Lassen Sie sich persönlich beraten
Engel & Völkers Karlsruhe
+49 721 89 35 70
W-02SNVG – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Marija Starcevic
Immo Projekte GmbH & Co.KG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
10Badezimmer
3Wohnfläche
262 m²Grundstücksfläche
636 m²Garagen
2Stellplätze
2Baujahr
1957Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
242.9 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Stadt Karlsruhe ist die drittgrößte Stadt in Baden-Württemberg und liegt rechtsrheinisch in der Trinationalen Metropolregion Oberrhein. Die Großstadt unterteilt sich in 27 Stadtteile, die sich in weitere Stadtviertel gliedern. Die angebotene Immobilie liegt im Stadtteil Rüppurr, einer der begehrtesten Wohnlagen in Karlsruhe. Rüppurr hat ca. 11.000 Einwohner und besticht durch die ruhige wie auch grüne Umgebung und dennoch ist man direkt an die Stadt angebunden. Vor Ort befinden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Restaurants, Cafés, Ärzte, Schulen, Kindergärten und Banken. Mit der Autobahnanschlussstelle Karlsruhe Mitte und Ettlingen an der A5 ist der Stadtteil direkt an das deutsche Fernstraßennetz angebunden. Die Karlsruher Innenstadt ist mit den Stadtbahnlinien S1 und S11 bequem in wenigen Minuten zu erreichen. Das Haus selbst liegt im Märchenviertel. Die Bebauung der Straße ist meist durch Einfamilienhäuser geprägt. Genießen Sie hier alle Vorzüge einer ausgezeichneten Infrastruktur und der Bestlage von Rüppurr.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Karlstraße 49, 76133, Karlsruhe
+49 721 89 35 70
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit der Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.