
Möchten Sie Ihr Zuhause verkaufen, ohne steuerliche Überraschungen?
Vertrauen Sie auf Engel & Völkers: Unsere Berater begleiten Sie bei der Steuerplanung und in jeder Phase des Verkaufs – mit präzisen Bewertungen und maßgeschneiderten Strategien.

Wenn Sie sich entscheiden, ein Haus zu verkaufen, liegt der Fokus oft auf dem Verkaufspreis und den Verhandlungen mit dem Käufer. Ein ebenso wichtiger Aspekt betrifft jedoch die Steuern und Abgaben, die mit der Transaktion verbunden sind. Diese können den endgültigen Nettogewinn erheblich beeinflussen und sollten bereits in der Planungsphase sorgfältig berücksichtigt werden.
Die frühzeitige Kenntnis der anfallenden Steuern hilft nicht nur, Überraschungen zu vermeiden, sondern ermöglicht auch eine bewusstere und effizientere Abwicklung des Verkaufs.
Der Notar spielt eine zentrale Rolle beim Immobilienverkauf, da er die Rechtmäßigkeit der Urkunde sicherstellt. Der Verkäufer kann für einige damit verbundene Kosten verantwortlich sein, darunter:
Notarkosten für die Erstellung und Eintragung der Urkunde,
ggf. Grundbuch-, Hypotheken- und Katastersteuern (z. B. bei privaten Verkäufen unter bestimmten Bedingungen),
erforderliche städtebauliche und energetische Zertifikate für den Abschluss.
Diese Kosten variieren je nach Wert der Immobilie und der Komplexität der Transaktion. Es ist jedoch wichtig, sie im Voraus zu berücksichtigen, um den endgültigen Gewinn nicht zu beeinträchtigen.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs muss der Eigentümer mit der Zahlung der Gemeindesteuern, wie IMU und TASI, bis zum Datum der Verkaufsurkunde auf dem aktuellen Stand sein. Außerdem können, falls die Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, außergewöhnliche Ausgaben, die vor dem Verkauf genehmigt wurden, weiterhin in der Verantwortung des Verkäufers liegen.
Transparenz in diesen Angelegenheiten ist entscheidend, um Streitigkeiten mit dem Käufer zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf der Transaktion sicherzustellen. Für einen vollständigen Überblick über alle erforderlichen Unterlagen konsultieren Sie unseren Leitfaden zu den Dokumenten für den Hausverkauf 2025.

Vertrauen Sie auf Engel & Völkers: Unsere Berater begleiten Sie bei der Steuerplanung und in jeder Phase des Verkaufs – mit präzisen Bewertungen und maßgeschneiderten Strategien.
Eine der wichtigsten Steuern ist die Immobilienertragsteuer, die fällig wird, wenn beim Verkauf ein Gewinn erzielt wird. Der Kapitalgewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis (gegebenenfalls aufgewertet).
Die Steuer fällt an, wenn das Haus innerhalb von 5 Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird.
Es gibt Ausnahmen: Zum Beispiel ist sie nicht fällig, wenn die Immobilie überwiegend als Hauptwohnsitz des Verkäufers genutzt wurde oder im Falle von geerbten Immobilien bzw. in einigen Fällen durch Schenkung.
Der Verkäufer kann wählen, den Kapitalgewinn einer gesonderten Besteuerung unter einem Ersatzsteuersatz von 26 % zu unterwerfen oder ihn in seinem zu versteuernden Einkommen für IRPEF-Zwecke anzugeben.
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein Unternehmen ist:
Bei Privatpersonen richtet sich die Besteuerung nach den bereits erläuterten Kriterien für Kapitalgewinne und gegebenenfalls nach der IRPEF.
Bei Immobiliengesellschaften oder anderen juristischen Personen fließen die Kapitalgewinne in das Betriebseinkommen ein und unterliegen den Regeln der regulären Besteuerung.
Diese Unterscheidung ist besonders für Investoren entscheidend, die das auf ihre Tätigkeit anwendbare Steuersystem sorgfältig prüfen müssen.
Fall 1: Verkauf mit Kapitalgewinn
Kaufpreis: 200.000 € → Verkaufspreis: 280.000 € innerhalb von 3 Jahren.
Kapitalgewinn: 80.000 € → 26 % Steuer = 20.800 € Steuern.
Nettoerlös: 259.200 €
Fall 2: Verkauf ohne steuerpflichtigen Kapitalgewinn
Kaufpreis: 300.000 € → Verkaufspreis: 330.000 € nach 7 Jahren, genutzt als Hauptwohnsitz.
Keine Steuer auf Kapitalgewinne. Nettoerlös: 330.000 €
Diese Beispiele zeigen, wie stark die steuerliche Komponente den tatsächlichen Gewinn beeinflussen kann.
Beim Verkauf einer Immobilie geht es nicht nur um die Verhandlung, sondern auch um steuerliche und bürokratische Aspekte, die komplex sein können. Engel & Völkers unterstützt Sie mit:
Transparenter Beratung zu den anfallenden Steuern,
Genauer Immobilienbewertung, die auch die steuerlichen Auswirkungen auf den Nettogewinn berücksichtigt,
Umfassender Unterstützung von der ersten Analyse bis zum Abschluss der notariellen Urkunde.
Mit Engel & Völkers haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen ermöglicht, den Verkauf sicher, bewusst und ohne Überraschungen abzuwickeln.
FAQ zum Hausverkauf und Steuern
In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten. Der Verkäufer muss jedoch möglicherweise einige Nebenkosten übernehmen, wie zum Beispiel Zertifikate und Unterlagen, die für die Urkunde erforderlich sind.
Nein, wenn die Immobilie während der überwiegenden Zeit zwischen Kauf und Verkauf als Ihr Hauptwohnsitz genutzt wurde, wird der Kapitalgewinn nicht besteuert, unabhängig von der Besitzdauer.
Nach 5 Jahren ab Kaufdatum unterliegt der Verkauf grundsätzlich nicht der Kapitalertragsteuer, mit einigen spezifischen Ausnahmen.
Ja, der Verkäufer muss die IMU und TASI bis zum Tag der notariellen Urkunde zahlen. Ab dem Moment der Eigentumsübertragung gehen die Steuern auf den Käufer über
In diesem Fall fließen die Kapitalgewinne aus dem Verkauf in das Betriebseinkommen des Unternehmens und unterliegen der normalen Besteuerung gemäß dem Steuersystem des Unternehmens.