&w=1920&q=75)
- 6 min.
- 13.04.2026
Grundsteuer berechnen mit Formel, Beispiel und allen Infos zur Reform

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, zahlt Grundsteuer - Jahr für Jahr. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von drei Faktoren ab: dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde. Wir erklären Ihnen, wie die Berechnung funktioniert, wer zahlen muss und was sich mit der Grundsteuerreform seit 2025 geändert hat.
Grundsteuer wird in Deutschland auf bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben
Unterschieden wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke
Die jährliche Grundsteuer berechnet sich nach der Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
Seit 2025 gilt das neue Berechnungsmodell: der frühere Einheitswert wurde durch den Grundsteuerwert ersetzt & je nach Bundesland gelten unterschiedliche Berechnungsmodelle für den Grundsteuerwert
Die Grundsteuer zahlt der Eigentümer, doch bei Vermietung kann sie auf Mieter umgelegt werden
In Deutschland ist die Grundsteuer eine Steuer, die auf das Eigentum von Grundstücken erhoben wird. Hierbei wird zwischen der sogenannten Grundsteuer A und der Grundsteuer B unterschieden:
Grundsteuer A (agrarisch) gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.
Grundsteuer B (baulich) betrifft bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude.
Daneben gibt es seit der Reform die Grundsteuer C: Sie ermöglicht es Kommunen, unbebaute, aber bebaubare Grundstücke höher zu besteuern – mit dem Ziel, Spekulation mit Wohnraum zu reduzieren.
In der Regel muss jeder Eigentümer eines Grundstücks Grundsteuern an die Gemeinde entrichten.
Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen keine Grundsteuer gezahlt werden muss. Von der Grundsteuer befreit ist beispielsweise Grundbesitz, der von juristischen Personen des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst genutzt wird. Auch für Dienstwohnungen von Geistlichen und Kirchendienern der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts muss keine Grundsteuer entrichtet werden.
Privatpersonen müssen dagegen in der Regel immer zahlen.
Häufig kommt die Frage auf, wie oft und wann die Grundsteuer fällig wird. In der Regel müssen Grundstückseigentümer alle drei Monate die Grundsteuer entrichten.
Eventuell können mit den zuständigen Behörden aber auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Erfolgt die Steuerzahlung dagegen pro Quartal, sind die Beiträge jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und zum 15. November fällig.
Möchten Sie für Ihren Grundbesitz die Grundsteuer selbst berechnen, ist das über folgende Grundsteuer-Berechnungsformel möglich:
Grundsteuer-Berechnungsformel
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz
Grundsteuer-Lexikon
Dieser Wert wird vom Finanzamt ermittelt und Ihnen per Bescheid mitgeteilt. Je nach Bundesland kommen unterschiedliche Berechnungsmodelle zum Einsatz.
Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Sie wird gesetzlich festgelegt.
Den Hebesatz bestimmt Ihre Gemeinde – er kann jährlich angepasst werden und liegt üblicherweise zwischen 200 und 1.000 Prozent. Den aktuell gültigen Hebesatz erfragen Sie direkt bei Ihrer Gemeinde oder entnehmen ihn Ihrem Grundsteuerbescheid.
Der Grundsteuerwert wird von Ihrem zuständigen Finanzamt ermittelt und Ihnen per Bescheid mitgeteilt. Dazu werden je nach Bundesland unterschiedliche Berechnungsmodelle angewandt, die wir uns nachfolgend genauer für Sie angesehen haben. Bei der Festlegung der Steuermesszahl gibt es ebenfalls Unterschiede zwischen den Bundesländern. Für die Festlegung eines Hebesatzes ist Ihre Gemeinde zuständig. Er kann jährlich angepasst werden und liegt üblicherweise zwischen 200 und 1.000 Prozent.
Das am häufigsten angewandte Modell zur Grundsteuer-Berechnung ist das wertabhängige Bundesmodell. Hierbei werden für die Berechnung des Grundsteuerwerts neben dem Wert des Grundstücks auch der Bodenrichtwert sowie Art, Größe und Baujahr der Immobilie berücksichtigt. Die wertabhängige Grundsteuer-Berechnung nach dem Bundesmodell wird in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Schleswig-Holstein, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz angewandt.
Als Grundstücksbesitzer in Nordrhein-Westfalen finden Sie ausführliche Informationen zur Grundsteuer-Berechnung in unserem Artikel Grundsteuer berechnen in NRW.
Die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Bayern wenden zur Grundsteuer-Berechnung das Flächen-Lage-Modell als ein wertunabhängiges Modell an. Wichtiger Faktor zur Berechnung des Grundsteuerwerts ist hierbei die Fläche des jeweiligen Grundstücks. Das Bundesland Niedersachsen bezieht zusätzlich die Grundstückslage in die Berechnung mit ein.
Weiterführende Informationen haben wir in unseren Artikeln Grundsteuer berechnen in Niedersachsen und Grundsteuer berechnen in Bayern für Sie bereitgestellt.
Ein Sonderfall bei der Grundsteuer-Berechnung ist das Bundesland Baden-Württemberg. Hier kommt ein modifiziertes Flächenmodell zur Anwendung, bei dem einerseits die Größe des Grundstücks und andererseits der Bodenrichtwert berücksichtigt werden, wohingegen die Gebäudeart keine Rolle spielt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Grundsteuer berechnen in Baden-Württemberg.
Der zweite Sonderfall ist das Bundesland Sachsen, welches zwar grundsätzlich das Bundesmodell anwendet, dabei jedoch abweichende Steuermesszahlen verwendet.
Beispiel
In unserer Beispielrechnung gehen wir von einem Grundbesitz in Köln aus, für den der Grundsteuerwert auf 150.000 Euro festgesetzt wurde. Da es sich um ein bebautes Grundstück mit Wohngebäude handelt, beträgt die Steuermesszahl im Bundesmodell 0,31 Promille. Köln hat zudem aktuell einen Hebesatz von 550 %. 150.000 Euro \times 0,31 Promille \times 550 Prozent = 255,75 Euro Die jährliche Grundsteuer beträgt in unserem Rechenbeispiel also 255,75 Euro.
Nicht immer müssen nur die Grundstücksbesitzer die Grundsteuer zahlen. Auch Mieter können hiervon betroffen sein. Vermieter haben nämlich die Möglichkeit, die Grundsteuer auf den Mieter umzulegen und entsprechend als Nebenkosten abzurechnen. Häufig richtet sich die Höhe des Anteils, die der Mieter zu tragen hat, nach der Fläche der gemieteten Wohnung.
Grundsteuer berechnen
Für die Grundsteuer-Berechnung benötigen Sie den Grundsteuerwert, die Steuermesszahl und den Hebesatz der Kommune. Diese Werte können Sie dem Grundsteuerwertbescheid und dem Grundsteuermessbescheid entnehmen. Sie werden miteinander multipliziert und ergeben die jährliche Grundsteuer.
Als Eigentümer eines Grundstücks haben Sie einen Grundsteuerbescheid erhalten, den Ihre zuständige Kommune erstellt hat. Darin ist die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer aufgeführt.
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da die Grundsteuer-Berechnung von der Lage des Grundstücks, der Größe der Wohnfläche und dem Hebesatz der zuständigen Gemeinde abhängt. Bei einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück sind Beträge zwischen wenigen hundert bis über 1.000 Euro Grundsteuer pro Jahr möglich.
Seit dem 1. Januar 2025 wird für die Berechnung der Grundsteuer nicht mehr der Einheitswert auf Basis veralteter Daten herangezogen. Stattdessen wird zur Berechnung der Grundsteuer der neu ermittelte Grundsteuerwert herangezogen. Außerdem wurden die Steuermesszahlen und vielerorts auch die Hebesätze an das neue Berechnungsmodell angepasst.
Die Grundsteuer wird vom Eigentümer des Grundstücks gezahlt. Bei der Vermietung von Immobilien haben Vermieter jedoch die Möglichkeit, die Kosten für die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.
Für bebaute oder unbebaute Grundstücke muss in der Regel Grundsteuer gezahlt werden. Ausnahmen gibt es lediglich in einigen Fällen, wenn Grundbesitz gemeinnützig, hoheitlich oder für kirchliche Zwecke genutzt wird.
Disclaimer
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Diese wurden nach aktuellem Kenntnisstand, basierend auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Regelungen, zusammengestellt und geprüft. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzen diese nicht. Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Gesetze, Regelungen und Marktbedingungen können sich jederzeit ändern. Für individuelle Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Fachexperten.
Das könnte Sie auch interessieren
&w=1920&q=75)

&w=1920&q=75)



Kontakt


Engel & Völkers Deutschland
Vancouverstraße 2a
20457 Hamburg, Deutschland
Tel: +49 40 361310