
- 6 min.
- 15.06.2026
Was Eigentümer, Vermieter und Käufer jetzt wissen müssen – inklusive der neuen Regelungen ab Mai 2026

Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument im deutschen Immobilienmarkt. Er bildet die energetische Effizienz eines Gebäudes ab und ist bei Verkauf und Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten für einen Energieausweis sowie die damit verbundenen Pflichten variieren je nach Gebäude und Situation – und haben sich mit den neuen Regelungen ab Ende Mai 2026 spürbar verändert. Wer sich frühzeitig informiert, spart Zeit, Geld und vermeidet unnötigen Aufwand.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Definition: Was genau ist ein Energieausweis?
Gesetzliche Grundlagen und Verpflichtungen
Kontrolle der Energieausweis-Pflicht
Arten von Energieausweisen
Neue Regelungen ab Mai 2026
Kosten und Aufwand für den Energieausweis
Energieberater und ihre Rolle
Ihre Pflichten in Sachen Energieausweis – Engel & Völkers unterstützt
Der Energieausweis ist bei Verkauf oder Vermietung verpflichtend für Eigentümer
Ab Ende Mai 2026 gilt die Ausweispflicht auch bei Mietvertragsverlängerungen und umfassenden Renovierungen
Die Kosten für einen Energieausweis hängen von Gebäudegröße, Ausweisart, Aussteller und Region ab
Es gibt zwei Ausweisarten: Der Verbrauchsausweis ist günstiger als der Bedarfsausweis – Letzterer wird durch neue Berechnungsmethoden teurer
Bei Verstoß gegen die Energieausweis-Pflicht drohen empfindliche Bußgelder
Die neue Energieklassenskala (A bis G) ersetzt das bisherige System (A+ bis H)
Energetische Effizienz transparent
Der Energieausweis macht die energetische Qualität einer Immobilie sichtbar – für Käufer, Mieter und Kreditgeber gleichermaßen. Er ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.
Unterschiedliche Ausweisarten
Bedarfs- und Verbrauchsausweis ermöglichen es, Gebäude zu vergleichen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Kosten für die Erstellung
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises variieren je nach Ausweisart, Gebäudegröße und Region. Ab Mai 2026 steigen die Kosten für Bedarfsausweise deutlich.
Energetische Sanierungen
Der Energieausweis schafft Transparenz für Käufer und Mieter, dient als Anreiz für energetische Sanierungen und trägt durch die Berücksichtigung von CO₂-Emissionen aktiv zum Klimaschutz bei.
Der Energieausweis – auch als Energiepass bekannt – bewertet die energetische Effizienz eines Gebäudes und macht sie für alle Beteiligten nachvollziehbar. Er zeigt, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht und in welchem Maß erneuerbare Energien genutzt werden. Potenzielle Käufer und Mieter erhalten damit eine verlässliche Grundlage, um die langfristigen Energiekosten einer Immobilie einzuschätzen.
In Deutschland ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und spielt eine zentrale Rolle beim Immobilienverkauf oder der Vermietung. Es gibt zwei Ausweisarten: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis, die jeweils unterschiedliche Informationen liefern.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die rechtliche Grundlage und schreibt vor, dass neben dem Energieverbrauch auch die CO₂-Emissionen eines Gebäudes im Ausweis berücksichtigt werden. Insgesamt ist der Energieausweis ein wichtiges Instrument, um energieeffizientes Bauen und Wohnen zu fördern.
Hier haben wir umfangreiche Informationen zum Energieausweis für Sie zusammengestellt.
Fast jedes beheizte und dauerhaft genutzte Gebäude benötigt einen Energieausweis. Die Vorlagepflicht gilt insbesondere beim Verkauf oder der Neuvermietung von Immobilien. Ausnahmen bestehen etwa für selbstgenutzte Eigenheime oder Gebäude unter 50 Quadratmetern.
Die Pflicht ergibt sich aus europäischen und nationalen Gesetzen zur Energieeffizienz. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben. Ab Ende Mai 2026 wurde der Anwendungsbereich der Ausweispflicht erheblich erweitert – dazu mehr im Abschnitt zu den neuen Regelungen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für Energieausweise in Deutschland. Es löste die frühere Energie-Einsparverordnung (EnEV) ab und legt fest, dass neben dem Energieverbrauch auch die Klimaauswirkungen eines Gebäudes in den Ausweis einfließen. Das GEG gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude und definiert Mindestanforderungen an die energetische Qualität.
Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht werden mit Bußgeldern geahndet. Die Überwachung erfolgt stichprobenartig. Sowohl Eigentümer als auch Vermieter müssen sicherstellen, dass der Energieausweis rechtzeitig erstellt und den potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt wird. Die Bußgelder variieren je nach Schwere des Verstoßes und Bundesland. Es empfiehlt sich daher, die gesetzlichen Verpflichtungen ernst zu nehmen und sich frühzeitig um einen gültigen Energieausweis zu kümmern.
Die Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden erfolgt durch verschiedene Arten von Energieausweisen. Erfahren Sie, welche Energieausweise es gibt.
| Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen, die sich in ihrer Methodik unterscheiden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Bedarfsausweis basiert auf einer energetischen Analyse des Gebäudes. Er berücksichtigt Baukonstruktion, Dämmung, Heizungsanlage und weitere bauliche Eigenschaften und zeigt, wie viel Energie ein Gebäude theoretisch benötigen würde – unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Dieser Ausweis ist aufwendiger in der Erstellung und daher teurer. | Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der vergangenen Jahre. Er berücksichtigt das Nutzerverhalten und ist in der Regel günstiger zu erhalten. Beide Ausweisarten haben ihre Berechtigung – welche für Ihr Gebäude infrage kommt, hängt von Gebäudetyp und verfügbaren Daten ab. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Energieausweise enthalten auch Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes in Form von Energieeffizienzklassen und Kennwerten. Bislang reichte die Skala von A+ bis H. Ab Ende Mai 2026 gilt ein neues Klassifizierungssystem von A bis G – mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Die Kennwerte zeigen den Endenergiebedarf oder den Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr. Sie ermöglichen einen direkten Vergleich verschiedener Gebäude.
Energieausweise sind in Deutschland in der Regel zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Nach größeren energetischen Änderungen am Gebäude – etwa dem Einbau neuer Fenster oder einer neuen Heizungsanlage – kann es sinnvoll oder erforderlich sein, einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen. Wichtig: Auch wenn alte Ausweise ihre formale Gültigkeit behalten, könnten Kreditinstitute diese zunehmend weniger akzeptieren. Dazu mehr im Abschnitt zu den neuen Regelungen.
Ab Ende Mai 2026 treten weitreichende Änderungen bei den Regelungen für den Energieausweis in Kraft. Wer als Eigentümer oder Vermieter nicht rechtzeitig reagiert, riskiert höhere Kosten und bürokratischen Mehraufwand.
Bisher war ein gültiger Energieausweis vor allem bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht. Ab Ende Mai 2026 gilt die Ausweispflicht auch bei Mietvertragsverlängerungen und umfassenden Renovierungen. Für Vermieter bedeutet das deutlich mehr administrativen Aufwand – eine frühzeitige Vorbereitung ist daher dringend empfehlenswert.
Das bisherige Klassifizierungssystem wird grundlegend reformiert. Die Skala von A+ bis H wird durch eine neue Skala von A bis G ersetzt. Die höchste Klasse A bleibt dabei ausschließlich sogenannten Nullemissionsgebäuden vorbehalten – in der Praxis also fast ausschließlich Neubauten nach aktuellem Standard.
Durch den Wegfall der Klasse H kann es zu automatischen Verschiebungen kommen: Gebäude rutschen möglicherweise in bessere Energieklassen, ohne dass tatsächlich saniert wurde. Eigentümer sollten dennoch nicht voreilig auf eine Verbesserung vertrauen – die neue Berechnungsmethode bringt auch Nachteile mit sich.
Ein oft unterschätzter Faktor: Banken koppeln ihre Finanzierungskonditionen zunehmend an die Energieklasse einer Immobilie. Wer eine Immobilie mit schlechter Energiebilanz finanzieren oder refinanzieren möchte, könnte künftig mit schlechteren Konditionen oder Einschränkungen rechnen. Alte Energieausweise behalten zwar ihre zehnjährige Gültigkeit – bei Kreditinstituten könnten sie jedoch zunehmend an Akzeptanz verlieren.
Der Druck zur energetischen Sanierung steigt damit nicht nur regulatorisch, sondern auch wirtschaftlich.
Die Erstellung eines Energieausweises ist ein wichtiger Schritt, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten und zu dokumentieren. Dieser Abschnitt widmet sich den Kosten und dem Aufwand, der mit der Erstellung eines Energieausweises verbunden ist.
Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Ausweisart, der Gebäudegröße und regionalen Unterschieden ab. Grundsätzlich gilt: Bedarfsausweise sind aufwendiger und daher teurer als Verbrauchsausweise.
Durch die neuen Regelungen ab Mai 2026 steigen die Kosten für Bedarfsausweise weiter. Die neuen Ausweise basieren voraussichtlich auf dem Primärenergiebedarf, was eine aufwendigere Berechnung erfordert. Während Verbrauchsausweise weiterhin ab etwa 100 Euro erhältlich sind, müssen Eigentümer bei Bedarfsausweisen künftig mit mehreren hundert Euro rechnen – für ein Einfamilienhaus können die Kosten zwischen 300 und 800 Euro oder darüber liegen.
Besonders betroffen sind fossil beheizte Gebäude: Die neue Berechnungsmethode bewertet auch die Umweltverträglichkeit, was zu automatisch schlechteren Einstufungen führen kann – selbst ohne bauliche Veränderungen.
Es empfiehlt sich, vor der Beauftragung mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen.
Werden Umbauten oder Sanierungen durchgeführt, die sich auf die Energieeffizienz auswirken, müssen die Kosten für einen neuen Energieausweis einkalkuliert werden. Diese entsprechen den regulären Kosten für einen Energieausweis bei Erstausstellung. Dasselbe gilt nach Ablauf der 10-jährigen Gültigkeit eines Energieausweises. In beiden Fällen wird ein komplett neuer Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt.
| Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Checkliste: Energieausweis-Vorbereitung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Energieausweise dürfen nur von entsprechend qualifizierten und ausstellungsberechtigten Fachleuten erstellt werden. Dazu zählen je nach Qualifikation beispielsweise Architekten, Ingenieure oder speziell geschulte Energieberater. Besonders bei einem Bedarfsausweis ist fachliche Expertise wichtig, da hierfür die baulichen Eigenschaften und die Anlagentechnik des Gebäudes bewertet werden müssen.
Achten Sie bei der Beauftragung auf nachvollziehbare Qualifikationen, Erfahrung und eine transparente Leistungsbeschreibung. Tipps zur Suche nach einem qualifizierten Energieberater finden Sie in unserem entsprechenden Ratgeber.
Tipps und Hilfestellungen für die Suche nach einem qualifizierten Energieberater finden Sie in diesem Artikel.
Einer der Hauptvorteile eines Energieausweises ist die Transparenz, die es für potenzielle Käufer oder Mieter schafft. Der Ausweis gibt Aufschluss darüber, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welche Energiekosten zu erwarten sind. Das ermöglicht fundierte Entscheidungen und eine realistischere Einschätzung der langfristigen Kosten.
Energieausweise können auch als Anreiz für Eigentümer dienen, ihre Gebäude energieeffizienter zu gestalten. Eine schlechte Energieeffizienzklasse kann potenzielle Käufer oder Mieter abschrecken – und motiviert Eigentümer, energetische Sanierungen durchzuführen, um den Wert ihrer Immobilie zu steigern.
Energieausweise leisten einen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie aufzeigen, wie viel CO₂-Emissionen durch den Energieverbrauch eines Gebäudes verursacht werden. Durch die Berücksichtigung der Kohlendioxidemissionen werden Eigentümer und Nutzer sensibilisiert und ermutigt, energieeffiziente Maßnahmen zu ergreifen.
Der Energieausweis ist weit mehr als ein bürokratisches Pflichtdokument. Er schafft Transparenz, fördert energieeffizientes Bauen und Wohnen und gewinnt durch die neuen Regelungen ab Mai 2026 noch stärker an Bedeutung. Wer sich frühzeitig informiert und beraten lässt, sichert sich klare Vorteile – sowohl bei der Kostenplanung als auch bei Finanzierungsfragen.
Engel & Völkers steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den Energieausweis – von der Einschätzung Ihrer Pflichten bis zur Vermittlung geeigneter Fachleute.
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Pflichten und Kosten beim Energieausweis
Während ein Verbrauchsausweis oft schon ab etwa 100 Euro erhältlich ist, liegen die Kosten für einen Bedarfsausweis bei einem Einfamilienhaus meist zwischen 300 und 800 Euro. Durch die neuen Regelungen ab Mai 2026 können die Kosten für Bedarfsausweise noch höher ausfallen, da die Berechnungsmethode aufwendiger wird.
Da der Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht ist und spätestens bei der Besichtigung vom Eigentümer vorgelegt werden muss, trägt dieser die Kosten in der Regel vollständig selbst.
Der Verbrauchsausweis ist die günstigere Form und basiert auf den Heizkostenabrechnungen der vergangenen Jahre. Beim Bedarfsausweis wird die Bausubstanz des Gebäudes analysiert, weshalb die Kosten hier höher ausfallen.
Ab Ende Mai 2026 gilt die Ausweispflicht auch bei Mietvertragsverlängerungen und umfassenden Renovierungen. Zudem wird das Klassifizierungssystem von A+ bis H auf A bis G umgestellt, und die Berechnungsmethode für Bedarfsausweise wird aufwendiger – was höhere Kosten bedeutet.
Die Kosten für einen Energieausweis gelten als Werbungskosten, sofern die Immobilie vermietet oder eine Vermietung geplant ist. Vermieter können diese daher in der Regel steuerlich geltend machen. Die genaue steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab.
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