Aurach bei Kitzbühel, Tirol, Österreich
Exklusiver Landsitz in Kitzbühel – Ihre private Rückzugsoase
Preis auf Anfrage
- 11 Schlafzimmer
- 11 Badezimmer
- ~1.195 m² Gesamtfläche
- ~3.770 m² Grundstücksfläche
Regelung
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Die Region Kitzbühel zählt zu den begehrtesten Lagen für einen Freizeitwohnsitz in Tirol. Internationale Bekanntheit, erstklassige Infrastruktur und eine perfekte Mischung aus Natur, Lifestyle und alpiner Tradition machen die Region zu einer der attraktivsten Destinationen für Zweitwohnsitze in Österreich.
Besonders gefragt sind Immobilien mit Freizeitwohnsitzwidmung in Reith bei Kitzbühel, Aurach und in der ganzen Region, wo sich beeindruckende Bergpanoramen, Ruhe und Diskretion mit der Nähe zur Kitzbüheler Innenstadt vereinen. Die Möglichkeit, ein Chalet oder Apartment als Freizeitwohnsitz in Kitzbühel zu nutzen, stellt für viele Käufer eine einmalige Gelegenheit dar – zumal diese Widmung äußerst selten vergeben wird und ein hohes Maß an Bestandsschutz genießt.
Engel & Völkers Kitzbühel bietet regelmäßig Zugang zu handverlesenen Objekten mit Freizeitwohnsitzwidmung in dieser Region. Unser lokales Team begleitet Sie diskret und professionell bei der Suche nach Ihrer persönlichen Rückzugsoase in den Tiroler Alpen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Freizeitwohnsitz?
Die Freizeitwohnsitz-Regelung in Tirol
Legale Nutzungsmöglichkeiten
Kontrolle, unzulässige Nutzung und KonsequenzenWas geschieht, wenn ich meinen Wohnsitz unzulässigerweise als Freizeitwohnsitz verwende?
Kaufprozess
Investmentpotenzial
Freizeitwohnsitz in Kitzbühel: Ein exklusiver Rückzugsort
Warum Kitzbühel und Tirol als Standort
Expertenmeinung
Ein Freizeitwohnsitz in Tirol ist keine gewöhnliche Zweitimmobilie, sondern eine eigene, gesetzlich streng geregelte Nutzungskategorie.
Nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz darf ein Gebäude nur für Urlaub, Wochenende oder Erholung genutzt werden, wenn ihm eine
Freizeitwohnsitzwidmung zugewiesen wurde – andernfalls ist diese Nutzung grundsätzlich untersagt. Solche Widmungen sind mit rund
16.000 Objekten in ganz Tirol rar, da jede Gemeinde höchstens 8 Prozent ihres Bestands so widmen darf und viele Gemeinden diese Grenze
bereits erreicht haben. Wer ein bereits gewidmetes Objekt erwirbt, sichert sich damit eine Berechtigung, die neu kaum mehr zu erlangen
ist. Wer ohne Widmung kauft, muss die Nutzung einer von mehreren legalen Kategorien zuordnen – von der dauerhaften Vermietung bis
zum Hauptwohnsitz. Unzulässige Nutzung wird von den Bezirksbehörden verfolgt und kann mit Geldstrafen bis zu 40.000 Euro sowie, unter
engen Voraussetzungen, mit einer Zwangsversteigerung geahndet werden. Diese Seite ordnet die Rechtslage gemeinsam mit Rechtsanwalt
Stefan Rass fundiert ein.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
Gesetzliche Grundlage (Definition) | Tiroler Raumordnungsgesetz |
Gesetzliche Grundlage (Sanktionen) | Tiroler Bauordnung; Tiroler Grundverkehrsgesetz (Novelle 11/2021) |
Gewidmete Freizeitwohnsitze in Tirol gesamt | rund 16.000 |
Maximale Widmungsquote je Gemeinde | 8 % des Gebäudebestands |
Neue Widmungen in der Praxis | in den meisten stark nachgefragten Gemeinden kaum mehr möglich |
Ausnahmebewilligungen möglich bei | Erwerb im Erbweg, Änderung von Lebensumständen |
Vorbehaltsgemeinden in Tirol | 142 von 277 Gemeinden |
Maximale Geldstrafe bei unzulässiger Nutzung | bis zu 40.000 € |
Praxisübliche Strafe bei Erstverstoß | 500 € – 4.000 € |
Zwangsversteigerung möglich seit | November 2021, bei drei kumulativen Voraussetzungen |
Rechtsstellung von EU-/EWR-Käufern | Käufern aus Österreich gleichgestellt |
Marktdaten zu Preisaufschlägen gewidmeter Objekte | Hinweis: Aktuelle Marktdaten aus dem Engel & Völkers Marktbericht ergänzen. |
Der Begriff Freizeitwohnsitz ist in Tirol gesetzlich exakt definiert – und unterscheidet sich bewusst von dem, was man umgangssprachlich als Zweitwohnsitz bezeichnet. Nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz sind Freizeitwohnsitze Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, „die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden”. So erläutert es Rechtsanwalt Ing. Mag. Stefan Rass von der Kanzlei HRR in Wörgl, der sich auf Bau- und Immobilienrecht spezialisiert hat.
Entscheidend ist damit nicht, wie oft ein Eigentümer sein Objekt tatsächlich nutzt, sondern der rechtliche Zweck dieser Nutzung: Ein. Freizeitwohnsitz dient ausschließlich Erholung und Freizeit, niemals dem dauerhaften Lebensmittelpunkt. Genau diese Trennung schützt den Wohnungsmarkt in touristisch geprägten Gemeinden – und macht die Freizeitwohnsitzwidmung zugleich zu einem rechtlich knappen, streng verwalteten Gut.
Wichtig für internationale Käufer: Das Tiroler Freizeitwohnsitzrecht gilt ausschließlich in Tirol. In Salzburg, etwa im Raum Zell am See, regelt ein eigenständiges Zweitwohnsitzrecht dieselbe Grundfrage – mit abweichenden Voraussetzungen und Kontingenten. Wer in beiden Regionen sucht, sollte diese beiden Rechtsordnungen nicht gleichsetzen; Details zur Salzburger Regelung liefert die Themenseite Zweitwohnsitze für internationale Käufer Zell am See.
Die Verwendung von Gebäuden und Wohnungen in Tirol als Freizeitwohnsitz ist grundsätzlich nicht zulässig – es sei denn, für das betreffende Objekt liegt eine ausdrückliche Widmung als Freizeitwohnsitz vor. Diese Widmungen sind selten: In ganz Tirol gibt es insgesamt nur rund 16.000 gewidmete Freizeitwohnsitze.
Grundsätzlich lässt das Gesetz neue Widmungen zu, begrenzt sie aber über eine landesweit einheitliche Quote: Sobald eine Gemeinde mehr als 8 Prozent ihres Gebäudebestands als Freizeitwohnsitz gewidmet hat, ist die Grenze erreicht, und keine weitere Widmung ist mehr möglich. Da viele touristisch geprägte Gemeinden – gerade im Bezirk Kitzbühel – diese Schwelle längst überschritten haben, ist es laut Rass „in der Praxis aktuell eher schwierig, eine neue Freizeitwohnsitzwidmung zu erhalten”. Ausnahmebewilligungen bleiben nur in engen Grenzen möglich, etwa beim Erwerb eines Gebäudes im Erbweg oder bei einer Änderung persönlicher Lebensumstände. Für Käufer bedeutet das: Wer ein bereits gewidmetes Objekt erwirbt, übernimmt eine Berechtigung, die neu praktisch nicht mehr zu erlangen ist. Diese Seltenheit erklärt, warum solche Objekte einen eigenständigen Bestandsschutz genießen und am Markt entsprechend gehandelt werden.
Nicht jedes Objekt ohne Freizeitwohnsitzwidmung ist für Käufer uninteressant – es muss lediglich einer von mehreren gesetzlich zulässigen Nutzungsformen zugeführt werden. Rechtsanwalt Rass unterscheidet sechs Möglichkeiten:
Das Objekt bleibt unbewohnt und dient ausschließlich als Anlageobjekt.
Der Eigentümer nutzt es selbst als Hauptwohnsitz – als Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen, ganzjährig.
Das Objekt wird dauerhaft vermietet oder einem Familienmitglied bzw. Dritten überlassen, der es als Hauptwohnsitz nutzt. Gelegentliche Besuche des Eigentümers zu Urlaubszwecken oder am Wochenende sind dabei ausdrücklich zulässig und stellen keinen Verstoß dar.
Das Objekt dient, auch wenn nicht ganzjährig, als Arbeitswohnsitz.
Das Objekt dient, auch wenn nicht ganzjährig, als Ausbildungswohnsitz.
Beherbergungsbetriebe, Privatzimmervermietung oder kurzfristige touristische Vermietung sind möglich, erfordern aber eine gesonderte Prüfung von Flächenwidmung, Gebäudealter, Baubewilligung und Gewerberecht.
Diese Bandbreite zeigt: Auch ohne Freizeitwohnsitzwidmung bleibt eine Immobilie in Tirol für internationale Käufer nutzbar – vorausgesetzt, die tatsächliche Nutzung wird von Anfang an sauber einer dieser Kategorien zugeordnet und dokumentiert. Details zur Nutzung als dauerhafter Hauptwohnsitz liefert die Themenseite Hauptwohnsitz in Tirol.
Aurach bei Kitzbühel, Tirol, Österreich
Preis auf Anfrage
Jochberg, Tirol, Österreich
Preis
19.900.000 €
Jochberg, Tirol, Österreich
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Kitzbühel, Tirol, Österreich
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Kitzbühel, Tirol, Österreich
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Kitzbühel, Tirol, Österreich
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Kitzbühel, Tirol, Österreich
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15.000.000 €
Kitzbühel, Tirol, Österreich
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14.900.000 €
Die Einhaltung der Freizeitwohnsitz-Regelung wird nicht anlasslos kontrolliert. Die Verwaltungsbehörden dürfen erst bei einem begründeten Verdacht tätig werden – etwa nach einer inhaltlich nachvollziehbaren Anzeige. Liegt ein solcher Verdacht vor, sind sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet: Sie fordern den Eigentümer oder Nutzer zur Stellungnahme auf, führen Überprüfungen durch und können weitere Auskünfte von Dritten oder Versorgungsunternehmen einholen.
Wer in ein solches Verfahren gerät, trifft nach Einschätzung von Rass besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten: „Eine bestmögliche Dokumentation der Nutzung von Anfang an ist daher von Vorteil.” Eine anwaltliche Vertretung ist in diesen Verwaltungsverfahren nicht verpflichtend – Rass empfiehlt dennoch, sich „bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt” rechtlich beraten zu lassen, da sich Fehler in der ersten Stellungnahme später kaum noch korrigieren lassen.
Stellt die Behörde einen Verstoß fest, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft kann eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro verhängen; die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Ausmaß des Verschuldens, danach, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungsfall handelt, sowie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In der Praxis, so Rass, bewegen sich Strafen bei einem erstmaligen Verstoß und durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen meist zwischen 500 und 4.000 Euro. Zusätzlich kann der Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz die weitere Nutzung des Objekts untersagen.
Seit einer Novelle des Tiroler Grundverkehrsgesetzes im November 2021 ist theoretisch auch eine Zwangsversteigerung möglich – allerdings nur, wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Die Immobilie wurde nach Inkrafttreten der neuen Regelung erworben, sie liegt in einer sogenannten Vorbehaltsgemeinde (einer Gemeinde mit besonders hohem Druck auf den Wohnungsmarkt – laut Verordnung sind das 142 der insgesamt 277 Tiroler Gemeinden), und ein behördlicher Auftrag zur sofortigen Unterlassung der unzulässigen Nutzung wurde nicht befolgt.
Ob diese Regelung in der Praxis Bestand hat, ist rechtlich nicht restlos geklärt. Eine ältere, ähnliche Regelung bis 2016 wurde nie tatsächlich vollzogen – vermutlich, weil sie mit Grundrechten der österreichischen Verfassung und den Grundfreiheiten der Europäischen Union kollidierte. Auch zur aktuellen Fassung hat die Tiroler Rechtsanwaltskammer „erhebliche Zweifel an der Grundrechtskonformität” geäußert, eine Einschätzung, die Rass ausdrücklich teilt: Da es rechtlich zulässig ist, eine Immobilie leer stehen zu lassen und als reines Anlageobjekt zu besitzen, bleibt offen, ob ein Nutzungsverbot mit dem Mittel der Zwangsversteigerung überhaupt verhältnismäßig durchgesetzt werden kann. Für Käufer heißt das: Das Risiko ist real und sollte ernst genommen werden – seine praktische Durchsetzung ist zugleich rechtlich umstritten.
Der Erwerb einer Immobilie in Tirol folgt unabhängig vom Nutzungstyp demselben rechtlichen Grundgerüst: Nach Kaufanbot und notariellem Kaufvertrag muss die Transaktion durch die Grundverkehrsbehörde erledigt werden, bevor die Eintragung ins Grundbuch – und damit der wirksame Eigentumsübergang – möglich ist. Den vollständigen Ablauf erläutert der Abschnitt Kaufprozess auf der Themenseite Immobilienpreise Bezirk Kitzbühel.
Bei einem Freizeitwohnsitz kommt ein zusätzlicher, vorgelagerter Prüfschritt hinzu: Bereits vor dem Kaufanbot sollte zweifelsfrei geklärt sein, ob für das konkrete Objekt tatsächlich eine gültige Freizeitwohnsitzwidmung vorliegt – nicht nur, ob es faktisch als solcher genutzt wurde. Diese Auskunft erteilt die zuständige Gemeinde; sie sollte schriftlich dokumentiert und im Kaufvertrag entsprechend abgesichert werden. Fehlt die Widmung, obwohl das Objekt bislang als Freizeitwohnsitz beworben oder genutzt wurde, drohen dem neuen Eigentümer dieselben Konsequenzen wie einem bisherigen Nutzer – rechtlich entscheidend ist die Widmung, nicht die bisherige Nutzung. Erfahrene Rechtsanwälte oder Notare planen diesen Schritt von Beginn an in die Vertragsgestaltung ein, etwa durch eine aufschiebende Bedingung bis zur behördlichen Bestätigung und eine treuhänderische Abwicklung des Kaufpreises. Engel & Völkers Tirol arbeitet bei Transaktionen mit Freizeitwohnsitz-Bezug eng mit spezialisierten Kanzleien wie HRR Rechtsanwälte zusammen, um diesen Prüfschritt lückenlos in den Ablauf zu integrieren.
Die Freizeitwohnsitz-Regelung ist als Instrument des Wohnungsmarktschutzes gedacht – sie hat jedoch einen kaum vermeidbaren Nebeneffekt: Sie macht bereits gewidmete Objekte zu einem strukturell knappen Gut. Da die 8-Prozent-Quote in den meisten stark nachgefragten Gemeinden bereits ausgeschöpft ist und neue Widmungen nur in engen Ausnahmefällen erteilt werden, kann das Angebot an legal nutzbaren Freizeitwohnsitzen kaum wachsen, während die internationale Nachfrage nach genau dieser Nutzungsform unverändert hoch bleibt.
Für Käufer mit Investitionshorizont ergibt sich daraus eine seltene Konstellation: ein regulatorisch gedeckeltes Angebot bei strukturell hoher Nachfrage. Ökonomisch spricht das für eine stabile bis steigende Wertentwicklung bereits gewidmeter Objekte gegenüber vergleichbaren Immobilien ohne diese Berechtigung – unabhängig von kurzfristigen Marktzyklen.
Hinweis: Aktuelle Marktdaten aus dem Engel & Völkers Marktbericht ergänzen (Preisaufschlag gewidmeter gegenüber ungewidmeten Objekten, regionale Verteilung des Bestands).
Gleichzeitig sollten Käufer die regulatorische Seite dieser Knappheit nicht ausblenden: Dieselbe Quote, die den Wert einer bestehenden Widmung stützt, ist gesetzgeberisch als Instrument gegen genau diese Preisdynamik gedacht. Verschärfungen der Kontrollpraxis oder der Sanktionen sind politisch nicht ausgeschlossen und sollten bei jeder langfristigen Kaufentscheidung mitgedacht werden.
Kitzbühel ist einer der begehrtesten Orte in Tirol für einen Freizeitwohnsitz. Die Kombination aus luxuriöser Ausstattung, erstklassigen Wintersportmöglichkeiten und atemberaubender Natur macht Kitzbühel zu einem perfekten Standort für Erholung und Freizeit. Mit seiner charmanten Altstadt und den vielfältigen Freizeitangeboten ist Kitzbühel ein idealer Ort für Ihren neuen Freizeitwohnsitz.
Darum sind Immobilien in Tirol & Zell am See so beliebt.
Majestätische Berge, saftig grüne Wiesen und romantisch, plätschernde Bäche – das ist die perfekte Kulisse für einen erholsamen Freizeitwohnsitz, den Sie mit uns in Tirol kaufen können. Wir bieten Ihnen alle Dienstleistungen rund um den Immobilienkauf in Tirol und finden so auch die passende Immobilie für Sie, ob Sie eine Luxusimmobilie in Tirol die eine Ski in Ski out Anbindung hat, oder eine Kapitalanlage in Innsbruck. Vielleicht bevorzugen Sie alternativ, ein gemütliches Chalet in Kitzbühel zu kaufen? Für malerische gelegene Ojekte stehen Ihnen die verschiedensten Regionen in Tirol zur Auswahl und jede Region hat ihren ureigenen Charm. In Tirol finden Sie den Freizeitspaß für jeden in der Familie direkt vor der Haustür. Auch die traumhaft schönen Immobilien in Zell am See sind in einer reizvollen Landschaft mit den ganzjährigen Sportmöglichkeiten in den Alpen zu Hause und dazu noch die Möglichkeit aller Art von Wassersport am Zeller See. Erfüllen Sie sich Ihren Traum und kaufen Sie mit Engel & Völkers Tirol wunderschöne Immobilien an idyllischen Orten.
Erkundigen Sie sich gerne bei unserem Team, nach Immobilien mit der seltenen Widmung des Freizeitwohnsitzes.
Auch wenn die Freizeitwohnsitz-Regelung landesweit gilt, konzentriert sich die tatsächliche Verfügbarkeit gewidmeter Objekte auf einige wenige, international bekannte Regionen – allen voran den Bezirk Kitzbühel. Die Kombination aus alpiner Tradition, erstklassiger Wintersport- und Golfinfrastruktur und internationaler Bekanntheit hat hier über Jahrzehnte eine besonders hohe Nachfrage nach dieser Nutzungsform erzeugt, insbesondere in Lagen wie Reith bei Kitzbühel und Aurach, wo sich Bergpanorama, Ruhe und Nähe zur Kitzbüheler Innenstadt verbinden. Details zu den einzelnen Wohnlagen und dem aktuellen Marktumfeld liefern die Themenseiten Luxusimmobilien Kitzbühel und Immobilienpreise Bezirk Kitzbühel.
Vergleichbare, wenn auch zahlenmäßig kleinere Konzentrationen finden sich rund um Innsbruck, in Seefeld und im Raum Zell am See – wobei für Zell am See, wie eingangs erläutert, das abweichende Salzburger Zweitwohnsitzrecht gilt. Wer eine Freizeitimmobilie über die Bezirksgrenzen hinweg sucht, sollte diesen rechtlichen Unterschied bei der Wahl der Region von Anfang an mitberücksichtigen.
Die rechtlichen Aussagen dieser Seite basieren auf einem Interview mit Ing. Mag. Stefan Rass, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei HRR Rechtsanwälte (Hochstaffl | Rupprechter | Rass) in Wörgl. Als gelernter Bauingenieur mit Spezialisierung auf Bau- und Immobilienrecht verbindet Rass juristische und bautechnische Expertise – eine Kombination, die beim Thema Freizeitwohnsitz besonders relevant ist, weil Widmungsfragen regelmäßig technische und rechtliche Aspekte gleichermaßen betreffen.
Seine Einschätzung fällt differenziert aus: Einerseits bestätigt er die praktische Wirksamkeit der 8-Prozent-Quote und der Sanktionsmechanismen. Andererseits teilt er ausdrücklich die von der Tiroler Rechtsanwaltskammer geäußerten grundrechtlichen Bedenken gegenüber der 2021 wiedereingeführten Zwangsversteigerungsmöglichkeit – eine Position, die zeigt, dass die Rechtslage selbst unter Fachleuten nicht als abschließend geklärt gilt. Sein durchgängiger praktischer Rat an Käufer und Eigentümer: frühzeitige Dokumentation der tatsächlichen Nutzung und frühzeitige anwaltliche Beratung, statt im Zweifel abzuwarten.
Für Beratungsgespräche zu individuellen Objekten steht Herr Rass über die Kanzlei HRR Rechtsanwälte in Wörgl zur Verfügung.
Ein Freizeitwohnsitz ist ein Gebäude oder eine Wohnung, die nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz nicht dem ganzjährigen Wohnbedürfnis dient, sondern ausschließlich Urlaub, Ferien, Wochenenden oder sonstiger zeitweiliger Erholung. Entscheidend ist der rechtliche Nutzungszweck, nicht die tatsächliche Nutzungshäufigkeit.
Nein. Die Nutzung als Freizeitwohnsitz ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, für das konkrete Objekt liegt eine ausdrückliche behördliche Widmung als Freizeitwohnsitz vor. Ohne diese Widmung ist auch eine faktisch nur gelegentliche Nutzung unzulässig.
Grundsätzlich ja, allerdings begrenzt durch eine landesweite 8-Prozent-Quote je Gemeinde. Viele stark nachgefragte Gemeinden haben diese Grenze bereits erreicht, weshalb neue Widmungen in der Praxis aktuell nur schwer zu erhalten sind.
Ausnahmebewilligungen sind unter engen Voraussetzungen möglich, etwa beim Erwerb eines Gebäudes im Erbweg oder bei einer wesentlichen Änderung der persönlichen Lebensumstände. Ein allgemeiner Anspruch darauf besteht nicht.
Die Behörden werden erst bei begründetem Verdacht tätig, etwa nach einer nachvollziehbaren Anzeige. In diesem Fall leiten sie ein Ermittlungsverfahren ein, fordern eine Stellungnahme und können zusätzliche Auskünfte von Dritten oder Versorgungsunternehmen einholen.
Eine lückenlose Dokumentation der tatsächlichen Nutzung von Beginn an ist von Vorteil, da Nutzer besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten treffen. Eine anwaltliche Vertretung ist zwar nicht verpflichtend, wird von Rechtsanwalt Rass aber ausdrücklich schon in einem frühen Stadium empfohlen.
Die zuständige Bezirkshauptmannschaft kann Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro verhängen. In der Praxis bewegen sich Strafen bei einem erstmaligen Verstoß und durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen meist zwischen 500 und 4.000 Euro; zusätzlich kann der Bürgermeister die weitere Nutzung untersagen.
Seit einer Novelle des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 2021 ist das theoretisch möglich, aber nur bei gleichzeitigem Vorliegen dreier Voraussetzungen: Neuerwerb seit Inkrafttreten der Regelung, Lage in einer Vorbehaltsgemeinde und Missachtung eines behördlichen Unterlassungsauftrags. Die Tiroler Rechtsanwaltskammer hat an dieser Regelung selbst erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.
Vorbehaltsgemeinden sind Gemeinden mit besonders hohem Druck auf den Wohnungsmarkt, die per Verordnung eigens ausgewiesen werden. Aktuell sind 142 der insgesamt 277 Tiroler Gemeinden als Vorbehaltsgemeinden erklärt; nur dort kommt die Zwangsversteigerungsregelung überhaupt in Betracht.
Zulässig sind unter anderem die Nutzung als unbewohntes Anlageobjekt, als eigener Hauptwohnsitz, als dauervermietetes Objekt, als Arbeits- oder Ausbildungswohnsitz sowie – mit gesonderter Prüfung – als Beherbergungsbetrieb oder für die kurzfristige touristische Vermietung.
Der Freizeitwohnsitz ist ein spezifisch tirolerischer, gesetzlich definierter Begriff für Objekte, die ausschließlich der Erholung dienen. Der Hauptwohnsitz ist der ganzjährige Lebensmittelpunkt. „Zweitwohnsitz” ist demgegenüber ein umgangssprachlicher Begriff, der in Salzburg – etwa in Zell am See – einer eigenen, abweichenden Rechtsgrundlage unterliegt.
Nein. Zell am See liegt in Salzburg, wo ein eigenständiges Zweitwohnsitzrecht mit abweichenden Voraussetzungen gilt. Details dazu liefert die Themenseite Zweitwohnsitze für internationale Käufer Zell am See.
Ja. Käufer aus der EU sind österreichischen Käufern beim Erwerb rechtlich gleichgestellt. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit bleibt jedoch die Freizeitwohnsitzwidmung selbst gesetzlich mengenmäßig beschränkt; Details zur Grundverkehrsbehörde erläutert die Themenseite Immobilienpreise Bezirk Kitzbühel.
Die Widmung ist objektbezogen und nicht an eine bestimmte Person gebunden, weshalb sie beim Eigentümerwechsel grundsätzlich erhalten bleibt. Vor dem Kauf sollte dies dennoch durch eine schriftliche Auskunft der zuständigen Gemeinde zweifelsfrei bestätigt werden.
Maßgeblich ist eine schriftliche Auskunft der zuständigen Gemeinde, nicht die bisherige tatsächliche Nutzung oder die Angabe im Inserat. Erfahrene Rechtsanwälte binden diese Prüfung als Bedingung in den Kaufvertrag ein.
Kitzbühel verbindet internationale Bekanntheit, erstklassige Wintersport- und Golfinfrastruktur und alpine Tradition mit einer sehr hohen Auslastung der gesetzlichen Widmungsquote – wodurch bestehende Widmungen dort besonders selten und begehrt sind. Details liefert die Themenseite Luxusimmobilien Kitzbühel.
Ja: Da neue Widmungen kaum mehr zu erhalten sind, während die Nachfrage hoch bleibt, erzielen bereits gewidmete Objekte gegenüber vergleichbaren Immobilien ohne diese Berechtigung in der Regel einen eigenständigen Wertaufschlag. Hinweis: Aktuelle Marktdaten aus dem Engel & Völkers Marktbericht ergänzen.
Grundsätzlich ja, dies zählt zu den legalen Nutzungsalternativen. Zusätzlich sind jedoch gegebenenfalls Flächenwidmung, Gebäudealter, Inhalt der Baubewilligung und gewerberechtliche Voraussetzungen gesondert zu prüfen.
Nein. Insbesondere die 2021 wiedereingeführte Zwangsversteigerungsmöglichkeit wird von der Tiroler Rechtsanwaltskammer und von Fachanwälten wie Stefan Rass kritisch gesehen; eine ähnliche Vorgängerregelung bis 2016 wurde in der Praxis nie durchgesetzt, vermutlich wegen verfassungs- und unionsrechtlicher Bedenken.
Für individuelle rechtliche Fragen steht Rechtsanwalt Ing. Mag. Stefan Rass von der Kanzlei HRR Rechtsanwälte in Wörgl zur Verfügung. Für die Objektsuche und die Abstimmung des Kaufprozesses begleitet Sie das Team von Engel & Völkers Tirol.
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