Lassen Sie sich persönlich beraten
Engel & Völkers Viersen
+49 2162 89732 20
W-02UIGS – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Susanne Schürger
EuV Niederrhein Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Schlafzimmer
1Badezimmer
1Terrassenoberfläche
20 m²Wohnfläche
132 m²Zustand
TopStellplätze
3Baujahr
1832Energieausweis vorhanden
NeinEnergieträger
GasheizungDiese Immobilie befindet sich in ruhiger Außenlage von Viersen-Dülken, ein liebenswerter Teil von Viersen und Wohnort im Grünen mit einem interessanten, historischem Ortskern. Die einerseits ruhige Lage und andererseits gute Anbindung über die Autobahnen A61, A52 und A44 an die Rheinmetropolen und die benachbarten Niederlande machen Ihren neuen Lebensmittelpunkt zu einem attraktiven Standort. Mönchengladbach ist nur ca. 10 km entfernt, in Düsseldorf sind Sie in ca. 25-30 min. Auch eine gute Infrastruktur hinsichtlich ÖPNV, Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte sowie Banken sind gegeben. Viersen bietet neben Kindergärten auch sämtliche Schulformen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Dülkener Strasse 4, 41747, Viersen
+49 2162 89732 20
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.