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Die Teilungserklärung einer Immobilie in Hamburg: Aufbau, Inhalt und Funktion

Wenn für ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück in Hamburg mehr als ein Eigentümer eingetragen werden soll, wird eine sogenannte Teilungserklärung benötigt: Hier sind die Eigentumsverhältnisse zwischen mehreren Personen, welche zusammen die Eigentümergemeinschaft bilden, klar definiert. Planen Sie, eine Immobilie in Hamburg zu kaufen und mehr als einen Eigentümer zu benennen, können Sie anhand dieses Artikels Ihres Immobilienmaklers Engel & Völkers Hamburg Elbe nachvollziehen, wie sich die Teilungserklärung inhaltlich zusammensetzt und welche Funktionen sie für die Eigentümergemeinschaft übernimmt.

Aufbau und Inhalt der Teilungserklärung Ihrer Hamburger Immobilie zum Kauf

Im Wesentlichen definiert sich eine Teilungserklärung beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks durch mehrere Eigentümer über drei zentrale Elemente. Eines davon ist der Aufteilungsplan, der die Voraussetzung für den gemeinschaftlichen Grundbucheintrag darstellt. Anhand einer exakten Gebäudezeichnung legt der Aufteilungsplan fest, welche Teile der Immobilie als Gemeinschaftseigentum gelten, also von allen Eigentümern gleichberechtigt genutzt werden dürfen, und wo Sondereigentum vorliegt, das nur von bestimmten Eigentümern genutzt werden darf – etwa bestimmte Zimmer, Garagenplätze oder Gartenparzellen.

Als zweites Element der Teilungserklärung wird eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung vorgenommen, in der bestätigt wird, dass Eigentumswohnungen beziehungsweise Teileigentum durch bauliche Maßnahmen hinreichend von anderen Einheiten abgeschlossen sind. Abschließend wird überdies meistens eine Gemeinschaftsordnung festgelegt. Diese beinhaltet alle Rechte und Pflichten der jeweiligen Teil-Eigentümer und koordiniert auf diese Weise etwa die Instandhaltung, Pflege oder Bewirtschaftung der Hamburger Immobilie. Die Gemeinschaftsordnung kann individuell von den Eigentümern gestaltet werden und überdies auch Modernisierungsrichtlinien, Nutzungsvorschriften oder Informationen zur regelmäßigen Eigentümerversammlung beinhalten.

Ist die Teilungserklärung fertiggestellt, wird sie zusätzlich von einem Notar beglaubigt – erst dann werden die dort getroffenen Aussagen wirksam.

Wenn Sie weitere Informationen zum typischen Aufbau und Inhalt einer Teilungserklärung für Ihren Haus-, Wohnungs-, oder Grundstückskauf in Hamburg benötigen, beantwortet Ihnen das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg Elbe in einem persönlichen Gespräch gerne all Ihre Fragen.

Kauf, Verkauf, Administration: Wann die Teilungserklärung Ihrer Hamburger Immobilie benötigt wird

Mit dem gemeinsamen Eintrag ins Grundbuch nach erfolgreichem Immobilienkauf durch eine Eigentümergemeinschaft ist ein wichtiger Anlass bereits genannt, zu dem eine notariell beglaubigte Teilungserklärung definitiv benötigt wird. Sie findet darüber hinaus Anwendung, wenn einer der Eigentümer sich entschließt, seinen Anteil am Hamburger Haus-, Wohnungs- oder Grundstückseigentum zu verkaufen, sodass die Besitzverhältnisse für den Käufer transparent eingesehen werden können. Auch bei der Verwaltung des gemeinsamen Immobilieneigentums kann sie dank der vereinbarten Gemeinschaftsordnung herangezogen werden, um eine konfliktarme und eindeutige Leitlinie für den Betrieb der Immobilie zu erhalten.

Nach Erfahrung unserer Immobilienmakler belaufen sich die Kosten für eine notariell beglaubigte Teilungserklärung auf 200 Euro oder mehr, wobei die genaue Summe auch vom Verkehrswert der Immobilie abhängig ist.

Wenn Sie als Eigentümergemeinschaft am Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Hamburg interessiert sind, begleitet Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Elbe Sie konsequent durch jeden Transaktionsschritt. Profitieren auch Sie von unserer bewährten Fachkompetenz und vereinbaren Sie unter der Nummer +49(0)40 987 63 53 33 ein persönliches Beratungsgespräch mit uns. Wir freuen uns auf Sie!

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