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Mit dem Hauskauf im Baurecht erteilt der Grundeigentümer dem Käufer die Erlaubnis, das Objekt auf seinem Grundstück gegen die Bezahlung eines Zinses für eine bestimmte Dauer nutzen zu dürfen. Das Recht gilt für maximal 100 Jahre und kann theoretisch mehrmals um weitere 100 Jahre verlängert werden. Durch den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses im Baurecht ist man demnach Eigentümer des Objekts, aber nicht des Bodens.
Wie sieht es für die Käufer aus?
• Da der Kaufpreis für das Grundstück entfällt, können sich bereits Personen und Familien mit einem kleineren Eigenkapital ein Eigenheimleisten.
Was geschieht nach Ablauf des Baurechts?
• Entweder wird der Vertrag wieder neu ausgehandelt und verlängert, oder das Objekt fällt ins Eigentum des Grundeigentümers. Sprich, die Baute ist dann Bestandteil seines Grundstücks. Man spricht von einem sogenannten „Heimfall“. Natürlich muss der Grundeigentümer den ehemaligen Eigentümer des Objekts angemessen entschädigen. Wie sich diese Entschädigung zusammensetzt ist in der Regel im Baurechtsvertrag geregelt.
Aus diversen obengenannten Gründen löst dieses Thema bei vielen nicht selten Stirnrunzeln aus. Dies jedoch zu Unrecht – sobald man sich über die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit dem Baurechtsvertrag vertraut gemacht hat (Dauer des Baurechts, Höhe des Baurechtszinses und die Heimfallentschädigung), steht dem Erwerb einer tollen Immobilie mit geringerem Eigenkapital nichts mehr im Wege. Um verbleibende Unsicherheiten loszuwerden lohnt es sich deshalb, mit einem erfahrenen Immobilienmakler zusammenzuarbeiten.
In unserem Portfolio haben wir momentan eine schöne 5.5 Zimmer Dachmaisonette, welche im Baurecht erbaut wurde. Gerne informieren wir Sie über alles, was Sie wissen wollen und müssen, damit Ihr Traum vom Eigenheim zur Realität wird.
Ihr Engel & Völkers Team Wallisellen
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