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In einer stadtnahen Lage erwartet Sie diese schöne Eigentumswohnung mit einem traumhaften Fernblick. Hell und freundlich und die perfekte Kapitalanlage, das sind wohl die Schlagworte, mit denen man diese mit dem Aufzug erreichbare Wohnung beschreiben kann. Die Wohnfläche von ca. 62 m² verteilt sich auf zwei Zimmer und bietet ein ansprechendes Raumprogramm. Das Wohnzimmer ist sonnendurchflutet und ermöglicht direkten Zugang zum Balkon mit west-Ausrichtung. Hier haben Sie den Blick über die Felder, den Sie sich schon lange erträumt haben. Ruhe und Entspannung finden Sie auf dem großzügigen Balkon, der geradezu zum Verweilen einlädt. Ein helles Schlafzimmer mit ebenfalls einem Zugang zum Balkon, sowie ein Tageslichtbad mit großem Fenster runden dieses interessante Angebot einer Kapitalanlage ab. Zudem steht Ihnen ein Tiefgaragenstellplatz zur Verfügung. Selbstverständliche ist auch eine Barrierefreiheit gewährleistet. Verbrauchsausweis: Energieverbrauchskennwert kWh/(m²*a): 109,00, Ölheizung, Baujahr: 1973
Wehen ist seit 1971 ein Stadtteil von Taunnusstein und liegt im Aartal zwischen Neuhof und Hahn. Heute bietet der sanierte Ortskern von Wehen sowohl historische Sehenswürdigkeiten als auch ein ausgewogenes Angebot an Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomiebetrieben. Taunusstein selbst liegt mit seinen ca. 29.000 Einwohnern und seinen 10 Stadtteilen sehr zentral. Die Landeshauptstadt Wiesbaden, welche über die B54 in ca. 15 min. gut erreichbar ist, sowie die Anbindung in das nordöstlich gelegene Idstein ist problemlos über die B275 in ca. 20 min. gegeben, auch die Fahrt zum Frankfurter Flughafen beträgt nicht mehr als ca. 40 min. Taunusstein selbst bietet ein ausgewogenes, umfassendes Angebot an Einkaufsmöglichkeiten. Die landschaftliche Attraktivität der Region, insbesondere die Nähe zum Rheingau/Eltville macht diese Lage ganz besonders beliebt.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (bis 31.12.2020 16%, ab 01.01.2021 19%), derzeit also insgesamt 3,48% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EV-Immobilien Beran GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer und dem Verkäufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.