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Die Sache mit der Grundschuld: Kann eine belastete Immobilie verkauft werden?

Ob zugunsten eines Bauvorhabens, einer Renovierung oder einer Modernisierung:

Um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren, verlangen Kreditinstitute üblicherweise eine Sicherheit, bevor Sie die Auszahlung eines Darlehens bewilligen. Es gehört zur gängigen Praxis, die Immobilie selbst zu belasten, sodass die Bank im Zweifelsfall ihre Ansprüche anhand des entsprechenden Verkaufswertes geltend machen kann. Eine Form solcher Sicherheitsleistungen ist die sogenannte Grundschuld. Wie das dahinterstehende Prinzip funktioniert, und was eine eingetragene Grundschuld für Sie bedeutet, wenn Sie den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung, etwa in Hamburg Bahrenfeld, planen, möchte Ihnen Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Elbe in diesem Artikel beantworten. Lesen Sie weiter!

Oft falsch interpretiert: Die Funktionsweise des Grundschuldeintrags einer Immobilie

Bei einer Grundschuld handelt es sich um das Recht des Gläubigers, die offenen Forderungen bei ausbleibender Rückzahlung des Kreditnehmers über die Pfändung der jeweiligen Immobilie auch ohne Gerichtsurteil einzutreiben. Es wird also ein beschränktes dingliches Recht übertragen, das der Bank Verfügungsvollmachten, etwa zum Verkauf oder zur Versteigerung des jeweiligen Hauses oder der Eigentumswohnung in Hamburg Bahrenfeld, verleiht. Die Grundschuld wird in Abteilung III des Grundbuchs der Immobilie eingetragen und kann durch einen notariell beglaubigten Brief ergänzt werden. Im Gegensatz zur Hypothek, die in der modernen Kreditvergabe nahezu nicht mehr zur Anwendung kommt, ist die Grundschuld nicht an eine fixe Darlehenssumme gekoppelt, was vielen Immobilienbesitzern nicht bekannt ist. Während die Hypothek nach der kompletten Tilgung der ausstehenden Summe erlischt und die Immobilie in Hamburg Bahrenfeld nicht mehr belastet ist, bleibt die Grundschuld auch im Anschluss daran bestehen. Allerdings gehen die damit verbundenen Rechte danach an den Kreditnehmer über, sodass ein Pfändungsrecht an der eigenen Immobilie besteht – sie wird zur sogenannten Eigentümergrundschuld. Hier wird der abstrakte Charakter dieses Konzeptes deutlich, der jedoch auch einige praktische Vorteile bietet. So kann die Grundschuld für die Aufnahme weiterer Kredite verwendet werden, ohne dass ein erneuter Grundbucheintrag nötig wird, sie wird in der Regel problemlos als Sicherheit anerkannt. Auch der Verkauf des Grundschuldbriefes ist möglich.

Wie verhält es sich aber, wenn die Eigentumswohnung oder das Haus in Hamburg Bahrenfeld, auf dem eine Grundschuld lastet, verkauft werden soll? Das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg Elbe berät Sie gern ausführlich zu diesem Thema – im nächsten Abschnitt finden Sie bereits einen Überblick der wichtigsten Zusammenhänge.

Verkauf einer Hamburger Immobilie mit Grundschuld: Diese Möglichkeiten stehen zur Wahl

Grundlegend bestehen zwei Optionen, wenn ein Haus oder eine Eigentumswohnung mit Grundschuld in Hamburg Bahrenfeld verkauft werden soll. Zum einen kann die Grundschuld an den neuen Eigentümer übertragen werden. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob noch ein offenes Darlehen darauf basiert – dieses kann, mit Zustimmung des Kreditgebers, vom Käufer der Immobilie übernommen werden, sodass die restliche Summe sofort abbezahlt wird. Alternativ kann der Kredit zu gleichen Vertragskonditionen vom neuen Eigentümer weitergezahlt werden. In jedem Fall muss ein Notar die Übertragung der Grundschuld vornehmen.

Die zweite Option besteht darin, die Grundschuld im Vorfeld des Verkaufs löschen zu lassen, was nur möglich ist, wenn der damit verbundene Kredit abbezahlt worden ist. Dazu ist eine Löschungsbewilligung erforderlich, die vom Kreditgeber ausgestellt werden muss. Diese wird vom Notar zum zuständigen Amtsgericht weitergeleitet, welches die Löschung dann final vornimmt.

Ob die Grundschuld im Einzelfall beim Verkauf der Immobilie in Hamburg Bahrenfeld übertragen oder gelöscht werden soll, hängt von einigen Faktoren ab: Wie hoch ist das verbleibende Darlehen? Zu welchen Konditionen ist dieses vereinbart worden? Sind nach der Abzahlung des Kredites weitere Investitionen geplant?

Je nachdem, wie die Antworten auf diese Fragen aussehen, erarbeitet Ihr persönlicher Immobilienmakler von Engel & Völkers Hamburg Elbe eine individuelle Lösung für die Grundschuld Ihrer Immobilie. Mit unserer Unterstützung gelingt es Ihnen, Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung in Hamburg Bahrenfeld auch mit noch offener Belastung zu den besten Konditionen zu verkaufen, um sich etwa von den bestehenden Verpflichtungen des Objektes zu lösen oder sich mit dem erzielten Verkaufspreis neuen Projekten zuzuwenden. Unsere kompetenten Immobilienmakler stehen Ihnen

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