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Steuervergünstigungen für Portugal

Seit dem 01.01.2013 zahlen ausländische Rentner in Portugal keine Einkommenssteuer mehr. Diese Aussage hört sich interessant an, es ist dabei aber zu beachten, dass die Regelung lediglich für „Residentes Não Habituais“ gilt. Der Sonderstatus muss beim Finanzamt in Antrag gestellt werden und unterliegt folgenden Bestimmungen


- Der Antragssteller muss in dem Jahr, in dem sein Sonderstatus anerkannt werden soll, in Portugal steuerlich ansässig, d.h. unbeschränkt steuerpflichtig werden. Eine natürliche Person ist in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie sich in Portugal mehr als 183 Tage aufhält oder zum 31. Dezember über eine Wohnung verfügt, die vermuten lässt, dass sie ihren Aufenthalt in Portugal fortsetzen wird.

- Der Antragssteller darf in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag in Portugal nicht steuerlich ansässig gewesen sein bzw. sich als steuerlich ansässig registriert haben.

- Der Antragssteller muss den Antrag auf Anerkennung des Sonderstatus zum Zeitpunkt der Registrierung in Portugal steuerlich ansässig stellen oder spätestens bis zum 31. März des Folgejahres.


Diese Regelung wurde in Zusammenhang mit den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Portugal und diversen Ländern erarbeitet. Der Erhalt des Sonderstatus ist jedoch mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden und einige Länder setzen teilweise auch die Versteuerung im neuen Wohnsitzland voraus, wodurch die Steuervergünstigung entfällt.

Die Aussage der Steuervergünstigung in Portugal ist mit Vorsicht zu geniessen. Es sollte deshalb in jedem Fall ein fachkundiger Berater kontaktiert werden.



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