Schenkungsurkunde,

  • einer Erbschaftsurkunde,

  • oder einem Gerichtsurteil in komplexeren Fällen (z. B. Rechtsstreitigkeiten oder Ersitzung).

Der für den neuen Kaufvertrag zuständige Notar muss die Eigentumsurkunde prüfen, um sicherzustellen, dass keine Beschränkungen, Hypotheken, Rechte Dritter oder andere Mängel bestehen, die die freie Verfügbarkeit der Immobilie beeinträchtigen könnten. Das Fehlen der Urkunde oder Unregelmäßigkeiten bei der Eintragung können den Verkauf entweder vollständig blockieren oder zu erheblichen Verzögerungen führen.

So erhalten Sie das Dokument: Falls Ihnen keine Papierkopie vorliegt, können Sie diese beim Distrikt-Notararchiv (Archivio Notarile Distrettuale) anfordern, sofern die Urkunde älter als 20 Jahre ist, oder direkt bei dem Notar, der sie erstellt hat. Alternativ kann sie über das Grundbuchamt (Conservatoria dei Registri Immobiliari) durch eine Katasterabfrage (visura catastale) oder eine Hypothekenprüfung (ispezione ipotecaria) bezogen werden. Diese Dienste sind oft online oder mit Hilfe eines Fachmanns verfügbar.

2. Katasterauszug und Grundriss (Visura e Planimetria Catastale)

Der Katasterauszug enthält die Identifizierungsdaten der Immobilie – wie Blatt (foglio), Parzelle (particella), Unterparzelle (subalterno) und den Katasterertragswert (rendita catastale) –, die für die Bestimmung des Steuerwerts der Immobilie unerlässlich sind. Der Grundriss hingegen veranschaulicht die interne Aufteilung der Immobilie. Er muss den aktuellen Zustand des Hauses exakt widerspiegeln. Sollten Unstimmigkeiten bestehen, müssen die Unterlagen vor dem Verkauf aktualisiert werden, da Diskrepanzen die Transaktion verzögern oder sogar für ungültig erklären können.

3. Bewohnbarkeitsbescheinigung (Certificato di Agibilità)

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (auch bekannt als Nutzbarkeitsbescheinigung) ist ein Dokument, das bestätigt, dass die Immobilie die erforderlichen Hygiene-, Sanitär-, Sicherheits- und Energieeffizienzstandards erfüllt. Mit anderen Worten: Es bestätigt, dass das Gebäude den geltenden Vorschriften entspricht und für Wohnzwecke sicher und geeignet ist.

Wann sie erforderlich ist: Sie kann beim Verkauf von Wohnimmobilien (aber auch von Gewerbe- oder Büroflächen) verlangt werden und muss zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung vorgelegt werden. Hinweis: In ihrem Fehlen kann der Notar unter bestimmten Umständen dennoch mit der Beurkundung fortfahren, sofern die Parteien darüber informiert sind.

Wer sie ausstellt: Die Bescheinigung wird von der Gemeinde ausgestellt, in der sich die Immobilie befindet. Dies geschieht nach Einreichung einer spezifischen zertifizierten Meldung (S.C.A.G.I. – Segnalazione Certificata di Agibilità) durch einen qualifizierten Techniker (z. B. Geometer, Architekt oder Ingenieur), der die Übereinstimmung der Immobilie mit den gesetzlichen Anforderungen bescheinigt.

So erhalten Sie das Dokument: Bei neueren Immobilien ist die Bescheinigung oft bereits in den Unterlagen des Bauträgers oder des Erstbesitzers enthalten. Andernfalls können Sie einen qualifizierten Techniker beauftragen, um:

  • die notwendigen Besichtigungen und Prüfungen durchzuführen,

  • die technischen Unterlagen (wie Abnahmeberichte, Anlagenzertifizierungen, Grundrisse usw.) zusammenzustellen,

  • die S.C.A.G.I. bei der Gemeinde einzureichen.

Normalerweise führt die Gemeinde keine direkten Inspektionen durch, sondern verlässt sich auf die fachliche Verantwortung des Technikers. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung gilt nicht rückwirkend: Wenn sie zuvor nie beantragt wurde, muss das Verfahren von Grund auf neu eingeleitet werden.

4. Energieausweis (APE – Attestato di Prestazione Energetica)

Der Energieausweis ist ab dem Moment, in dem die Immobilie zum Verkauf angeboten wird, ein Pflichtdokument, da die Energieklasse in jedem Inserat angegeben werden muss. Das Zertifikat ist 10 Jahre gültig (sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden) und muss von einem qualifizierten Techniker erstellt werden.

5. Städtebauliche Unterlagen und Baukonformität

Um eine Immobilie zu verkaufen, ist es unerlässlich, deren städtebauliche Konformität nachzuweisen. Das bedeutet, dass das Gebäude gemäß den kommunalen Bauvorschriften errichtet und verändert wurde. Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • die ursprüngliche Baugenehmigung (permesso di costruire) oder Baukonzession,

  • eventuelle Baugenehmigungen im Nachhinein (condoni), falls Arbeiten ohne vorherige Genehmigung durchgeführt wurden,

  • eine Konformitätserklärung, die von einem qualifizierten Techniker (Geometer, Architekt oder Ingenieur) erstellt wurde und bestätigt, dass der tatsächliche Zustand mit den bei der Gemeinde hinterlegten Plänen übereinstimmt.

Diese Dokumentation ist unverzichtbar: Weist die Immobilie nicht behobene Unregelmäßigkeiten auf, kann der Verkauf nicht abgeschlossen werden, oder der Käufer könnte eine Preisminderung verlangen.

6. Eigentumswohnungs-Unterlagen (falls zutreffend)

Falls sich die Immobilie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Kondominium) befindet, ist es notwendig, Folgendes bereitzustellen:

  • die Hausordnung,

  • eine Aufschlüsselung der ordentlichen und außerordentlichen Nebenkosten,

  • eine Bestätigung des Verwalters, die das Fehlen von Zahlungsrückständen oder laufenden Rechtsstreitigkeiten bescheinigt.

Dies beugt Streitigkeiten vor und informiert den potenziellen Käufer klar über die künftigen Kosten.

7. Identitätsnachweis und Steuernummer

Schließlich werden immer die persönlichen Dokumente des Verkäufers benötigt: ein gültiger Personalausweis und die Steuernummer (codice fiscale), die für jeden rechtlichen und notariellen Schritt des Verkaufsprozesses erforderlich sind.

8. Fazit

Die sorgfältige Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen für den Hausverkauf im Jahr 2025 ist der erste Schritt, um Verzögerungen, bürokratische Hürden und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Engel & Völkers unterstützt Sie während des gesamten Prozesses mit einem umfassenden und professionellen Service: von der Unterstützung durch unser Legal Team, das die Konformität der Dokumente prüft, bis hin zur Beratung durch unsere Finanzabteilung, die bei der Planung der finanziellen Aspekte des Verkaufs hilft.

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