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Raus aus der Stadt – mit einem Zweitwohnsitz

Eine Zweitwohnung in den Bergen ermöglicht nicht nur viel Freiraum sondern auch Flexibilität im Leben. Egal, ob Sie dort arbeiten oder Urlaub machen möchten – mit einem Zweitwohnsitz haben Sie die Wahl.


Zweitwohnungen in den Bergen oder im Tessin sind so beliebt wie nie zuvor. Die Pandemie hat den Wunsch nach Ferien innerhalb der Grenzen erst recht verstärkt, weshalb viele Menschen nach einem Zweitwohnsitz in der Schweiz suchen. Ortschaften wie zum Beispiel St. Moritz, Zermatt oder auch Davos/Klosters sind auch bei Personen aus dem Ausland sehr gefragt und stehen in praktisch allen internationalen Rankings der Topstandorte für Ferienwohnungen auf den obersten Plätzen. Doch auch andere Ortschaften in den Bergen oder im Tessin sind beliebte Traumorte für eine Zweitwohnung in der Schweiz.


Knappes Angebot wegen gesetzlicher Vorgaben

Trotz der steigenden Nachfrage darf nicht unbedingt mehr gebaut werden. Seit der Inkraftsetzung der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2016 dürfen Gemeinden nur noch maximal 20 % Zweitwohnungen aufweisen. Doch was ist nun genau der Unterschied von einer Erst- zu einer Zweitwohnung?


Wenn mindestens eine darin wohnende Person in der Gemeinde steuerpflichtig ist, sich dort niedergelassen hat und im Grundbuch der entsprechende Vermerk gemacht wurde, spricht man von einer Erstwohnung. Des Weiteren sind alle «altrechtlichen Wohnungen» als Zweitwohnsitz nutzbar. Einer Erstwohnung gleichgestellt sind Wohnungen, die unter anderem zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken oder zur kurzzeitigen Unterbringung von Personal genutzt werden. Wenn keine der beiden Fälle auf eine Wohnung zutreffen, dann handelt es sich um eine Zweitwohnung.


Sind in einer Gemeinde die bewilligten 20 % an Zweitwohnungen bereits erreicht, dürfen keine neuen Wohnungen für einen Zweitwohnsitz bewilligt werden. Doch auch da gibt es Ausnahmen: Wenn Sie Ihre Ferienwohnung bzw. Ihr Ferienhaus dauerhaft touristisch bewirtschaften, den neuen Wohnsitz als Erstwohnung nutzen oder eine alte, bestehende Wohnung umnutzen möchten, können Ausnahmen gemacht werden.


Ferienwohnungen für ausländische Staatsangehörige

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger eine Zweitwohnung in der Schweiz kaufen möchten, gelten bestimmte Vorschriften, die unter dem Namen Lex Koller bekannt sind. Dieses Gesetz regelt, welche Bewilligungen beim Immobilienerwerb durch Ausländer*innen nötig sind. Aber welche ausländischen Staatsangehörigen sind der Lex Koller unterstellt?


  • Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz im Ausland
  • EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Aufenthaltsbewilligung B, C oder L
  • Bürgerinnen und Bürger anderer ausländischer Staaten ohne Niederlassungsbewilligung C

Erfahren Sie in unserem «Lex Koller Ratgeber», worauf Sie beim Immobilienerwerb achten müssen, wenn Sie zu diesen drei oben genannten Gruppen gehören.


Haben Sie Fragen zum Zweitwohnungsgesetz oder brauchen Sie Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Zweitwohnung in der Schweiz? Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne und unterstützen Sie rund um den Kauf Ihres Ferienhauses oder Ihrer Ferienwohnung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns Ihnen bei der Erfüllung Ihres Traums zu helfen!

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