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VERKAUFT! Perfektes Familienhaus in zentraler Lage

Haus, Kauf | Deutschland, Bayern, Lindau (Bodensee), Lindau
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Ausstattung und Besonderheiten dieses Reihenhauses

In einer der beliebtesten Lagen von Lindau befindet sich dieses schön geschnittene und moderne Reihenmittelhaus. Durch seinen Grundriss mit den 4 großzügigen Schlafzimmern und den beiden Bädern eignet es sich ideal für eine Familie. Nach dem Eingangsbereich, in welchem sich auch ein Gäste-WC und Platz für eine Garderobe befindet, gelangen Sie in den offenen Wohn- und Essbereich. Dieser ist mit der separaten Küche verbunden. Ein direkter Zugang zur teilüberdachten Terrasse und zur Gartenfläche ist vorhanden. Das große Badezimmer mit neuer, nahezu bodengleicher Dusche befindet sich im Obergeschoss mit zwei Schlafzimmern. Hier erreichen Sie auch den gemütlichen, überdachten Balkon welcher nach Süden ausgerichtet ist. Im Dachgeschoss sind zwei weitere Schlafräume und ein weiteres Badezimmer mit einer Dusche untergebracht. Die platzsparend verbaute Heizung wurde im Jahr 2021 gegen eine Gas-Brennwerttherme ausgetauscht und erfüllt damit aktuelle Energiestandards. Mit den beiden Dachgaupen sind auch diese Räume im Dachgeschoss ausgesprochen hell und perfekt nutzbar.
Das Haus ist vollständig unterkellert und bietet somit viel Stauraum. Sämtliche Kellerräume sind gefliest. Vor dem Haus steht ein praktischer Carport zur Verfügung.
Das gesamte Haus ist gepflegt und wird mit dem Verkauf sofort frei. Die Einbauküche verbleibt im Haus und kann den neuen Eigentümern eine gute Basis bieten. Es stehen keine größeren Renovierungsmaßnahmen an, weshalb ein zeitnaher Bezug kein Problem darstellen sollte.


Der Grundriss dieser Immobilie


Lindau: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Die Lage in Lindau Reutin und nahe am Lindaupark und der Infrastruktur des täglichen Bedarfs, bietet einen herausragenden Ausgangspunkt für einen Familienwohnsitz. Der Kindergarten, die Grundschulen und die weiterführenden Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Stadtbushaltestelle und damit die öffentlichen Verkehrsmittel der Stadt Lindau ist nur wenige Meter entfernt. Zusätzlich ist der neue Hauptbahnhof Lindau Reutin innerhalb weniger Minuten zu Fuß erreichbar.
Darüber hinaus ist ebenso das Gewerbegebiet mit den zahlreichen, global tätigen Arbeitgebern sowie dem neuen Kaufland Markt fußläufig erreichbar. Dennoch ist die Lage des Hauses mit seinem gewachsenen Umfeld als äußerst ruhig zu bezeichnen. Ohne störenden Straßenverkehr lässt sich der kleine Garten auch erholsam zur Entspannung vom Alltag nutzen.
Lindau selbst liegt am deutschen Bodenseeufer, im Dreiländereck Deutschland-Österreich-Schweiz und ist über die A96 mit eigener Ausfahrt sehr gut angebunden. Als Wirtschaftsstandort ist Lindau wie auch der gesamte Bodenseeraum sehr beliebt und geschätzt. Zahlreiche international tätige Unternehmen mit ständig hinzuziehenden Fachkräften sorgen für eine stabile Kaufkraft in allen Branchen. Dies stellt eine sichere und stetig wachsende Nachfrage nach Wohnungen zum Kauf, wie auch zur Miete dar.


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Engel & Völkers Lindau -
  • SMW Bodensee Immobilien GmbH & Co. KG
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Michael Zehnle
  • Alter Schulplatz 5
  • 88131 - Lindau
  • Tel.: +49 8382 9 47 97 0
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Impressum
SMW Bodensee Immobilien GmbH & Co. KG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Alter Schulplatz 5
88131 Lindau (B)

Telefon: +49-8382-9 47 97-0
Telefax: +49-8382-9 47 97-47
E-Mail: Lindau@engelvoelkers.com

Geschäftsführende Gesellschafterin:
Sabine Maria Wagner

Erlaubnis gem. § 34c GewO des Landratsamtes
Ravensburg vom 01.08.2003

Handelregister HRA 9389 - Amtsgericht Kempten
Steuernummer: 134/174/07205
Ust-ID-Nr.: DE277332226

Haftpflichtversicherung:
Chartis Europe S.A.
Karlstr. 68-72
74076 Heilbronn

Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr
E-Mail: Lindau@engelvoelkers.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden. 3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. 4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisions-pflichtig tätig zu werden. 5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisi-onsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. 6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. 7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision. 8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. 9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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