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Engel & Völkers Mülheim
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W-02U5CY – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Petra Kostelidis
EV Mülheim Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
8Schlafzimmer
6Badezimmer
3Wohnfläche
210 m²Grundstücksfläche
359 m²Zustand
GutBaujahr
1900Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
179.5 kWh/m²aDiese schöne Immobilie befindet sich in einem äußerst beliebten und bevorzugtem Wohnstandort in Mülheim. Die ruhige Anliegerstraße verbindet den sehr gefragten Stadtteil Holthausen mit der Mülheimer Innenstadt. Das Zweifamilienhaus liegt im mittleren Abschnitt der Straße, in einer Tempo-30-Zone. Das ansprechende Wohngebiet erstreckt sich in unmittelbarer Nähe zur Ruhr und deren Tal mit einem ansprechenden Freizeit- und Erholungswert, sowie unmittelbar an einem Grüngürtel, der sich als Catho-Wenzel-Park mit der zentralen bekannten Mülheimer Freilichtbühne bis hin zum Klusepark erstreckt. Die Innenstadt von Mülheim erreichen Sie in wenigen Minuten zu Fuß. Ebenso das „Dorf Saarn“ und weitere Einkaufsmöglichkeiten am „Oppspring“ sind schnell erreicht. Insofern sind sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, Restaurants, Bistros, Banken, Ärzte, Schulen sowie Sport- und Freizeitmöglichkeiten in näherer Umgebung ausreichend vorhanden. Die Verkehrsanbindung in das gesamte Rhein- und Ruhrgebiet ist durch die in wenigen Minuten erreichbaren Anschlussstellen der A 40 und der A 52 als sehr gut einzustufen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Düsseldorfer Straße 106, 45481, Mülheim
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.