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- 3 min.
- 13.10.2025
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Immobilien zählen nach wie vor zu den beständigsten und risikoärmsten Kapitalanlagen in Deutschland: Während sich Häuser und Wohnungen, beispielsweise in Hamburg Bergedorf, auch in Krisenzeiten als wertstabile Assets bewiesen haben, generieren sie durch die Vermietung der Immobilie zusätzliches, passives Einkommen. Um eine realistische Berechnung Ihrer Renditeerwartungen vornehmen zu können, gilt es jedoch, auch rechtliche Regularien zu berücksichtigen. Darunter fällt beispielsweise die Mietpreisbegrenzungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg, besser bekannt als „Mietpreisbremse“. Was Sie vor dem Hintergrund einer Neuvermietung in Hamburg Bergedorf oder einem der benachbarten Stadtteile berücksichtigen sollten, fasst Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg im nachfolgenden Artikel für Sie zusammen.
Um Mieter vor den in den vergangenen Jahren kontinuierliche gestiegenen Mietpreisniveaus in Hamburg zu schützen, und vermieteten Wohnraum bezahlbar zu halten, hat der Hamburger Senat im Juli 2015 erstmals eine Mietpreisbremse beschlossen, die für Neuvermietungen auf dem gesamten Stadtgebiet anzuwenden ist. Sie basiert auf der durch die Bundesregierung geschaffenen Möglichkeit für die Länder, eigenständig auf angespannte Situationen am Wohnungsmarkt zu reagieren, und war zunächst für 5 Jahre gültig. Im Jahr 2020 wurde die Mietpreisbremse nach Auslaufen der Ursprungsregelung um weitere fünf Jahre verlängert, sodass die darin festgelegten Vermietungs-Regelungen nunmehr bis 2025 Bestand haben. Wie sich die Marktsituation bis dahin entwickelt haben wird, ist nach Ansicht der Immobilienmakler bei Engel & Völkers Hamburg nur schwer abzusehen. Allerdings gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon aus, dass die Mietpreisbremse nach 2025 ersatzlos auslaufen wird.
Möchten Sie ein Haus, eine Wohnung oder eine vergleichbare Wohnimmobilie in Hamburg neu vermieten, darf der festgelegte Mietpreis das ortsübliche Vergleichsniveau um höchstens 10% überschreiten. Maßgeblich für die Ermittlung dieses Vergleichsniveaus ist der Mietenspiegel der Stadt Hamburg, der in regelmäßigen Abständen veröffentlicht wird und Angaben für verschiedene Lagen, Immobiliengrößen und Ausstattungsniveaus enthält. Lässt sich daraus kein angemessener Vergleichswert herleiten – etwa dann, wenn die Beschaffenheit einer außergewöhnlichen Immobilie nicht durch den Mietenspiegel erfasst wurde – können stattdessen auch drei ähnliche Vergleichsobjekte herangezogen werden. Der mittlere Mietzins dieser Immobilien ist dann als entsprechender Schwellenwert anzusehen.
Als regulativer Einflussfaktor wirkt sich die Mietpreisbremse sicherlich limitierend auf maximale Renditeerwartungen aus, die in Anbetracht der hohen Nachfrage in Hamburg möglich wären. Aufgrund des weiterhin allgemein hohen Mietpreisniveaus und nachträglicher Anpassungsmöglichkeiten des Mietpreises im Rahmen der Kappungsgrenze präsentiert sich die Vermietung von Immobilien in Hamburg für Eigentümer nach Einschätzung von Immobilienmaklern dennoch als attraktives Gesamtkonzept. Um eine langfristig einträgliche, stabile und unkomplizierte Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Bergedorf einzurichten, wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei Engel & Völkers Hamburg!
Tatsächlich findet die Mietpreisbremse nicht bei allen Neuvermietungen Anwendung: So können Sie für Neubauimmobilien – also Häuser oder Wohnungen mit Fertigstellungsdatum nach dem 01. Oktober 2014, die erstmalig vermietet werden – einen Mietzins unabhängig von der Mietpreisbremse fordern. Auch Immobilien, die in großem Stil modernisiert wurden, stellt der Gesetzgeber mit Neubauten gleich, wenn ein entsprechender Umfang vorzuweisen ist, sodass auch hier Preise jenseits der 10% über ortsüblicher Vergleichsmiete möglich sind. Ein dritter Ausnahmefall besteht dann, wenn die Immobilie zuvor zu einem Preis vermietet wurde, die über der Grenze der Mietpreisbremse liegt. Soll das Haus oder die Wohnung im Anschluss daran neu vermietet werden, gilt der alte Mietpreis als Obergrenze, sodass die Mietpreisbremse nicht zu einer faktischen Senkung Ihrer bisherigen Einkünfte führt.
Möchten Sie weitere Informationen rund um die Mietpreisbremse einholen oder Ihre Immobilie in Hamburg Bergedorf und Umgebung zu besten Konditionen vermieten? Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg begleitet Sie gerne zuverlässig und professionell bei Ihrem Anliegen. Gemeinsam beleuchten wir Ihre individuelle Situation in einem persönlichen Beratungsgespräch, zu dem Sie gerne einen kostenfreien und völlig unverbindlichen Termin mit uns vereinbaren können. Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir freuen uns darauf, Ihr Vermietungsvorhaben schon bald erfolgreich in die Tat umzusetzen!
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