Wie die Vollmacht funktioniert
Die Vollmacht muss schriftlich erstellt und von einem Notar beglaubigt werden. Der Notar gewährleistet die Gültigkeit des Dokuments und prüft, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Wer sie erteilen kann: der Eigentümer der Immobilie oder alle Miteigentümer im Fall ungeteilter Güter.
Wie sie erteilt wird: durch eine notarielle Urkunde, in der die Daten des Verkäufers, des Bevollmächtigten und der Immobilie, auf die sich die Vollmacht bezieht, angegeben werden.
Praktisches Beispiel
Ein in London lebender italienischer Staatsbürger möchte eine Wohnung in Mailand verkaufen. Da er nicht häufig reisen kann, entscheidet er sich, seinem in Italien lebenden Bruder eine spezielle Vollmacht zu erteilen. Die von einem Notar erstellte Vollmacht ermächtigt den Bruder, sowohl den Vorvertrag als auch den Kaufvertrag für den Verkauf der Wohnung zu unterzeichnen, legt jedoch auch einen Mindestverkaufspreis fest, unter dem der Verkauf nicht abgeschlossen werden darf. Auf diese Weise bleibt der Verkäufer geschützt und die Transaktion.