2. Was muss im Notarvertrag stehen?
Ein Großteil des Notarvertrages besteht oftmals aus standardisierten Formulierungen und Paragraphen. Das bedeutet allerdings nicht, dass hier nicht auf individuelle Wünsche eingegangen werden kann: Während des Notartermins wird der Notar den Kaufvertrag, der im Vorfeld bereits an Käufer und Verkäufer der Immobilie zur Durchsicht überreicht wurde, noch einmal vorlesen.
Auch in diesem Abschnitt des Immobilienverkaufs können noch Änderungen hinsichtlich des Kaufvertrages getroffen werden, sofern dies dem Wunsch beider Parteien entspricht. Der Notar wird in seiner Funktion als Vermittler erläutern, inwiefern solche Änderungen juristisch möglich sind. Zu seinen Aufgaben gehört es allerdings nicht, festzustellen, ob solche kurzfristigen Änderungen des Notarvertrags der einen oder anderen Partei zum Nachteil gereicht.
3. Wann ist ein Notarvertrag gültig?
Mit der Unterschrift unter dem Notarvertrag sind die beschriebenen Vertragsinhalte für alle unterzeichnenden Personen bindend. Trotzdem können Umstände auftreten, durch die von einem Notarvertrag zurückgetreten werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Immobilienverkäufer der Kaufpartei eklatante Mängel an der Immobilie wissentlich vorenthalten hat. Ebenfalls ist ein Rücktritt möglich, wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer der Immobilie im Vorfeld eine entsprechende Rücktrittsklausel oder bestimmte Rücktrittsgründe im Vertrag vereinbart haben.
4. Checkliste: Was gehört in den Notarvertrag?
Keine Immobilie ist wie die andere – deshalb unterscheiden sich auch alle Notarverträge inhaltlich voneinander. Trotzdem gibt es gewisse Abschnitte, die in jedem Notarvertrag aufgeführt sind. Hier sind die wichtigsten Informationen, die ein Notarvertrag in der Regel enthält:
✓ Persönliche Daten der Vertragsparteien: Dieser Teil des Notarvertrages führt die allgemeinen Informationen zu den beiden beteiligten Vertragsparteien auf.
✓ Informationen zur Immobilie: Hier werden die wichtigsten, allgemeinen Daten zur Immobilie erfasst. Dazu gehören zum Beispiel die Art des Objekts, die Anschrift und die Größe der Wohnfläche.
✓ Energieausweis: Kein Notarvertrag ohne Energieausweis: Seit der Energieeinsparverordnung von 2014 ist die Angabe zur Energieeffizienz eines Gebäudes verpflichtend. Durch den Energiepass bekommen Immobilienkäufer einen Eindruck, mit welchen Heizkosten sie beispielsweise rechnen können.
✓ Grundbuchdaten: In diesem Teil werden die wichtigsten Daten aus dem Grundbuch aufgelistet. Enthalten sind unter anderem Informationen zu den bisherigen Eigentümern, die im Grundbuch stehen, und die vorangegangenen Besitzer der Immobilie.
✓ Informationen über Grundschulden: Eng mit den Grundbuchdaten verknüpft sind die Informationen über eventuell bestehende Grundschulden. Diese führen alle Darlehen im Notarvertrag auf, die für die Immobilie aufgenommen wurden, oder die für die Immobilie als Sicherheit dienen.
✓ Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Was kostet die Immobilie und wann muss der vereinbarte Kaufpreis für das Objekt beglichen werden? In diesem Abschnitt des Notarvertrages werden solche Informationen aufgeführt.
✓ Finanzierungsinformationen: Der Notarvertrag enthält in der Regel auch Informationen dazu, wie der Käufer die Immobilie finanziert.
✓ Informationen zur Vermietung: Nicht immer ist die Immobilie, die es zu verkaufen gilt, auch bezugsfertig. Falls das Objekt bereits vermietet ist, finden sich diese Informationen in diesem Abschnitt des Notarvertrages.
Entsprechend der Immobilie und der Wünsche beider Vertragsparteien kann der Notarvertrag beim Immobilienverkauf selbstverständlich noch weitere Punkte beinhalten. Deshalb stellt die oben aufgeführte Checkliste lediglich ein allgemeines Beispiel für den notariellen Kaufvertrag dar. Um den Weg zu dieser entscheidenden Phase des Immobilienverkaufs möglichst effizient zu gestalten, lohnt es sich, einen erfahrenen Immobilienmakler zu beauftragen. Dieser kann die mühseligen aber notwendigen Aufgaben nach den Wünschen des Hausverkäufers abwickeln.
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