Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr
Bei einem „Berliner Testament“ setzen sich Ehepartner – oder auch eingetragene Lebenspartner – gegenseitig als Alleinerben ein; die Kinder erben erst nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen. Was einfach und praktisch klingt, kann erhebliche steuerliche Nachteile haben:
Zum einen bleiben die Freibeträge der Kinder (400.000 Euro pro Kind und 10 Jahren) beim ersten Erbfall ungenutzt, was zu einer höheren Steuerlast beim zweiten Erbfall führt. Zum anderen können Pflichtteilsansprüche der Kinder die finanzielle Situation des überlebenden Ehepartners belasten. Außerdem wird das gesamte Vermögen beim zweiten Erbfall noch einmal voll versteuert – häufig zu hohen Steuersätzen.
Sawal und Schüller verdeutlichten diese Problematik anhand eines Rechenbeispiels: Bei einem Vermögen von 3 Millionen Euro können über 1 Million Euro Erbschaftsteuer anfallen, wenn keine vorausschauende Gestaltung erfolgt.
Eine attraktive Alternative zur klassischen Vererbung ist die lebzeitige Übertragung der Immobilie unter Vorbehalt eines Nießbrauchs. Dabei behält der Schenker wichtige Rechte:
Zusätzlich kann alle zehn Jahre eine weitere steuerfreie Schenkung erfolgen, was langfristig erhebliche Vermögenswerte innerhalb der Familie sichern kann.
Neben der lebzeitigen Übertragung mit Nießbrauch stellten die Referenten weitere Gestaltungsinstrumente vor, die helfen können, Immobilienvermögen optimal zu übergeben:
Supervermächtnisse bieten die Möglichkeit, Pflichtteilsansprüche gezielt zu steuern und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Teilungsanordnungen im Testament helfen, klare Regelungen für die Aufteilung von Immobilienvermögen unter mehreren Erben zu schaffen.
Eheverträge mit modifizierter Zugewinngemeinschaft ermöglichen zusätzliche steuerliche Vorteile durch den gezielten Ausgleich von Vermögenszuwächsen.
Frühzeitige Planung und eine individuell abgestimmte Gestaltung sind unerlässlich, um die steuerlichen und familiären Gestaltungsspielräume voll auszuschöpfen.
Eine Immobilie smart zu vererben heißt, über das klassische Testament hinauszudenken. Die Kombination aus Testament, Schenkung und gezieltem Nießbrauch kann Steuerlasten erheblich reduzieren und den Übergang auf die nächste Generation konfliktfrei gestalten. Wichtig ist, rechtzeitig zu handeln – und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Zu den Personen:
Axel Sawal ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht sowie Notar in Berlin. Seine Schwerpunkte liegen auf der Gestaltung von Nachfolgeregelungen und der steueroptimierten Immobilienübertragung.
Dominik Schüller ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Notar in Berlin. Er begleitet insbesondere Erbfolgelösungen im Immobilienbereich. Zudem ist er Dozent für Immobilienrecht an der HWR Berlin.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Er soll vielmehr aufzeigen, welches Potenzial zur Steuerersparnis besteht, wenn die Immobiliennachfolge frühzeitig und fachkundig gestaltet wird.
Öffnungszeiten:
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