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Die IMU-Regelung für Garagen, Stellplätze und Tiefgaragenstellplätze sorgt bei Immobilieneigentümern häufig für Unsicherheit. Der Grund ist bekannt: Nebenräume und Nebengebäude (pertinenze) des Hauptwohnsitzes sind von der Steuer befreit. Es ist jedoch nicht immer klar, ob eine bestimmte Garage in diese Kategorie fällt oder als eigenständiges Objekt der Steuerpflicht unterliegt.
In diesem Ratgeber analysieren wir die grundlegenden Aspekte der IMU auf Garagen: die Definition der Zubehör-Eigenschaft (pertinenza) und die Voraussetzungen dafür, die Befreiung für den Erstwohnsitz sowie die Fälle, in denen die Steuer anfällt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Nebengebäude/Zubehör und wann gilt eine Garage als solches?
IMU-Befreiung für Garagen als Zubehör des Erstwohnsitzes
Garage ohne Zubehöreigenschaft: Wann die IMU fällig wird
Berechnung der IMU auf die Garage: Formel und Praxisbeispiel
Katasterkategorien C/2, C/6 und C/7: Die Unterschiede
Warum Engel & Völkers bei der Verwaltung komplexer Immobilienvermögen unterstützen kann
Zivilrechtlich definiert Artikel 817 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) Zubehör als Sachen, die dauerhaft dem Dienst oder der Verschönerung einer anderen Sache gewidmet sind. Übertragen auf eine Garage bedeutet dies, dass die Garage dauerhaft der Hauptwohnung dienen muss: Der bloße Eigentum beider Immobilien reicht nicht aus. Es ist eine tatsächliche und konkrete Nutzung der Garage für die Wohnung erforderlich, in der der Eigentümer seinen eingetragenen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zudem muss die Zubehörbindung (vincolo pertinenziale) vom Steuerzahler erklärt werden.
Für IMU-Zwecke setzt die Gesetzgebung eine genaue Grenze. Dem Steuerregime des Hauptwohnsitzes werden Nebengebäude zugerechnet, die in die Katasterkategorien C/2, C/6 und C/7 eingestuft sind – und zwar im Umfang von maximal einer Einheit pro Kategorie, selbst wenn sie zusammen mit der Wohnung im Kataster eingetragen sind. Mit anderen Worten: Ein Hauptwohnsitz kann bis zu drei steuerfreie Nebengebäude haben, sofern diese unterschiedlichen Katasterkategorien angehören.
Daraus ergibt sich die wichtigste Konsequenz für Eigentümer mehrerer Garagen: Besitzt ein Steuerzahler zwei Garagen derselben Katasterkategorie, kann nur eine davon von der Steuervergünstigung als Zubehör des Hauptwohnsitzes profitieren. Die zweite Garage unterliegt der IMU wie jede andere Immobilie.

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Eine Garage, die die Voraussetzungen als Zubehör des Hauptwohnsitzes erfüllt, folgt der steuerlichen Behandlung der Wohnung selbst. Da die IMU auf den Hauptwohnsitz in der Regel nicht fällig wird, erstreckt sich die Befreiung auch auf das Zubehör – im Rahmen von maximal einer Einheit pro Kategorie (C/2, C/6 und C/7).
Damit die Befreiung greift, müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:
Wohnsitz und Aufenthalt: Der Eigentümer muss in der betreffenden Wohnung seinen behördlichen Wohnsitz (residenza anagrafica) und gewöhnlichen Aufenthalt (dimora abituale) haben, da die Immobilie erst dadurch für IMU-Zwecke als Hauptwohnsitz gilt.
Zubehörbindung: Das Bestehen und die offizielle Erklärung der Zubehörbindung (vincolo pertinenziale), die die Garage an das Haus bindet.
Die Befreiung für den Hauptwohnsitz gilt nicht für Immobilien der Katasterkategorien A/1 (Herrschaftliche Wohnungen), A/8 (Villen) und A/9 (Schlösser und Kunsthistorisch wertvolle Paläste), die als Luxusimmobilien eingestuft werden. Für diese Objekte ist die IMU auch dann fällig, wenn sie als Hauptwohnsitz dienen (wenn auch mit ermäßigtem Steuersatz und Freibetrag der Gemeinde). Diese Regelung erstreckt sich ebenso auf das dazugehörige Zubehör.
Wenn eine Garage kein Zubehör des Hauptwohnsitzes ist, unterliegt sie der IMU wie jede andere Immobilie. Häufige Fälle in einem strukturierten Immobilienvermögen sind:
Eine separat erworbene Garage, die nicht an den Hauptwohnsitz gebunden ist.
Eine zweite Garage derselben Katasterkategorie wie die bereits als Zubehör befreite Garage.
Eine Garage, die als Zubehör eines Zweitwohnsitzes statt des Erstwohnsitzes dient.
In all diesen Situationen entsteht eine Steuerpflicht, die der Eigentümer berechnen und abführen muss. Die Steuerbemessungsgrundlage wird nach der im nächsten Abschnitt beschriebenen Methode ermittelt, während der anzuwendende Steuersatz von der Gemeinde festgelegt wird, in der sich die Immobilie befindet. Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zu den landesweit gesetzlich fixierten Katastervervielfältigern werden die IMU-Steuersätze von den einzelnen Gemeinden innerhalb gesetzlicher Grenzen beschlossen und können jährlich variieren.
Für die Berechnung der IMU geht man vom Katasterertrag (rendita catastale) der Immobilie aus, der im Katasterauszug (visura catastale) zu finden ist.
Die Formel lautet:
$$\text{Jahressteuer} = (\text{Katasterertrag} \times 1{,}05) \times 160 \times \text{Gemeindesteuersatz}$$
Aufwertung des Ertrags: Der Katasterertrag wird um 5 % aufgewertet (mit 1,05 multipliziert).
Multiplikator anwenden: Das Ergebnis wird mit dem Katastermultiplikator multipliziert, der für die Kategorien C/2, C/6 und C/7 160 beträgt. Das ergibt die Steuerbemessungsgrundlage (base imponibile).
Steuersatz anwenden: Auf diese Bemessungsgrundlage wird der von der Gemeinde beschlossene Steuersatz angewendet.
Angenommen, eine Garage der Kategorie C/6 hat einen Katasterertrag von 250 Euro:
Aufgewerteter Ertrag: $250 \text{ €} \times 1{,}05 = 262{,}50 \text{ €}$
Steuerbemessungsgrundlage: $262{,}50 \text{ €} \times 160 = 42.000 \text{ €}$
Berechnete Steuer: Bei einem hypothetischen Steuersatz von 10,6 Promille (1,06 % bzw. 0,0106) – einem Wert, den jeder Eigentümer durch den aktuellen Satz seiner Gemeinde ersetzen muss – betrüge die jährliche Steuer ca. 445 Euro.
Den Katasterertrag und die Kategorie Ihrer Garage finden Sie im Katasterauszug (visura catastale), der im Online-Portal der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) einsehbar ist.
Die drei Katasterkategorien für Garagen, Abstellräume und Stellplätze weisen unterschiedliche Merkmale auf:
C/2: Lagerräume und Abstellräume wie Keller und Dachböden.
C/6: Ställe, Reitställe, Schuppen und Garagen – die eigentliche Kategorie für Garagen und Boxen.
C/7: Offene oder geschlossene Überdachungen, einschließlich bestimmter Arten von überdachten Stellplätzen.
Die Kenntnis der Kategorie ist aus zwei Gründen wichtig:
Berechnung: Für alle drei Kategorien (C/2, C/6, C/7) gilt zwar derselbe IMU-Multiplikator (160), aber die korrekte Einstufung ist die Voraussetzung zur Ermittlung des richtigen Ertrags.
Steuerbefreiung: Da die Befreiung auf maximal eine Einheit pro Kategorie beschränkt ist, entscheidet die Katastereinstufung über die Anzahl der steuerfreien Objekte. Zwei C/6-Garagen können nicht beide befreit werden; eine C/6-Garage und ein C/2-Keller hingegen schon.
Ein Immobilienvermögen, das aus mehreren Einheiten unterschiedlicher Art besteht, erfordert eine Gesamtschau, die nicht nur den Wert der einzelnen Objekte, sondern auch steuerliche und administrative Aspekte berücksichtigt.
Engel & Völkers unterstützt Eigentümer bei der Verwaltung komplexer Immobilienbestände mit einer Beratung, die das Gesamtportfolio einbezieht. Dazu gehört die Bewertung, ob Garagen und Nebengebäude – auch getrennt von der Hauptwohnung – gehalten, vermietet oder veräußert werden sollten.
Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer (IMU) für Garagen
Nein. Wenn die Garage als Zubehör des Hauptwohnsitzes gilt, ist sie wie die Wohnung befreit – jedoch nur für jeweils ein Objekt der Katasterkategorien C/2, C/6 und C/7.
Nein. Gehören beide zur selben Katasterkategorie (z. B. zwei C/6-Garagen), kann nur eine als steuerfreies Zubehör anerkannt werden. Für die zweite Garage muss IMU gezahlt werden.
Der um 5 % aufgewertete Katasterertrag wird mit dem Multiplikator 160 multipliziert. Auf das Ergebnis wird der Steuersatz der jeweiligen Gemeinde angewendet.
Nein. Luxusimmobilien (Kategorien A/1, A/8 und A/9) sowie deren Zubehör bleiben auch als Hauptwohnsitz IMU-pflichtig, jedoch mit dem von der Gemeinde festgelegten reduzierten Steuersatz und Freibetrag.
Beide Angaben finden Sie im Katasterauszug (visura catastale), der über den persönlichen Bereich auf dem Portal der Agenzia delle Entrate abgerufen werden kann.