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VERKAUFT! Charmantes Ferienhaus vor der Lindauer Insel

Haus, Kauf | Deutschland, Bayern, Lindau (Bodensee), Lindau
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630.000 EUR
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90 m²
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656 m²
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Was Sie über dieses Einfamilienhaus wissen sollten


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Ausstattung und Besonderheiten dieses Einfamilienhauses

Das charmante und gemütliche Einfamilienhaus verzaubert jeden Bewohner und Besucher. Mit viel Liebe zum Detail wurde es ab 2005 kernsaniert und befindet sich derzeit in absolutem Bestzustand. Dabei wurde das Haus völlig entkernt und neu aufgebaut. Sämtliche Installationen, die Technik, die Fenster und die Dämmung des Dachs wurden erneuert. Die Fassade wurde ebenso gedämmt, womit langfristig niedrige Energiekosten sichergestellt sind.
Dennoch verströmt das ehemalige Bahnwärterhäuschen, innen wie außen, seinen ganz besonderen Charme. Im Erdgeschoss ist der Wohnbereich mit der offenen Küche untergebracht. Die Bodentiefen Fenster und Türen sorgen für viel Helligkeit in allen Räumen. Das Gästebad mit Dusche ist großzügig gestaltet und bietet auch Platz für eine Waschmaschine. Über die neue Holztreppe ist das Obergeschoss mit den beiden Schlafzimmern erreichbar. Hier fallen sofort die historischen und aufwendig aufgearbeiteten Dachbalken ins Auge. Auf dieser Ebene befindet sich ein weiteres Badezimmer mit einer Badewanne.
Durch die teilweise Unterkellerung ist zusätzlich auch genügend Stauraum vorhanden.
Der Garten des Hauses wurde wie das Haus selbst, umfassend neu gestaltet und stilvoll angelegt. Hier finden sich sonnige Terrassen und Sitzplätze ebenso wie Schatten spendende Koniferen und blickdichte Hecken. Die zahlreichen prachtvollen Buxkugeln vermitteln dem kleinen Gartenparadies das Ambiente einer Parkanlage. Die schwungvoll angelegten Beete mit den hochwertigen Graniteinfassungen sind eine Freude für jeden Gartenliebhaber.
Vor dem Haus stehen zwei PKW Stellplätze zur Verfügung. Hier wäre auch der Bau eines Carports vorstellbar


Der Grundriss dieser Immobilie


Lindau: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Das kernsanierte, ehemalige Bahnwärterhäuschen befindet sich in unmittelbarer Seenähe im Herzen von Lindau. Der Bodensee mit den malerischen Spazierwegen am Ufer und der Lotzbeckpark sind dabei ebenso innerhalb weniger Minuten zu Fuß erreichbar wie die historische Insel mit ihrem Altstadtkern.
Somit befinden sie sich in einer Lage mit hohem Freizeitwert, wie auch in der Nähe der Infrastruktur des täglichen Bedarfs. Sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel wie der Lindauer Stadtbus und die Bahnhöfe, sind zu Fuß erreichbar.
Lindau selbst liegt am deutschen Bodenseeufer, im Dreiländereck Deutschland-Österreich-Schweiz.
Die Stadt Lindau mit ihrer malerischen Insel-Altstadt ist als internationaler Tagungsort sowie als vielseitiges Ferienparadies bekannt und bietet alle Voraussetzungen für einen Wohn- und Altersruhesitz, sowie einen idealen Ferienwohnsitz in bester Lage.
Der Landkreis ist gekennzeichnet von einer vielfältigen und kontrastreichen Landschaft. Der bayerische Bodensee bietet ein umfangreiches Freizeitangebot. Mit dem Golf-Club Bad Schachen befindet sich einer der Top-10 Golfplätze Deutschlands im direkten Umfeld und die nahegelegenen Skigebiete in Vorarlberg und der Schweiz sind in einer Stunde Fahrtzeit gut erreichbar. Das nahe Bregenz bietet neben seinem Kulturprogramm zusätzlich fast großstädtisches Flair, so dass durch das vielfältige Angebot keine Wünsche offen bleiben.


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Engel & Völkers Lindau -
  • SMW Bodensee Immobilien GmbH & Co. KG
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Michael Zehnle
  • Alter Schulplatz 5
  • 88131 - Lindau
  • Tel.: +49 8382 9 47 97 0
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SMW Bodensee Immobilien GmbH & Co. KG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Alter Schulplatz 5
88131 Lindau (B)

Telefon: +49-8382-9 47 97-0
Telefax: +49-8382-9 47 97-47
E-Mail: Lindau@engelvoelkers.com

Geschäftsführende Gesellschafterin:
Sabine Maria Wagner

Erlaubnis gem. § 34c GewO des Landratsamtes
Ravensburg vom 01.08.2003

Handelregister HRA 9389 - Amtsgericht Kempten
Steuernummer: 134/174/07205
Ust-ID-Nr.: DE277332226

Haftpflichtversicherung:
Chartis Europe S.A.
Karlstr. 68-72
74076 Heilbronn

Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr
E-Mail: Lindau@engelvoelkers.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden. 3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. 4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisions-pflichtig tätig zu werden. 5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisi-onsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. 6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. 7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision. 8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. 9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (vorbehaltlich gesetzlicher Verlängerung bis 31.12.2020 16%), derzeit also insgesamt 3,48% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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