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Warum sich die Provision beim Verkauf mit Engel & Völkers lohnt

Eine lächelnde Immobilienmaklerin in einem schwarzen Blazer und einer weißen Bluse streckt ihren Arm aus, um Dokumente zu überreichen, aufgenommen in einer hellen, professionellen Büroumgebung. Ihr Gesichtsausdruck vermittelt Wärme und Professionalität.

Die Provision beim Verkauf mit Engel & Völkers stellt die Aufwandsentschädigung für die erbrachte Dienstleistung unserer Immobilienmakler dar. Immobilienverkäufer stellen sich dabei häufig Fragen, etwa wenn es um den genauen Umfang der Services geht. Auch die Frage nach der Höhe der Courtage und wie genau sie sich zusammensetzt, sind häufige Themen für Immobilienverkäufer. In diesem Leitfaden möchten wir Ihnen deshalb kurz und knapp die wichtigsten Fragen zur Provision beim Verkauf mit Engel & Völkers beantworten und zeigen, wieso sich die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler lohnt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Maklerprovision?

  2. Was beinhaltet die Maklerprovision beim Verkauf mit Engel & Völkers?

  3. Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

  4. Bestellerprinzip: Wer zahlt den Immobilienmakler?

  5. Auf der Suche nach den Profis?

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Was ist die Maklerprovision?

Für die erfolgreiche Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer erhält der Immobilienmakler eine Aufwandsentschädigung, die meist als Maklerprovision oder Maklercourtage bezeichnet wird. Die gesetzliche Grundlage für die Maklerprovision ist im BGB ab Artikel 652 geregelt.

Was beinhaltet die Maklerprovision beim Verkauf mit Engel & Völkers?

Für einen Immobilienmakler stellt die Courtage die Entlohnung für seine Services und die Beratung dar, die Immobilienkäufern und -verkäufern zuteil wird. Dazu gehören folglich Dinge wie die Erstberatung, die Einwertung der Immobilie, das Zusammentragen von notwendigen Dokumenten und das Organisieren und Durchführen von Hausbesichtigungen. Daneben zählen außerdem die Beratung zu Vertragsfragen und die finale Objektübergabe zu seinen Aufgaben. Das Arbeitsfeld eines Immobilienmaklers ist somit sehr umfangreich. Durch die Zahlung der Maklerprovision beim Verkauf mit Engel & Völkers sind die oben genannten Dienste abgedeckt.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Eigentümer unterschätzen bisweilen den Aufwand, den der Hausverkauf bedeutet. Nicht nur müssen alle relevanten Unterlagen besorgt werden, auch das Erstellen von Exposés, das Durchführen von Besichtigungen oder die Akquise solventer und ernsthafter Interessenten erfordern eine Menge Einsatz und Immobilienwissen. Vor allem beim Festlegen eines realistischen Kaufpreises sind die Dienste eines Immobilienmaklers unersetzlich. 

Eigentümer neigen erfahrungsgemäß dazu, den Preis für die eigene Immobilie zu hoch anzusetzen, was meist in einer längeren Vermarktungszeit resultiert. Eine lange Verweildauer auf dem Immobilienmarkt schreckt wiederum oftmals potenzielle Interessenten ab. Auch deshalb ist die Provision für den Verkauf mit Engel & Völkers am Ende des Tages gut investiert. 

Auch Käufer profitieren von der Beauftragung eines Immobilienmaklers. Unter tausenden Objekten auf dem Markt das Zuhause zu finden, das gänzlich den eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen entspricht, ist ohne die Hilfe eines kompetenten Immobilienmaklers eine ausgesprochen schwierige Aufgabe. Denn nicht nur Lage und Ausstattung der Immobilie sollten vor dem Kauf beachtet werden, sondern auch ebenso die Entwicklung des betreffenden Stadtteils, Sanierungsmöglichkeiten, sowie bauliche und steuerliche Verpflichtungen. 

Diese und weitere Fragen kann Ihnen ein kompetenter Immobilienmakler im Voraus beantworten.

Bestellerprinzip: Wer zahlt den Immobilienmakler?

Ein Schlagwort das häufig im Zusammenhang mit der Maklerprovision fällt, ist das Bestellerprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass diejenige Partei die Maklerprovision bezahlt, die den Auftrag an den betreffenden Immobilienmakler erteilt hat. 

Das Bestellerprinzip bezieht sich auf den Bereich der Vermietung, nicht aber auf den Verkauf von Immobilien. Das Bestellerprinzip ist insofern nicht auf die Maklerprovision beim Verkauf mit Engel & Völkers anzuwenden. 

Seit Oktober 2019 steht im Falle des Immobilienverkaufs eine andere Regelung zur Debatte, die eine gesetzliche Teilungspflicht vorsieht. Das bedeutet, dass statt des Bestellerprinzips künftig Käufer und Verkäufer den Immobilienmakler je zur Hälfte bezahlen könnten.

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