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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und seine Bedeutung für Bestandsgebäude

Die Bedeutung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bestandsgebäude lässt sich nicht übersehen: Es setzt neue Standards für die energetische Leistung von Gebäuden, von der Dämmung bis hin zur Heizung – und beeinflusst damit maßgeblich die Renovierungs- und Sanierungsstrategien. Diese Gesetzesänderungen sind nicht nur wichtig, um den Energieverbrauch zu minimieren, sondern auch, um die Immobilien an zukünftige Umweltstandards anzupassen. In einer Welt, in der Nachhaltigkeit im Fokus steht, ist das Verständnis und die Anwendung des GEG für jeden, der in der Immobilienbranche tätig ist, unerlässlich.

  • Die Modernisierung

    Jede Anpassung an Bestandsgebäude gemäß dem Gebäudeenergiegesetz sollte auf die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten der Immobilie zugeschnitten sein.

  • Einklang mit aktuellen Vorschriften

    Die Modernisierung muss im Einklang mit den aktuellen Vorschriften und Energiestandards stehen, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgibt.

  • Wahl von Fachfirmen und Experten

    Die Auswahl von vertrauenswürdigen Fachfirmen und Experten, die mit den Anforderungen des GEG vertraut sind, ist für die Qualität und den Erfolg der Modernisierungsmaßnahmen entscheidend.

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Grundlagen des Gebäudeenergiegesetzes – und wie es sich auf Bestandsgebäude auswirkt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), ein Schlüsselgesetz im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden, dient als Grundstein für die Senkung des Energieverbrauchs und die Minimierung der CO₂-Emissionen. Es stellt eine Fusion aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar. Das GEG schafft einheitliche Vorgaben für den Energiebedarf von Neubauten sowie Bestandsgebäuden und zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden durch verschiedene Maßnahmen zu verbessern.

Die Hauptziele des GEG bestehen darin, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren und gleichzeitig den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Dies soll durch die Festlegung von Mindeststandards für die Wärmedämmung, Heizungsanlagen und die Nutzung erneuerbarer Energien erreicht werden. Für Bestandsgebäude bedeutet dies, dass bei Renovierungen oder Erweiterungen bestimmte energetische Standards eingehalten werden müssen. Dazu gehören Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Bauteilen und die Effizienz von Heizungsanlagen.

Das Gesetz berücksichtigt auch den zunehmenden Bedarf an klimafreundlichen Lösungen und trägt zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele bei. Durch die Implementierung des GEG werden Gebäudeeigentümer ermutigt, energieeffiziente Technologien zu nutzen und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Pflichten bei Erneuerung und Modernisierung von Bestandsgebäuden

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert spezifische Pflichten für die Erneuerung und Modernisierung von Bestandsgebäuden: Diese zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Wichtige Aspekte sind dabei der Austausch alter Heizsysteme, die Dämmung von Gebäudehüllen und die Erneuerung von Fenstern und Türen. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit Februar 2002 im Gebäude wohnen, sind von bestimmten Vorgaben ausgenommen. Beim Kauf solcher Immobilien müssen diese Pflichten jedoch innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden​​.

Anforderungen an Heizungssysteme und Dämmung

Beim Austausch von Heizungssystemen gibt das GEG strenge Richtlinien vor. So dürfen beispielsweise ab 2026 Heizkessel, die mit Heizöl oder festen fossilen Brennstoffen betrieben werden, nur unter bestimmten Bedingungen neu eingebaut oder installiert werden. Die energetische Dämmung der Gebäudehülle ist ebenfalls geregelt: Wird mehr als 10 Prozent der Fläche einer Außenbauteilgruppe verändert, muss der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) bestimmte Höchstwerte einhalten​​​​.

Regelungen für den Austausch von Heizungen

Das GEG schreibt vor, dass neu installierte Heizungen in Bestandsgebäuden ab einem bestimmten Zeitpunkt zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Reparaturen an bestehenden Heizungen sind jedoch weiterhin erlaubt. Zusätzlich gelten bei einem Totalausfall der Heizung großzügige Übergangsfristen für den Ersatz durch eine neue Heizung, die den Anforderungen entspricht. Für Gas- oder Ölheizungen können diese Fristen bis zu 13 Jahren betragen​​.

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Auswirkungen der GEG-Novelle 2023

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2023 bringt signifikante Änderungen, die darauf abzielen, die Klimaziele bis 2045 zu erreichen und Emissionen deutlich zu reduzieren. Die wichtigsten Neuerungen betreffen insbesondere die Art und Weise, wie Heizungen in Gebäuden zu betreiben sind. Ab 2024 wird eine Heizungspflicht eingeführt, wonach neue Heizsysteme in Neubaugebieten mit mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten​​.

Spezifische Änderungen für Bestandsgebäude

Für Bestandsgebäude greift die 65%-EE-Pflicht beim Tausch der Heizung erst mit einer vorliegenden kommunalen Wärmeplanung. Für alle neuen Heizungen wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie ab Mitte 2028 verbindlich. Bis dahin dürfen Sie im Bestand und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten weiterhin Gasheizungen verbauen, sofern sie auf Wasserstoff umrüstbar sind (H2-ready). Diese Übergangsregelung ermöglicht es Eigentümern, sich an die neuen Anforderungen anzupassen, ohne sofort große Investitionen tätigen zu müssen​​.

Kommunale Wärmeplanung und ihre Folgen

Ein wesentlicher Bestandteil der GEG-Novelle ist die Einführung einer kommunalen Wärmeplanung in ganz Deutschland. Diese Planung wird entscheidend sein, um festzulegen, welche Heizungssysteme in Zukunft erlaubt sind. Sobald die Wärmeplanung vorliegt, wird es zwei Optionen geben:

  1. Ist ein klimaneutrales Gasnetz vorgesehen, dürfen H2-ready-Gasheizungen weiterhin verbaut werden.

  2. Ist kein solches Netz geplant, sollen Heizungen, die zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden, zum Einsatz kommen. Für Eigentümer, die sich vor dem Vorliegen der Wärmeplanung für eine reine Gasheizung entschieden haben, wird es eine Pflicht geben, auf ein hybrides System umzurüsten oder klimaneutrale Gase beizumischen​​.

Überblick über Fördermöglichkeiten für Bestandsgebäude

Um die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes zu erleichtern, gibt es verschiedene Förderprogramme, die Eigentümern von Bestandsgebäuden finanzielle Unterstützung bieten. Diese sind darauf ausgerichtet, die Kosten für energetische Sanierungen, wie beispielsweise den Austausch von Heizsystemen oder die Verbesserung der Dämmung, zu reduzieren.

  • Tipp:

    Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet beispielsweise Förderkredite und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an. Die Höhe der Förderung hängt oft von der Effizienz der umgesetzten Maßnahmen ab. Je besser die Energieeffizienz eines sanierten Gebäudes, desto höher fällt die Förderung aus.

Beratungspflichten und Hilfestellungen für Eigentümer

Neben finanziellen Förderungen ist auch die Beratung ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung für Eigentümer: Ab 2024 müssen sich jene vor dem Einbau einer neuen Heizung über mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und potenzielle Unwirtschaftlichkeit beraten lassen. Diese Beratung kann durch Handwerksbetriebe oder Energieberater erfolgen und soll sicherstellen, dass Eigentümer informierte Entscheidungen treffen. Die Beratungspflicht ist somit ein wesentliches Element, um die Komplexität der neuen Regelungen zu bewältigen und eine effiziente Umsetzung der GEG-Vorgaben zu ermöglichen​​.

Realisierung des Gebäudeenergiegesetzes an Bestandsgebäuden – eine Zusammenfassung

Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Praxis erfordert von Eigentümern und Verwaltern von Bestandsgebäuden ein umfassendes Verständnis der neuen Anforderungen und eine sorgfältige Planung. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilfreich:

  • Informieren und beraten lassen: Eigentümer sollten sich zunächst über die spezifischen Anforderungen des GEG informieren und professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

  • Bestandsaufnahme durchführen: Eine detaillierte Analyse des aktuellen Zustands des Gebäudes hilft dabei, notwendige Maßnahmen zu identifizieren.

  • Fördermöglichkeiten prüfen: Es ist ratsam, sich über verfügbare Förderprogramme zu informieren und diese bei der Finanzierung der Maßnahmen zu berücksichtigen.

  • Planung der Umsetzung: Basierend auf der Bestandsaufnahme und den GEG-Vorgaben sollten Eigentümer einen detaillierten Plan für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erstellen.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des GEG ist die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen. Lösungsansätze hierfür sind die Inanspruchnahme von Fördermitteln und die Nutzung von energieeffizienten Technologien, die langfristig Kosten einsparen können. Bei der Anpassung älterer Gebäude an moderne Energiestandards können innovative Dämmtechniken und der Einsatz von erneuerbaren Energien eine Schlüsselrolle spielen.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz zu einer nachhaltigen Zukunft für Bestandsgebäude

In einem Markt, der zunehmend Wert auf nachhaltiges und energieeffizientes Wohnen legt, wird die Einhaltung der GEG-Vorgaben zum Schlüssel für den Erfolg. Engel & Völkers versteht sich als kompetenter Partner in diesem Prozess, um Eigentümer von Bestandsgebäuden bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen und zu beraten. Unsere Expertise stellt sicher, dass alle Maßnahmen effektiv und gemäß den gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden, um so den Weg zu einer nachhaltigeren und energiebewussten Zukunft zu ebnen.

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