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Sanieren, solange es sich noch lohnt

Geht es nach der Wirtschaftskommission des Ständerats, ist der Eigenmietwert bald Geschichte. Damit fallen aber auch attraktive Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltsarbeiten weg. Immobilienbesitzer sollten darum rechtzeitig Sanierungen planen.


Steuern zahlt niemand gern. Vor allem nicht Steuern auf ein Einkommen, das man gar nicht erzielt hat. Genau so geht es aber allen Schweizerinnen und Schweizern, die in einer Immobilie wohnen, die ihnen gehört. Denn in den Augen des Steueramts stellt der Wegfall der Miete einen Nutzungsertrag dar, den es ähnlich wie z.B. die Dividenden von Aktien zu versteuern gilt.


Die gute Nachricht ist: Der vom Steueramt festgelegte Eigenmietwert entspricht nur etwa 60 bis 70 Prozent des Betrags, den ein Mieter für den jeweiligen Wohnraum im Jahr bezahlen müsste. Trotzdem erhöhen die fiktiven Mieteinnahmen meist die Steuerlast. Dies betrifft insbesondere pensionierte Eigentümer, die keine abzugsfähigen Hypothekarschuldzinsen mehr haben. Da ältere Immobilienbesitzer oft nur noch ein kleines Einkommen erzielen, kann das Eigenheim aufgrund des Eigenmietwerts sogar zu einer finanziellen Belastung werden.


Jetzt Unterhaltsarbeiten planen

Kein Wunder, ist die Abschaffung des Eigenmietwerts, der 1934 per Notrecht als «eidgenössische Krisenabgabe zur Gesundung des Bundeshaushalts» eingeführt wurde, schon lange ein Thema. Und so schlägt denn die Wirtschaftskommission des Ständerats aktuell vor, dass diese nicht nur von Immobilienbesitzern als ungerecht empfundene Versteuerung eines hypothetischen Naturaleinkommens endlich abgeschafft wird.


Für Eigenheimbesitzer ist das ein Grund zur Freude. Gleichzeitig macht das mögliche Ende des Eigenmietwerts aber auch notwendig, dass werterhaltende Unterhaltsarbeiten nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Denn der Vorschlag der ständerätlichen Kommission sieht vor, dass die Kosten für ein neues Dach, eine neue Heizung oder die Sanierung der Fassade nach der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen.


Eigenheimbesitzer sollten darum Unterhaltsarbeiten zeitlich staffeln, um bis zum möglichen Ende des Eigenmietwerts von maximalen Steuervorteilen zu profitieren. Ferner sollten genau jene Renovationen und Sanierungen durchgeführt werden, die nachhaltig den Wert einer Immobilie erhöhen. Nicht zuletzt im Hinblick auf ihre allfällige spätere Vermietung oder ihren Verkauf.

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