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Umnutzung: Was ist mit Brandschutz und Parken?

Büro statt Gastronomie? Gastronomie statt Einzelhandel? Steht ein Mieterwechsel an, denken Eigentümer einer Gewerbeeinheit mitunter darüber nach, eine andere Branche einziehen zu lassen. Doch dann muss eine Nutzungsänderung beantragt werden. Was sollten Eigentümer darüber wissen?

Gastronomische Einrichtungen müssen aufgrund der zahlreichen Gäste und der oft verwinkelten Wege besonders gegen Feuer abgesichert sein. Darum ist das Thema Brandschutz beim Wechsel von Einzelhandel oder Büro zu Restaurant oder Kneipe oftmals ein Knackpunkt. Herausfordernd kann hier zum Beispiel die Schaffung ordnungsgemäßer Rettungswege werden, die Installation einer Sprinkleranlage oder auch die Frage der Brandlast in den Räumen. Als Brandlast wird die Menge und Art brennbarer Gegenstände auf einer Fläche bezeichnet.

Restaurant braucht mehr Parkplätze als Büro

Auch die Parkplatzsituation spielt bei der Umnutzung eine große Rolle. Für einen sogenannten Gaststätten- und Beherbergungsbetrieb sind je nach Bundesland etwa viermal so viele Stellplätze vorgeschrieben wie für ein Büro. Diese Anforderung ist selten ohne größeren Aufwand zu erfüllen.

Beim Antrag auf eine Nutzungsänderung fällt außerdem ins Gewicht, welcher Art die geplante Gaststätte sein wird. Gerade wenn es um Clubs, Bars oder Eventgastronomie geht, berücksichtigen die Behörden das örtliche Umfeld noch einmal mehr. Ist die Umgebung von reinen Wohnimmobilien geprägt, wird die Nutzungsänderung unter Umständen abgelehnt. 

Umnutzung zum Büro gilt als einfacher

Die umgekehrte Nutzungsänderung – weg von Gastronomie, hin zu Büro oder Einzelhandel – ist hinsichtlich des Brandschutzes und der Parkplätze meist der einfachere Weg. Allerdings ist auch diese Art der Umnutzung nicht zwingend ein Selbstgänger. Schließlich ist oft ein Umbau in größerem Stil erforderlich. Dann muss außer der Nutzungsänderung auch eine Baugenehmigung beantragt werden. Insgesamt gilt diese Art der Umnutzung aber als weniger hürdenreich. 

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