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Was ist ein Grundbuch und was ein Grundbucheintrag?

Beim Hauskauf bietet der Grundbucheintrag optimale Sicherheit, denn er ist fast wie eine Biografie des Hauses. Im Grundbuch stehen Informationen zur Entstehung, zu den Eigentümern sowie zur Immobilienfinanzierung. Der Grundbucheintrag ist verlässlich und zeigt in rechtsverbindlicher Form Eigentum an einer Immobilie an.

Wie ist das Grundbuch gegliedert?

Der Grundbucheintrag ist permanent und selbst alte Daten werden nicht gelöscht, sondern als nicht mehr aktuell markiert. Die Eckdaten der Immobilie werden im sogenannten Bestandsverzeichnis beschrieben. Aspekte wie die Lage des Grundstückes, die Größe und Informationen zur Bebauung finden sich hier. Jeder Grundbucheintrag enthält drei Kategorien.

Grundbuch Abschnitt 1 – Wer sind die Eigentümer?

Im ersten Abschnitt befinden sich Informationen zu den Eigentümern. Hier steht, wer genau das Haus bzw. die Wohnung besitzt und ob es mehrere Eigentümer gibt. Darüber hinaus finden sich hier auch Angaben über die Eigentumsverteilung, denn Häuser können zum Beispiel von Eheleuten zu gleichen oder verschiedenen Teilen besessen werden.

Grundbuch Abschnitt 2 – Verkauf der Immobilie

Im zweiten Abschnitt des Grundbucheintrages befinden sich Informationen, die zeigen, ob das Haus verkauft worden ist. Durch einen Eintrag an dieser Stelle, der sich „Auflassungsvormerkung“ nennt, kann ein Käufer sicherstellen, dass das Haus nicht mehrmals verkauft wird. Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung bei jedem Kauf; sie dient als Schutz für den Käufer. Darüber hinaus befinden sich in dieser zweiten Kategorie Lasten und Beschränkungen der Immobilie. Abmachungen mit Nachbarn über Wegerechte werden hier niedergeschrieben. Diese Vereinbarungen müssen auch von neuen Käufern eingehalten werden, denn es gilt: Das Grundbuch hat recht. Auch ein Verzeichnis der Gas-, Wasser- und Stromleitungen befindet sich hier. Ist das Haus Teil einer Testamentsvollstreckung oder Teil eines Insolvenzverfahrens des Eigentümers, dann steht dies ebenfalls in dieser Rubrik.

Grundbuch Abschnitt 3 – Grundschuld-Kosten und der finanzielle Status der Immobilie

In dem dritten Abschnitt des Grundbuches geht es um die Finanzen. Sie ist eine Art Bankkontoauszug der Immobilie und bietet einen Einblick in die finanzielle Geschichte des Hauses. Alle Schulden, die für die Immobilie aufgenommen wurden oder die für die Immobilie als Sicherheit dienen, stehen in dieser Rubrik. Dies umfasst Grundschulden sowie Hypotheken. In manchen Fällen kann eine Hypothek, die nach der Grundschuld beim Hauskauf hinzugekommen ist, ein Indiz dafür sein, dass das Haus eine Renovierung erhalten hat.

Was kostet ein Grundbucheintrag?

Die Gebühren für Grundbucheinträge sind unterschiedlich. Wenn der Kaufvertrag beurkundet oder der Käufer ins Grundbuch eingetragen wird, fallen Notarkosten an. Beim Verkauf kommen normalerweise noch weitere Gebühren dazu, bevor ein Haus den Besitzer wechselt. Die Löschung der Grundschuld, das Eintragen von Wege- und Wohnrechten sowie die Auflassungsvormerkung und die Vorkaufsverzichterklärung müssen alle gebührenpflichtig vom Notar vermerkt werden. Beim Haus- oder Wohnungskauf entstehen also Grundbuch- und Notarkosten. Ein Notar berechnet für die Beurkundung des Kaufvertrages bereits den 2-fachen Gebührensatz. Darüber hinaus kostet der Vollzug des Eigentumsüberganges noch mehr. Alles in allem kann man mit 5 oder 5,5 Gebührensätzen pro Kauf rechnen. Die Kosten variieren stark, als Richtwert gilt: Mit der Umsatzsteuer können diese Kosten 1,5 Prozent des Kaufpreises betragen.

Wenn die Suche nach Ihrem neuen Haus erfolgreich war, sollten Sie vor der finalen Kaufentscheidung unbedingt das Grundbuch einsehen. Der Einblick wird allerdings nicht ohne gute Begründung gestattet. Der Käufer muss belegen können, dass er eine Berechtigung für die Einsicht hat. Eine Vollmacht vom aktuellen Eigentümer, die das Kaufinteresse bestätigt, wird also benötigt. Dies schützt die Haus- und Wohnungsbesitzer vor neugierigen Freunden, Verwandten und auch Paparazzi.

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