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Engel & Völkers Saarbrücken
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W-02T0F3 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Adriana Schultz
Saarland Immobilienvermittlung GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
12Badezimmer
4Wohnfläche
365 m²Gesamtfläche
465 m²Grundstücksfläche
221 m²Zustand
Sehr gutBaujahr
1750Energieausweis vorhanden
In BearbeitungEnergieträger
FernwärmeDas Gebäude befindet sich inmitten der Saarbrücker Altstadt. Die Umgebung ist geprägt von Bauten historischer Bedeutung und zeichnet sich durch charmante Kopfsteinpflaster, schöne Stadthäuser und malerische Plätze aus. Das Saarbrücker Zentrum ist in wenigen Gehminuten über die alte Fußgängerbrücke zu erreichen. Hier finden sich sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Apotheken, Schulen, Kitas und Hochschulen sind somit schnell zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Auch die Autobahnen in Richtung Mannheim/Kaiserslautern und Richtung Luxemburg/Trier und Saarlouis liegen unmittelbar vor der Haustür. Die Saarbrücker Altstadt ist ebenfalls geprägt von verschiedenen kleinen Gaststätten, die für beste kulinarische Erlebnisse sorgen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Saarstraße 1, 66111, Saarbrücken
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.