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Engel & Völkers
  • 2 min. Lesezeit

Der Notartermin als Abschluss Ihres erfolgreichen Immobilienverkaufs in Hamburg

Nahaufnahme von Händen, die ein Dokument mit einem schwarz-goldenen Füllfederhalter auf weißem Papier unterschreiben, mit weicher Beleuchtung und geringer Schärfentiefe

Hat sich im Anschluss an die Vermarktungsphase Ihrer Immobilie ein kaufbereiter Interessent für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg gefunden, mit dem Sie sich auf passende Konditionen für Ihren Verkauf verständigen konnten, gilt es nun, die Transaktion mit einem notariell beurkundeten Kaufvertrag abzuschließen. Erst nach diesem Schritt wird der Eigentumsübertrag rechtskräftig. Entscheiden Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie in Harburg oder einem der umliegenden Stadtteile für das Angebot von Engel & Völkers Hamburg, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei den Notarterminen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. In diesem Artikel erklären Ihnen unsere Immobilienmakler, welche Schritte dabei in aller Regel durchlaufen werden, sodass dem erfolgreichen Abschluss Ihres Immobilienverkaufs nichts im Wege steht!

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie wird der Kaufvertrag für Ihren Immobilienverkauf in Hamburg vorbereitet?

  2. Der Ablauf der notariellen Beurkundung – Engel & Völkers informiert

  3. Abwicklung des Kaufvertrags und letzte Schritte Ihres Immobilienverkaufs

Wie wird der Kaufvertrag für Ihren Immobilienverkauf in Hamburg vorbereitet?

Bereits vor dem eigentlichen Beurkundungstermin kommen Sie als Verkäufer gemeinsam mit dem Käufer, dem Notar und Ihrem Engel & Völkers Immobilienmakler zu einem ersten Vorbesprechungstermin zusammen. Hierbei geht es darum, die Inhalte des künftigen Kaufvertrags abzustecken und die beteiligten Parteien über die rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung zu informieren. Als Grundlage werden zudem alle relevanten Daten von Käufer und Verkäufer aufgenommen sowie der vorzulegende Grundbucheintrag auf relevante Daten zum Verkaufsgegenstand geprüft.

Im Anschluss an dieses Erstgespräch fertigt der Notar eine erste Fassung des Kaufvertrags an, den er Käufer und Verkäufer rechtzeitig vor der Beurkundung zukommen lässt. So bietet sich ausreichend Gelegenheit, diesen auf Korrektheit zu prüfen und im Zweifelsfall abändern zu lassen. Auch hierbei können Sie jederzeit auf die Fachkompetenz unseres Immobilienmakler-Teams in Hamburg Harburg zurückgreifen.

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Der Ablauf der notariellen Beurkundung – Engel & Völkers informiert

Im Mittelpunkt des Verkaufsabschlusses für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg Harburg steht der Beurkundungstermin. Dazu wird erneut eine Zusammenkunft der zukünftigen Vertragspartner beim Notar vereinbart – normalerweise ca. 14 Tage nach dem ersten Termin.

Haben sich alle Teilnehmer versammelt, wird der Kaufvertrag durch den Notar verlesen, sodass eine letzte Möglichkeit für etwaige Änderungen oder Ergänzungen besteht. An dieser Stelle ergibt sich auch die Gelegenheit, noch offene Fragen zur rechtlichen Situation und den entstehenden Verbindlichkeiten zu stellen, die Ihnen unser Immobilienmakler oder der Notar gerne beantworten. Haben Sie als Verkäufer und der Käufer den Vertrag daraufhin unterschrieben, erlangt er durch das Zeichen des Notars die Rechtskräftigkeit. Herzlichen Glückwunsch – Sie haben Ihre Immobilie in Hamburg Harburg erfolgreich verkauft!

Abwicklung des Kaufvertrags und letzte Schritte Ihres Immobilienverkaufs

Im Nachgang der Vertragsunterschrift kümmert sich der Notar weiterführend um die notwendige Korrespondenz mit Behörden und anderen öffentlichen Stellen sowie die Kontrolle des reibungslosen Transaktionsablaufs. So veranlasst er beispielsweise die Löschung eventuell bestehender Nutzungs- oder Pfandrechte aus dem Grundbuch, wo auch ein sogenannter Auflassungsvermerk hinterlegt wird, der als „Platzhalter“ bis zur tatsächlichen Umschreibung auf den neuen Eigentümer Bestand hat. Außerdem meldet er den Immobilienverkauf an das Finanzamt und holt von der Stadt Hamburg die Bescheinigung über den Verzicht eines Vorkaufsrechtes ein. Erst wenn alle rechtlichen und formalen Abwicklungsschritte vollzogen wurden, fordert er der Käufer schließlich zur Zahlung des festgelegten Kaufpreises auf. Haben Sie als Verkäufer die entsprechende Summe, falls nicht anders vereinbart, in voller Höhe erhalten, veranlasst der Notar die Umschreibung der Immobilie beim Grundbuchamt, die mit einer Eintragungsmitteilung offiziell bestätigt wird. Mit diesem letzten Schritt ist Ihr Immobilienverkauf in Hamburg Harburg abgeschlossen.

Die Kosten für die Arbeit des Notars belaufen sich in Hamburg auf rund 2 Prozent des Kaufpreises und werden in der Regel vom Käufer gezahlt. Wer den Notar auswählt, ist nicht gesetzlich geregelt, in der Praxis einigen sich jedoch beide Parteien meist einvernehmlich auf eine Kanzlei in der näheren Umgebung. Gerne empfiehlt Ihnen Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg einen erfahrenen und verlässlichen Anbieter. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Harburg oder einem der anderen Hamburger Stadtteile südlich der Elbe verkaufen möchten, zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Wir freuen uns darauf, Sie schon bald persönlich in unserem Hause begrüßen zu dürfen!

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