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- 25.06.2026
Was Verkäufer wissen müssen: Pflicht, Kosten, Gültigkeit und die zwei Ausweisarten im Überblick

Ein aktueller Energieausweis beim Hausverkauf, der Auskunft über den energetischen Zustand einer Immobilie gibt, zählt zu den essentiellen Unterlagen. Denn seit dem Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) ist ein solcher Energiepass Pflicht, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Fragen rund um die Energieausweis-Pflicht beim Hausverkauf und stellen Ihnen die beiden unterschiedlichen Ausweisarten vor.
Inhaltsverzeichnis
Energieausweis vs. Verbrauchsausweis – was ist das?
Welche Pflichtangaben enthält ein Energieausweis?
Warum braucht man den Energieausweis?
Verstoß gegen Energieausweis-Pflicht beim Hausverkauf: Folgen für Verkäufer
Welcher Energieausweis ist Pflicht?
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Was ist ein Bedarfsausweis?
Wer zahlt den Energieausweis beim Hausverkauf?
Wo erhalte ich den Energieausweis für den Hausverkauf?
Zusammenfassung: Welchen Energieausweis benötige ich?
Engel & Völkers: Unterstützung bei Ihrem Hausverkauf
Für Verkäufer gilt seit 2009 eine Energieausweis-Pflicht beim Hausverkauf, wird von einem zertifizierten Energieberater ausgestellt und ist zehn Jahre gültig
Relevante Daten aus dem Energieausweis müssen bereits im Exposé angegeben werden
Ders Energieausweis ist bei Besichtigungen unaufgefordert vorzulegen
Unterscheidung zwischen einfachem Verbrauchs- und komplexerem Bedarfsausweis
Der Name verrät es bereits: Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, das Aufschluss über die Energieeffizienz einer Immobilie gibt. Er dient potenziellen Miet- oder Kaufinteressenten dazu, eine Vorstellung von den zu erwartenden Energiekosten einer Immobilie zu erhalten. Dabei wird beim Energiepass zwischen dem sogenannten Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. Diese unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Art und Weise, auf die die Daten zur Energieeffizienz des Gebäudes erfasst werden. Ein Bedarfsausweis lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres mit einem Verbrauchsausweis vergleichen. Unabhängig davon enthalten beide Energieausweise Informationen zum Primärenergiebedarf (beim Verbrauchsausweis: Primärenergieverbrauch) sowie zum Endenergiebedarf (Energieverbrauchskennwert) und sind somit essentiell für den Hausverkauf. Was es mit den einzelnen Werten genau auf sich hat, erfahren Sie weiter unten in den Erläuterungen zur jeweiligen Ausweisart.
Nach der relevanten Vorschrift § 87 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss eine Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthalten:
Die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis im Sinne von § 81 oder Energieverbrauchsausweis im Sinne von § 82.
Den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs für das Gebäude.
Die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes.
Bei einem Wohngebäude das im Energieausweis genannte Baujahr.
Bei einem Wohngebäude die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Die Treibhausgasemissionen (auch CO2-Emissionen genannt) werden nicht explizit aufgeführt. Von den Informationen des Energieausweises muss lediglich der Wert des Endenergiebedarfs in der Immobilienanzeige/ im Exposé genannt werden. CO2-Emissionen können natürlich trotzdem im Inserat angegeben werden, das ist aber freiwillig, also nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Seit 2009 ist es gesetzliche Pflicht, den Ausweis potenziellen Interessenten bei einer Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. Seit 2014 ist es zudem gesetzlich vorgeschrieben, dass der Energiepass Teil des Immobilienexposés sein muss. Fehlt der Ausweis, kann dies für den Immobilienverkäufer enorme Kosten bedeuten. Ein vorsätzliches oder fahrlässiges Weglassen des Energieausweises kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Aus diesem Grund ist es den Verkäufern dringend geraten, rechtzeitig den Energieausweis für den Hausverkauf anfertigen zu lassen.
Der Energieausweis beim Hausverkauf ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer gegen diese Pflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld. Schlimmstenfalls droht die Aufhebung eines bereits geschlossenen Kaufvertrags. Auch Vermieter sind nicht ausgenommen und müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie keinen Energieausweis vorlegen.
Wie oben beschrieben wird beim Energieausweis zwischen dem sogenannten Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis unterschieden. Ob für eine Immobilie der eine oder der andere Energiepass in Frage kommt, hängt von unterschiedlichen baulichen Faktoren ab. Zudem unterscheiden sich die Ausweise auch hinsichtlich der Kosten, die für ihre Erstellung anfallen. Die wichtigsten Unterschiede fassen wir deshalb im Folgenden kurz für Sie zusammen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den bisherigen Verbrauchswerten der Immobilie. Bei Mehrfamilienhäusern wird hierzu ein Mittelwert aus dem Energieverbrauch der einzelnen Wohneinheiten gebildet. Der Primärenergieverbrauch des Ausweises gibt an, wie viel Energie benötigt wird, um ein bestimmtes Maß an Wärmeenergie im Haus zu erzielen. Hierbei wird auch die Kohlenstoffdioxidemission des verwendeten Energieträgers (beispielsweise Solarenergie oder Holzpellets) berücksichtigt. Der Primärenergieverbrauch gibt somit Aufschluss über die Umweltverträglichkeit des Gebäudes. Der Energieverbrauchswert spiegelt wiederum die realen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre wider. Er lässt somit Rückschlüsse auf die Energiekosten der Immobilie für diesen Zeitraum zu.
Da sich diese Daten vergleichsweise schnell und unkompliziert erheben lassen, ist der Verbrauchsausweis die günstigere Variante des Energieausweises für den Hausverkauf. Die Verwendung des Verbrauchsausweises im Immobilienexposé ist zulässig für Bestandsgebäude, die die energetischen Mindestanforderungen gemäß GEG erfüllen, sowie für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten.
Der Bedarfsausweis beschreibt den theoretischen Energiebedarf eines Wohngebäudes und wird in einem aufwendigeren Verfahren als der Verbrauchsausweis ermittelt. Hierzu wird die gesamte Immobilie hinsichtlich ihrer Energieeffizienz untersucht, wobei Faktoren wie die Außendämmung, Energiesparfenster und die Beschaffenheit der Heizungsanlage in die Bewertung mit einfließen. Der Bedarfsausweis ist maßgeblich für Neubauten und Gebäude, die die energetischen Anforderungen des GEG nicht erfüllen. Ähnlich wie der Verbrauchsausweis enthält auch der Bedarfsausweis Angaben zum Primärenergiebedarf, der die Umweltverträglichkeit der Immobilie widerspiegelt.
Darüber hinaus gibt er Auskunft über den Endenergiebedarf. Dieser Wert wird anhand der oben genannten Faktoren wie der Dämmung oder der Wärmeschutzverglasung ermittelt. Aufgrund des technischen Gutachtens, das hierfür erstellt werden muss, stellt der Bedarfsausweis die teurere Variante des Energieausweises für den Hausverkauf dar. Da er mehr Energie-Faktoren berücksichtigt, ist der Bedarfsausweis aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis.
Der Energieausweis muss bereits vor dem Hausverkauf im Exposé vorhanden sein. Aus diesem Grund trägt meist der Verkäufer die hierfür anfallenden Kosten. Während Verkäufern den Energieausweis in der Regel nur ein Mal im Zuge der Vermarktung erstellen lassen müssen, stehen Vermieter in der Pflicht, den Energieausweis in regelmäßigen Abständen zu erneuern. Dies muss allerdings nur alle zehn Jahre geschehen – so lange ist der Energieausweis einer Immobilie nämlich ab Ausstellungsdatum gültig. Ein online erstellter Verbrauchsausweis ist teilweise bereits für weniger als 100 Euro erhältlich, während der deutlich komplexere Bedarfsausweis je nach Umfang bis zu 500 Euro kosten kann.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in § 88, welche Personen dazu berechtigt sind, einen Energieausweis für den Hausverkauf auszustellen. Ausstellungsberechtigt sind demnach:
Personen mit einem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen Fachrichtung, die ihren Ausbildungsschwerpunkt auf die genannten Bereiche legt.
Handwerksmeistern aus dem Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerbe und dem Schornsteinfegerwesen sowie Personen, die berechtigt sind, die genannten Handwerke ohne Meistertitel selbstständig auszuüben.
Staatlich anerkannte Technikern, deren Ausbildungsschwerpunkte in der Beurteilung von Gebäudehüllen, Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder Lüftungs- und Klimaanlagen umfassen.
Personen, die nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind.
Die folgende Zusammenfassung zeigt Ihnen, welche Art von Energieausweis beim Hausverkauf für Sie infrage kommt.
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Wann gültig | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bestandsgebäude, die die energetischen Mindestanforderungen gemäß GEG erfüllen; Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten | Neubauten; Gebäude, die die energetischen Anforderungen des GEG nicht erfüllen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorteile | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einfache Datenerhebung, günstig | Höhere Aussagekraft, genauere Angaben zur Energieeffizienz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nachteile | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geringere Aussagekraft als der Bedarfsausweis | Teurer, aufwendigeres Verfahren zur Datenerhebung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kosten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ab unter 100 Euro (online) | Je nach Umfang bis zu 500 Euro | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verfahren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Basiert auf realen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre | Technisches Gutachten auf Basis von Dämmung, Heizung, Fenstern u. a. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aussagekraft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abhängig vom Nutzerverhalten der Vorbesitzer | Objektiv, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sie haben Fragen zur Energieausweis-Pflicht beim Hausverkauf oder möchten einen Energieausweis beantragen? Wir unterstützen Sie dabei gerne. . In Zusammenarbeit mit den Experten von Enter, erhalten Sie einen Energieausweis zu attraktiven Konditionen.. Neben der Energieausweispflicht gibt es viele weitere Aspekte, die für einen erfolgreichen Verkauf zu beachten sind. Als erfahrene Makler begleiten wir Sie durch jeden Schritt des Immobilienverkaufs.
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Unterlagen beim Hausverkauf mit Energieausweis
Neben einem gültigen Energieausweis benötigen Verkäufer einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, eine Wohnflächenberechnung, den Grundriss der Immobilie sowie eine Kopie der Baukarte.
Ja, der Energieausweis ist beim Hausverkauf gesetzlich vorgeschrieben. Verkäufer müssen den Ausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und bereits im Exposé relevante Daten daraus aufführen. Diese Pflicht besteht übrigens auch bei der Vermietung, sobald Besichtigungen mit Mietinteressenten stattfinden.
Als Verkäufer haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den Energieausweis online ausstellen lassen oder ihn bei einem zertifizierten Energieberater in Auftrag geben.
Ausgenommen sind lediglich Baudenkmäler und Nutzgebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.
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