Vierte Phase: Die Immobilienbewertung (Gutachten)
Die Bank beauftragt einen Sachverständigen (Gutachter), um den Wert der Immobilie, die städtebauliche und katasteramtliche Konformität sowie die Abwesenheit belastender Bindungen zu prüfen. Das Gutachten bestimmt die Basis für die LTV-Berechnung und beeinflusst die mögliche Finanzierungshöhe.
Warum die Bewertung notwendig ist
Bestätigung des Wertes: Sicherstellung, dass die Immobilie existiert, den Vorschriften entspricht und einen Wert aufweist, der dem Kreditantrag entspricht.
Aufdeckung von Mängeln: Identifizierung etwaiger Probleme (Baurechtsverletzungen, Unstimmigkeiten, bestehende Hypotheken), die vor dem Notartermin behoben werden müssen.
Auswirkung auf die Darlehenshöhe
Liegt der geschätzte Wert des Gutachters unter dem Kaufpreis, wird der LTV auf Basis des niedrigeren Wertes berechnet. Dies kann den maximal verfügbaren Darlehensbetrag verringern.
Zeitrahmen
Besichtigungstermin innerhalb von 5–10 Tagen nach Beauftragung; Erstellung des Gutachtens in 3–7 Werktagen.
E&V Empfehlung: Bevor das Gutachten eingeleitet wird, prüfen wir gemeinsam mit dem Verkäufer Grundrisse, Konformität und Katasterauszüge. Werden Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkannt und gelöst, lassen sich Verzögerungen und Nachverhandlungen beim Preis vermeiden.