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*verkauft*Neubau-Stadtvilla in Saarwellingen

Haus, Kauf | Deutschland, Saarland, Saarlouis (Kreis), Saarwellingen
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Saarwellingen: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Saarwellingen liegt inmitten des grünen Landkreises Saarlouis. Im Einzugsbereich der Kreisstadt Saarlouis und der Hüttenstadt Dillingen gehört Saarwellingen zum Industrie-Verdichtungsraum "Untere Saar". Unmittelbar an der Gemarkungsgrenze befinden sich die Ford-Werke Saarlouis und das größte saarländische Stahlwerk, die Dillinger Hütte. Durch die Autobahnanschlussstelle Saarwellingen ist der Ort direkt an die A 8 angebunden. Die Saarwellinger Industrie- und Gewerbegebiete an der südwestlichen Flanke des Gemeindebezirkes sind unmittelbar an die Autobahnanschlussstelle Nalbach angebunden. Durch den Ort läuft die Bundesstraße B 405, die Saarlouis und Nalbach miteinander verbindet. Die Stadt Lebach ist über die L 142 und der Ort Hülzweiler über die L 341 gut zu erreichen. Zu den Saarwellinger Ortsteilen Reisbach und Schwarzenholz gelangt man über die L 339, bzw. L 141. Zudem gehört Saarwellingen zur Hauptverkehrslinie des ÖPNV.


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Engel & Völkers Saarlouis
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  • Bibelstraße 16
  • 66740 Saarlouis
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Fax: 06831- 400 38 41
E-Mail: Saarlouis@engelvoelkers.com
http://www.engelvoelkers.com/de/saarlouis

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. JoBa Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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