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Energetische Sanierung
Welche Förderung gibt es für Ihr Mehrfamilienhaus?

Eine energetische Sanierung ist nicht nur ein Gewinn für die Umwelt, sondern auch eine lohnende Investition. Mit den richtigen Fördermitteln lassen sich Sanierungen deutlich kostengünstiger umsetzen.
Steigende Energiekosten und die dringende Notwendigkeit, CO₂-Emissionen zu reduzieren, setzen Eigentümer zunehmend unter Druck. Vor allem Immobilien mit schlechter Energiebilanz geraten ins Abseits: Sie sind, oft aufgrund steigender Kosten für Mieter und Vermieter, schwerer zu verkaufen und verlieren kontinuierlich an Wert. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach energetisch sanierten Gebäuden rasant.
Welche Förderungen gibt es?
Grundsätzlich gibt es Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene – ein komplexes und für Laien oft unübersichtliches System. Erfahrene Energieeffizienzexperten und ESG-Management-Anbieter können helfen, die für einen Sanierungsfahrplan avisierten Maßnahmen bestmöglich durch Fördermitteleinsatz unterstützen zu lassen.
Zum Teil lassen sich Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder fest definierte Konditionen beantragen. Staatliche Fördermittel sind jedoch in der Regel begrenzt verfügbar und es besteht meist kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Mittel müssen schriftlich beantragt werden und häufig darf mit der geförderten Maßnahme erst begonnen werden, wenn ein Förderbescheid vorliegt.
Im Rahmen der Energiewende werden auch Beratungen für die energetische Sanierung von Gebäuden und die Installation von Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie bezuschusst.
Auf Bundesebene: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG bietet ein breites Spektrum an Unterstützung für energetische Sanierungen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Richtlinie „BEG – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM), die die gezielte Umsetzung einzelner Maßnahmen fördert.
Folgende Maßnahmen stehen bei BEG EM im Fokus:
Modernisierung der Gebäudehülle (z. B. Dämmung von Wänden, Dächern oder Kellerdecken)
Erneuerung von Fenstern und Türen
Optimierung der Gebäudetechnik, etwa energieeffiziente Lüftungssysteme, moderne Pumpen und Rohrdämmung (Modernisierung der Beleuchtung nur bei Nichtwohngebäuden)
Austausch des Heizsystems, z. B. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen
Planung und Baubegleitung, bei denen bis zu 50 % der Kosten übernommen werden können
Zuschüsse für den Heizungstausch werden bei der KfW beantragt, während alle übrigen Zuschüsse im Rahmen der BEG EM über das BAFA laufen.
Ganzheitliche Sanierung und Finanzierung durch KfW
Für umfassende Modernisierungen oder die energetische Gesamtsanierung eines Gebäudes können Eigentümer Förderungen über die BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude nutzen. Die KfW bietet hierfür günstige Kredite und Zuschüsse an. Gefördert werden insbesondere die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien.
Für Eigentümer, die Modernisierungen schrittweise umsetzen möchten, stehen ergänzende Kredite für Einzelmaßnahmen zur Verfügung.
Kombination von Förderungen und Planung
Eine der größten Stärken der Förderprogramme ist ihre Kombinierbarkeit. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch oder Heizungsmodernisierung können mit zinsgünstigen Krediten für eine umfassende Sanierung kombiniert werden. Dadurch entstehen maßgeschneiderte Finanzierungspakete, die kleinere wie auch größere Projekte unterstützen und finanzielle Vorteile maximieren. Eine kluge Planung ist essenziell, da politische Entscheidungen die Verfügbarkeit und Konditionen der Fördermittel beeinflussen können. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher notwendig. Wer sicherstellen möchte, die passenden Fördermittel zu identifizieren und einen erfolgreichen Antrag zu stellen, sollte professionelle Energieeffizienz-Experten oder Berater hinzuziehen.
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